Stand: Juli 2010

Altfahrzeuge

Auf Deutschlands Straßen gibt es derzeit rd. 41 Millionen Personenkraftwagen (Pkw). Davon wurden im Jahr 2008 rd. 7,5 Millionen PKW (vorübergehend/endgültig) außer Betrieb gesetzt Die endgültigen Stilllegungen werden seit 2007 nicht mehr statistisch erfasst, da es seitdem nur noch Außerbetriebsetzungen gibt. Die endgültigen Stilllegungen machen ca. 40% der Außerbetriebsetzungen aus. (Quelle: Kraftfahrtbundesamt: Jahresbilanz der Außerbetriebsetzungen 2009.)

Die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung der Altfahrzeuge ist durch die Altfahrzeug-Verordnung vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2214, geändert durch Art. 1 der 1. ÄndVO vom 9.2.06 (BGBl. I S. 326) geregelt. Mit der Verordnung wurden die Vorgaben der europäische Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge vom 18. Sept. 2000 (ABl. EG L 269/34, vom 21.10.2000, http://eur-lex.europa.eu) in nationales Recht umgesetzt.

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung (PDF, 40 KByte) vom 3. April 2009 erfolgte im Zusammenhang mit der Beantragung der Umweltprämie (BGBl. I S. 738).

Die Rückgabe der Altfahrzeuge kann flächendeckend bei den von den Fahrzeugherstellern eingerichteten Rücknahmestellen, anerkannten Annahmestellen oder 1.207 zertifizierten Verwertungsbetrieben erfolgen. Die letztgenannten Verwertungsbetriebe sowie 44 Schredderanlagen gewährleisten eine umweltgerechte Verwertung und Entsorgung der Fahrzeuge.

Praxisbezogene Hinweise über die umweltgerechte Entsorgung von Altfahrzeugen enthalten die Internetseiten der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) (www.altfahrzeugstelle.de), insbesondere die Seite "Wohin mit meinem Altauto".

Dokumente zum Thema: