Justitia

Zum Umweltrecht gehören die auf das Schutzgut "Umwelt" bezogenen Vorschriften. Die Umweltpolitik des Bundes wird durch den Erlass und die Fortschreibung von Umweltgesetzen, Umweltverordnungen und dazu gehörigen Verwaltungsvorschriften gestaltet. Der Vollzug dieser Vorschriften vor Ort erfolgt durch die Länder und Kommunen (Umweltämter u.ä.).
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Nahaufnahme eines Blattes.

Strategien und Bilanzen des Bundesumweltministeriums u.a. zu den Themen 20 Jahre Bundesumweltministerium, EU- und G8-Präsidentschaft 2007, Biologische Vielfalt, Energieversorgung, Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Nachhaltige Entwicklung.
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Stempel in einer dafür vorgesehenen Halterung.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein wichtiges Instrument des Umweltschutzes in Zulassungsverfahren von Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen, mit dem frühzeitig die möglichen Folgen eines Projektes für die Umwelt erkannt werden können. Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ergänzt die seit Anfang der 90er Jahre in Deutschland bestehende Umweltverträglichkeitsprüfung.
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Nachhaltige Entwicklung ist Leitprinzip der Politik der Bundesregierung. Nachhaltigkeit zielt auf die Erreichung von Generationengerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt, Lebensqualität und Wahrnehmung internationaler Verantwortung. In diesem Sinne sind wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und soziale Verantwortung so zusammenzuführen, dass Entwicklungen dauerhaft tragfähig sind. Das heißt: Wir dürfen heute und hier nicht auf Kosten der Menschen in anderen Regionen der Erde und auf Kosten zukünftiger Generationen leben. Nachhaltigkeit ist damit immer auch eine Querschnittsaufgabe, weil sie alle Bereiche unseres Lebens und Wirtschaftens betrifft.

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