Stand: August 2009
In der europäischen Union fallen jährlich zwischen 8 und 9 Millionen Tonnen Abfälle aus Altfahrzeugen an, die ordnungsgemäß und umweltgerecht entsorgt werden müssen. Hierfür bildet die Richtlinie über Altfahrzeuge (2000/53/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.09.2000 (ABL. L 269/34) die rechtliche Grundlage.
In Deutschland wurde die Altfahrzeugrichtlinie durch das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Altfahrzeug-Gesetz (vom 21. Juni 2002 - BGBl. I S. 2199) umgesetzt. (vgl. Gesetzgebung in Deutschland).
Nach Artikel 9 der Richtlinie haben die EU-Mitgliedsstaaten der europäischen Kommission alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung der Richtlinie zu übermitteln. Dies musste erstmals im Januar 2006 für den Zeitraum vom 21. April 2002 bis 21. April 2005 erfolgen. Der deutsche Bericht ist über die Internetseiten der EU-Kommission einzusehen.
Berichte der sonstigen Mitgliedstaaten sind über den folgenden
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