Stand: Februar 2013
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die eigenständige Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Der Entwurf des Kernenergieprogramms wird einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. Sie dient der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von Umweltauswirkungen bei der Programmaufstellung, und zwar in einem öffentlichen Verfahren. Im Rahmen der SUP hat die Republik Polen u.a. auch Deutschland beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012 durch das Bundesumweltministerium sowie durch die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht diverse mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Die im Rahmen des SUP-Verfahrens aus Deutschland abgegebenen Eingaben wurden von der Republik Polen im November 2012 erwidert. Die Erwiderung der Republik Polen steht nachfolgend als Download zur Verfügung.
Downloads
Erwiderung der Republik Polen (Deutsch, PDF, 1,98 MB, barrierefrei)
Erwiderung der Republik Polen (Polnisch, PDF, 1,98 MB, barrierefrei)
Gegenstand der Konsultation
Zur Erörterung der Stellungnahmen bzw. vorgetragenen Bedenken fand am 27. November 2012 ein Konsultationstermin zwischen deutschen und polnischen Behördenvertretern in Warschau statt. Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, nach Möglichkeiten zur Vermeidung und Verringerung von Umweltauswirkungen eines solchen Programms zu suchen. Die polnische Delegation setzte sich v.a. aus Vertretern des dortigen Wirtschaftsministeriums sowie der Generaldirektion Umwelt und weiteren Experten zu Kernkraftfragen sowie Fragen zu Erneuerbarer Energien zusammen. Für Deutschland waren neben dem Bundesumweltministerium, dem Auswärtigen Amt und weiteren Experten die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen in Warschau vertreten.
Der Konsultationstermin fand unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten die in Deutschland nach Fukushima stattgefundene Neuorientierung im Umgang mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie und den verstärkten Auf- sowie Ausbau von Alternativen, wie etwa die Erneuerbaren Energien. Die Vertreter Polens erläuterten die nationalen Ansätze für den Kernenergieprogrammentwurf und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung.
Download
Bericht SUP-Konsultationen (PDF, 141 KB)
Das weitere Verfahren
Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände - wie z.B. Notfallvorsorge und -management, Angaben zu Überwachungsfragen bei Normal- und Störfallbetrieb oder den Kriterien für die Standortsuche - durch die polnische Seite geprüft.
Nach den Aussagen der polnischen Seite soll der Ministerrat Mitte des Jahres 2013 über das Kernenergieprogramm entscheiden. Das angenommene Kernenergieprogramm muss nach den Vorgaben der grenzüberschreitenden SUP eine zusammenfassende Erklärung enthalten, die u.a. Aufschluss gibt darüber, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde und aus welchen Gründen ein ggf. angenommenes Programm nach Abwägung mit den geprüften vernünftigen Alternativen gewählt wurde. Die Republik Polen hat sicherzustellen, dass das beschlossene Kernenergieprogramm und die zusammenfassende Erklärung auch in Deutschland bekannt gemacht werden kann.
Downloads
Auskunft Strahlungsereignisse (PDF, 107 KB)
Lokalisierungsanalysen für Kernkraftwerke (PDF, 403 KB)
Radiation Monitoring von Kernanlagen in Polen (PDF, 124 KB)
Information über eingeschränkte Nutzungsgebiete in Polen (PDF, 12 KB)
Standorte Krzywiec und Lisowo (PDF; 1,8 MB)
Standort - Wiechowo (PDF; 1,7 MB)
Standort - Pniewo (PDF; 1,5 MB)
Standort Pniewo-Krajnik (PDF; 2,6 MB)
Standort - Stepnica 2 (PDF; 1,2 MB)