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Erklärung des Beirats für Umwelt und Sport beim Bundesumweltministerium anlässlich des Kongresses "Umwelt, Naturschutz und Sport im Dialog - Sport in Schutzgebieten" am 13./14. September 2004 in Köln

In einem dicht besiedelten, hoch industrialisierten Land wie der Bundesrepublik Deutschland, müssen besondere Anstrengungen unternommen werden, die Vielfalt der Natur und der Landschaften zu erhalten. Die verschiedenen Nutzungsansprüche, wie z.B. Siedlung, Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft, Erholung, sind jeweils mit unterschiedlichen Nutzungsintensitäten verbunden, die mit dem Schutz von Natur und Landschaft in Einklang zu bringen sind.

Vor diesem Hintergrund findet auf Initiative des Beirats für Umwelt und Sport der Kongress "Sport in Schutzgebieten" statt. Dieser zweite Kongress setzt den im Jahr 2002 begonnenen Dialog zwischen Umwelt- und Naturschützern sowie den Sporttreibenden fort.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz und den Landesnaturschutzgesetzen stehen verschiedene Instrumente zum Schutz und Erhalt der Biologischen Vielfalt sowie der Landschaftspflege zur Verfügung. Neben dem Vertragsnaturschutz nutzen die Länder vor allem die Möglichkeit, Schutzgebiete auszuweisen, um die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege umzusetzen. Hierbei sind seit einigen Jahren auch die Bemühungen der Europäischen Union, das EU-weite Schutzgebietssystem NATURA 2000 aufzubauen, zu berücksichtigen.

2,8 Prozent der Landfläche sind in Deutschland als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Hinzu kommen 28,6 Prozent Landschaftsschutzgebiete. Ein großer Teil dieser Flächen ist zu sogenannten Großschutzgebieten - Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturparken - zusammengefasst. Schutzgebiete verfügen in der Regel über Pflege- und Entwicklungspläne bzw. Managementpläne, die die für das jeweilige Schutzgebiet anzustrebenden Ziele definieren, Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Entwicklung benennen und Vorschläge zum Monitoring enthalten.

Die Ausweisung als Schutzgebiet ist nicht automatisch mit einem Totalreservat gleichzusetzen. So sind beschränkte Nutzungen, die sich mit den Schutzzielen vereinbaren lassen, vielfach möglich. Das novellierte Bundesnaturschutzgesetz sieht in § 2, der die Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege beschreibt, in Absatz 1 Nr. 15 vor, das allgemeine Verständnis für die Ziele und Aufgaben des Naturschutzes zu fördern und deshalb bei Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes einen frühzeitigen Informationsaustausch mit Betroffenen zu gewährleisten. Und auch die EU-Kommission hat in den Orientierungshilfen zum NATURA 2000-Gebietsmanagement darauf hingewiesen, dass Managementpläne kooperativ zu entwickeln sind.

Der Beirat für Umwelt und Sport hatte in seiner Stellungnahme zum Kongress 2002 die Naturschutzbehörden der Länder bereits dazu aufgefordert, den Dialog mit den betroffenen Vereinen und Kommunen zu führen. Das Land Schleswig-Holstein hat dies bei der Umsetzung der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes in Landesrecht aufgegriffen. So sieht Abschnitt II (Landschaftsplanung) des Gesetzes die Beteiligung des Landessportverbands Schleswig-Holstein neben den nach § 51 Landesrecht anerkannten Naturschutzvereinen bei der Aufstellung von Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplänen und Landschaftsplänen vor.

Der Beirat für Umwelt und Sport fordert die Länder auf, in den anstehenden Novellierungen der Landesnaturschutzgesetze oder den Durchführungsbestimmungen der ausreichenden Beteiligung der Sportverbände Rechnung zu tragen.

Der Beirat für Umwelt und Sport empfiehlt den Naturschutzbehörden wie den Sportverbänden und -vereinen, bei der Diskussion über Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes auf die im „Natur-Sport-Informationssystem“ des Bundesamtes für Naturschutz gesammelten wissenschaftlichen Erkenntnisse der Störungsökologie zurück zu greifen. Wertvolle Hinweise zu Konfliktpotentialen und Lösungsmöglichkeiten zwischen Naturschutz und Natursport enthält auch die Veröffentlichung der Deutschen Sporthochschule Köln "Neue Entwicklungen bei Natursportarten", die die Ergebnisse eines vom Beirat initiierten und vom Bundesamt für Naturschutz in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens zusammenfasst.

Der Beirat für Umwelt und Sport fordert die Sportverbände auf, ihre Untergliederungen für den Beteiligungsprozess zu qualifizieren, insbesondere hauptamtliche Umweltbeauftragte zu berufen und die Fortbildung ihrer Mitglieder in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes zu intensivieren. Das Natur-Sport-Informationssystem kann hierbei eine Hilfestellung sein.

Beispiele und Konzepte für Lenkungsmaßnahmen, die eine natur- und landschaftsverträgliche Sportausübung in Schutzgebieten sicherstellen sollen, sind in ausreichendem Maße vorhanden. Dagegen fehlt es häufig an Kontrolle und Monitoring in Bezug auf die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen. Die auf allen Ebenen vorhandenen Bemühungen zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte lassen nicht erwarten, dass die zum Abbau von Vollzugsdefiziten notwendigen Mittel im erforderlichen Rahmen zur Verfügung stehen werden. Auch vor diesem Hintergrund ist es zunehmend notwendig, die Menschen, die die Natur für Sport und Erholung nutzen, für ein natur- und landschaftsverträgliches Verhalten zu gewinnen.

Der Beirat für Umwelt und Sport fordert Sport- und Naturschutzinstitutionen auf, in der Naturschutzbildung gemeinsame Konzepte zu entwickeln und neue Wege zu gehen.

Der Aufbau eines EU-weiten Schutzgebietssystems ist durch die Meldung von NATURA 2000-Gebieten weitestgehend abgeschlossen. Im nächsten Schritt geht es nun darum, für diese Gebiete Managementpläne zu entwickeln und umzusetzen.

Der Beirat für Umwelt und Sport empfiehlt den Naturschutzbehörden der Länder, diesen Prozess für die Entwicklung neuer und Überprüfung bestehender Lenkungsmaßnahmen im Dialog mit den Sportverbänden und -vereinen zu nutzen.

Die Nachfrage nach natur- und landschaftsbezogenen Erholungsformen ist in Deutschland unvermindert groß. Damit sich diese Nachfrage nicht allein auf aus Naturschutzsicht sensible Räume konzentriert, ist die Ausweisung von geeigneten Flächen im siedlungsnahen Bereich notwendig. Es ist aber in allen bundesdeutschen Ballungsräumen zu beobachten, dass Vorranggebiete für Naturschutz und Erholung mit wirtschaftlichen Interessen konkurrieren. Dabei würde die Ausweisung siedlungsnaher Flächen nicht nur den Nutzungsdruck auf sensiblere Gebiete, sondern auch den freizeitbedingten Individualverkehr reduzieren helfen.

Der Beirat für Umwelt und Sport fordert die Entwicklung von Strategien und Konzepten für die Bereitstellung siedlungsnaher Räume für Sport und Erholung. Er will hierzu den Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden suchen.

Bei der Ausübung von Sport in der Natur wollen viele Sportler gleichzeitig die Natur erleben. Ein authentisches Naturerlebnis ist aber nur dort möglich, wo Naturräume nicht übernutzt werden und die Natur nicht ausschließlich als Eventkulisse missbraucht wird.

Der Beirat für Umwelt und Sport fordert die Fremdenverkehrsgemeinden sowie die Tourismus- und Sportartikelindustrie auf, bei der Gestaltung ihrer Angebote und der Werbung für ihre Produkte den berechtigten Interessen der Sportler und Naturschützer an einem unverfälschten Naturerlebnis Rechnung zu tragen.

Die Vereinten Nationen haben 2005 zum Internationalen Jahr des Sports ausgerufen. Hierbei wird die ökologische Dimension des Sports bisher zu wenig berücksichtigt, obwohl gerade bei sportlichen Großveranstaltungen der Umweltschutz zunehmend an Bedeutung gewinnt. So betrachtet z.B. das Internationale Olympische Komitee Umwelt neben Sport und Kultur als eine von drei Säulen der olympischen Bewegung.

Der Beirat für Umwelt und Sport empfiehlt, die aus Anlass des Internationalen Jahrs des Sports stattfindenden Veranstaltungen zu nutzen, um die ökologische Dimension des Sports stärker als bisher in das Bewusstsein der nationalen und internationalen Sportverbände zu rücken und den internationalen Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet zu vertiefen.

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