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Stand: Januar 2010

Akteure nachhaltiger Entwicklung

Ein Kurswechsel hin zu mehr Nachhaltigkeit gelingt nur, wenn sich die verschiedenen Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft beteiligen. Die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zu den Grundprinzipien der nachhaltigen Entwicklung ist sehr groß. Generationengerechtigkeit, fairer Handel und schonender Ressourcenverbrauch sind Prinzipien, die über 90% der Menschen in Deutschland für wichtig erachten, ebenso wie den Erhalt der heimischen Landschaft. Das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweise ist damit so ausgeprägt wie nie zuvor. Das geht aus einer Studie des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2006 hervor.

Und auch die Wirtschaft engagiert sich im Bereich nachhaltiger Entwicklung und macht dies durch verschiedene Aktivitäten zur Unternehmensverantwortung (CSR) deutlich.

Auch die politischen Entscheidungsträger und ihre Institutionen spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Leitbildes nachhaltiger Entwicklung in die gesellschaftliche und politische Praxis.

Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ist für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Querschnittsthemen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verantwortlich. In ihm sind alle Ministerien vertreten, die Leitung obliegt des Chef des Bundeskanzleramtes. Als "Nachhaltigkeitskabinett" vertreten die Staatssekretäre das Leitbild der Nachhaltigkeit "nach innen", indem sie es in ihren Geschäftsbereichen verankern. Und sie vertreten das Leitbild "nach außen", indem sie politikübergreifende Strategien und Handlungsansätze entwickeln. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ist nach dem Kabinett das zweithöchste Beschluss fassende Organ der Bundesregierung, wenn es um Fragen der Nachhaltigkeitspolitik geht. Hierzu gehört in erster Linie die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie. So beschließt er beispielsweise über Konzeption, Umfang, Schwerpunktsetzung und Zeitschiene der Berichterstattung zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und verabschiedet die Gestaltung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, verbänden etc. an der Berichtserstellung (Konsultationsverfahren). Hierzu gehört auch die Billigung der Veröffentlichung etwa von Papieren die zur Eröffnung der gesellschaftlichen Debatte über die Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie dienen (Konsultationspapiere) oder Berichtsentwürfen. Auch billigt der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung den abschließenden Entwurf des Fortschrittsberichts, der danach vom Kabinett verabschiedet wird.

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung diskutiert keine tagesaktuellen Themen. Mit dem Beschluss des Fortschrittsbericht 2008 hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat er erstmals auch für sich selbst ein Arbeitsprogramm verabschiedet. Es legte Themen zur Diskussion im Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung fest und benannte verantwortliche Ressorts für die Vorbereitung der Sitzung. Zu leisten ist für das verantwortliche Ressort dabei jeweils die Vorbereitung eines Beschlussvorschlags, einleitender Aufzeichnungen, der Vorschlag von Gästen sowie der Entwurf einer Pressemitteilung; in der Verantwortung des jeweils federführenden oder der federführenden Ressorts, liegt auch die Abstimmung der genannten Unterlagen sowie der Gästeauswahl mit allen anderen Ressorts. Das Arbeitsprogramm ist so ausgerichtet, dass es möglichst ausgewogen verschiedene Aspekte nachhaltiger Entwicklung betrachtet. Themen waren bislang die verstärkte Zusammenarbeit von Bund und Ländern (Stichwort vertikale Integration), Verringerung der Flächeninanspruchnahme, Nachhaltige Rohstoffwirtschaft, Forschung und Innovation, Verbraucherpolitik und nachhaltiges Bauen, Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Gesundheitsversorgung und Finanzpolitik, Europäische Nachhaltigkeitsstrategie.

Weitere Informationen: Dialog Nachhaltigkeit: Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung

Weiterer Teil des im Oktober 2008 verabschiedeten Arbeitsprogramms sind Berichte der Ministerien über die Umsetzung des Nachhaltigkeitsleitbildes im eigenen Verantwortungsbereich (Ressortberichte). Die betreffenden Ressorts haben sich freiwillig zur Erarbeitung eines Ressortberichts verpflichtet. Die Berichte werden im Rahmen der Sitzungen des Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung vorgestellt und diskutiert, die Ressorts bestimmen selbst über deren Veröffentlichung. Auch das Bundesumweltministerium hat einen Bericht zur Umsetzung des Leitbildes nachhaltiger Entwicklung vorgelegt: Nachhaltige Entwicklung durch moderne Umweltpolitik - Perspektiven für Generationengerechtigkeit, Lebensqualität, Sozialen Zusammenhalt und Internationale Verantwortung.

Alle bisher veröffentlichten Berichte finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.

Mit den aktuellen Beschlüssen zum Arbeitsprogramm und den Ressortberichten wurde die Arbeit des Ausschusses insbesondere mit Blick auf die Umsetzung des Leitbildes gestärkt. (siehe auch Nationale Nachhaltigkeitsstrategie "Perspektiven für Deutschland")

Zusammenarbeit von Bund und Ländern

Rat für nachhaltige Entwicklung

Im Jahre 2001 hat Bundeskanzler Gerhard Schröder den Rat für Nachhaltige Entwicklung berufen. Die im April 2007 von Bundeskanzlerin Angela Merkel neu berufenen 14 Mitglieder des Rates repräsentieren unterschiedliche Bereiche von Politik und Gesellschaft. Sie beraten die Bundesregierung und bringen Beiträge für die Nationale Strategie und ihre Weiterentwicklung ein. Zudem nimmt der Rat eine zentrale Funktion im gesellschaftlichen Dialog zur Nachhaltigkeit wahr. Für den Ersten Fortschrittsbericht hat der Nachhaltigkeitsrat Beiträge zu den Themen "Nachhaltigkeit und Gesellschaft" und "Verminderung der Flächeninanspruchnahme" beigesteuert, die die Bundesregierung in den Bericht aufgenommen hat. Zum "Wegweiser Nachhaltigkeit" 2005 hat der Rat ebenfalls eigene Beiträge geleistet. Auch der Fortschrittsbericht 2008 enthält unter dem Titel "Nachhaltigkeit als gesellschaftlicher Prozess" im Kapitel F einen Beitrag des Rates für Nachhaltige Entwicklung. Der Vorsitzende des Rates ist Dr. Volker Hauff.

Weitere Informationen: www.nachhaltigkeitsrat.de.

Parlamentarischer Beirat nachhaltige Entwicklung

Im Frühjahr 2004 richtete der Deutsche Bundestag erstmalig den "Beirat für nachhaltige Entwicklung" ein, um den Nachhaltigkeitsprozess in Deutschland von der Parlamentsseite aus noch intensiver zu begleiten. Der Beirat machte u.a. Vorschläge zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und gab mittel- bis langfristig orientierte Empfehlungen zu einzelnen nachhaltigkeitsrelevanten Themenbereichen ab. Einige dieser Anregungen, z.B. die Themen "Demographischer Wandel" oder "Biologische Vielfalt" flossen in den "Wegweiser Nachhaltigkeit" (2005) ein.

Weitere Informationen: "Wegweiser Nachhaltigkeit"

Auch die Initiative des Beirates, eine an Nachhaltigkeitskriterien orientierte Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen, wurde von der Bundesregierung aufgenommen. Nach Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundes erfolgt nun die praktische Umsetzung der Prüfung. Das Bundesministerium des Inneren hat hierzu einen ersten Vorschlag unterbreitet.

Weitere Informationen: www.bundestag.de: Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

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