Stand: November 2012
Man unterscheidet zwischen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien. Letztere werden auch Starterbatterien genannt, weil sie zum Anlassen, der Beleuchtung und der Zündung von Fahrzeugen dienen.In Deutschland kommen jährlich mehr als 40.000 t Gerätebatterien und -akkumulatoren auf den Markt. Akkumulatoren sind wieder aufladbare Batterien.
Trotz der allgemein verbreiteten Kenntnis, dass viele Batterien umweltschädliche Schwermetalle, wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten und trotz der Möglichkeit, über den Händler verbrauchte Batterien kostenlos an den Batteriehersteller zurückzugeben, wurden Altbatterien überwiegend mit dem Hausmüll entsorgt.
Dies war für die Bundesregierung 1998 der Anlass, die Batterieverordnung zu erlassen, die 2009 infolge der EU-Batterierichtlinie durch das Batteriegesetz abgelöst wurde. Da Batterien zum großen Teil aus Metallen bestehen, wird durch deren Rückgewinnung auch ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet.
Altbatterien werden über die Vertreiber dem Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien (GRS-Batterien) oder anderen herstellereigenen Rücknahmesystemen zur Verfügung gestellt. Diese sorgen im Auftrag der verpflichteten Hersteller für die Verwertung oder umweltgerechte Beseitigung der Altbatterien.
Der Anteil der Altbatterien, den GRS-Batterien der Verwertung zuführte, betrug im Jahr 1999 19 Prozent. Er konnte in den folgenden Jahren laufend gesteigert werden. Dank verfeinerter Sortiertechniken liegt er nun bei nahezu 100 Prozent
Einige Hersteller haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eigene Rücknahmesysteme einzurichten. Dabei bedienen sie sich in der Regel Drittbeauftragter, d.h. Logistik- oder Entsorgungsunternehmen, die für sie Batterien zurücknehmen und die Verwertungspflichten erfüllen.
Auch Fahrzeugbatterien können beim Händler kostenlos zurückgegeben werden. Sie enthalten große Mengen Blei und gehen zu nahezu 100 Prozent in die Verwertung.