Gesetze werden im parlamentarischen Verfahren durch den Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrates verabschiedet. Verordnungen hingegen können grundsätzlich von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden. Grundlage ist aber auch hier ein Gesetz, in dem der Erlass von Verordnungen bestimmt ist. Durch diese gesetzliche Ermächtigung sind Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung geregelt. Darüber hinaus kann gemäß gesetzlicher Ermächtigung trotzdem noch eine Zustimmung - in der Regel des Bundesrates - erforderlich sein, ohne die eine Verordnung nicht rechtskräftig wird. Bei den Gesetzesentwürfen "in der regierungsinternen Abstimmung" handelt es sich um solche, die bisher nicht im parlamentarischen Verfahren sind.
Gesetzesentwürfe im parlamentarischen Verfahren