Stand: Juli 2002
Mehr als die Hälfte der Deutschen treibt Sport: 27 Millionen organisierte und rund 15 Millionen nicht organisierte Sportlerinnen und Sportler nutzen dazu Sportstätten oder Natur und Landschaft. Sport dient unter anderem der Gesundheitsvorsorge und eröffnet gerade auch Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Zugleich beansprucht er in erheblichem Maße natürliche Ressourcen in Form von Energie, Fläche und Landschaft, produziert Abfälle und Verkehr und trägt so zur Belastung von Umwelt und Natur bei.
Sowohl für den Sport als auch für die Umweltvorsorge sind die Entwicklung nachhaltiger Strategien und die Suche nach einvernehmlichen Konfliktlösungen eine besondere Herausforderung. Vor diesem Hintergrund hat der Beirat für Umwelt und Sport beim Bundesumweltministerium sein Arbeitsprogramm für die 14. Legislaturperiode gestaltet und den Kongress "Umwelt, Naturschutz und Sport im Dialog" zur Diskussion wichtiger Arbeitsergebnisse genutzt.
Am 4. April 2002 ist das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten. Es hat auch das Verhältnis von Sport und Naturschutz neu geordnet. Dazu gehören die besondere Betonung des Erholungswerts von Natur und Landschaft in den Zielen des Gesetzes sowie die in den Grundsätzen enthaltene Klarstellung, dass zur Erholung auch die natur- und landschaftsverträgliche Sportausübung gehört. Zur Frage, was natur- und landschaftsverträglich ist, hat der Beirat für Umwelt und Sport eine ausführliche Stellungnahme verabschiedet und den Naturschutzbehörden wie den Sportverbänden zur Beachtung empfohlen. Um die Akzeptanz des Naturschutzes zu stärken, sieht das neue Bundesnaturschutzgesetz die Verpflichtung zur naturschutzbezogenen Bildungsarbeit und zum frühzeitigen Informationsaustausch mit betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Sportorganisationen vor.
Zur frühzeitigen Erkennung und Lösungen von Konflikten ist daher künftig ein abgestimmtes Vorgehen bei Naturschutzvorhaben, von denen der Sport betroffen ist, notwendig. In diesem Sinne wurde beispielhaft der Leitfaden Natura 2000 erarbeitet. Einen weiteren Beitrag zum Dialog wird auch das Natursport-Informationssystem des Bundesamtes für Naturschutz leisten, das den Naturschutzbehörden wie den Sportverbänden in Kürze zur Verfügung stehen wird.
Der Beirat geht davon aus, dass die Naturschutzbehörden der Länder über Vorhaben des Naturschutzes, die Auswirkungen auf die Ausübung des Sports in Natur und Landschaft haben, den Dialog mit den betroffenen Vereinen und Kommunen führen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und möglichst einvernehmliche Lösungen fördern die Akzeptanz und das gegenseitige Verständnis.
Die Sportorganisationen werden aufgerufen, die Umwelt- und Naturschutzausbildung der Sportlerinnen und Sportler zu verstärken und darauf hinzuwirken, dass bestehende Regelungen zum Schutz der Umwelt beachtet werden.
Das neue Bundesnaturschutzgesetz stellt ausdrücklich klar, dass Maßnahmen des Naturschutzes auch im Wege vertraglicher Vereinbarungen erfüllt werden können. Dies ist auch für den Sport ein gangbarer Weg.
Vertragliche Vereinbarungen oder freiwillige Selbstverpflichtungen anstelle ordnungsrechtlicher Maßnahmen müssen einer Erfolgskontrolle unterliegen. Dafür sollten sich Naturschutz und Sport auf Kriterien einigen.
Zur Harmonisierung der unterschiedlichen Ansprüche an Natur und Landschaft sind abgestufte Schutz- und Nutzungskonzepte notwendig. Daher müssen auch raumbezogene Konzepte für den Natursport erprobt werden, die sowohl den Entwicklungen des Sports als auch den jeweiligen Zielsetzungen von Natur- und Landschaftspflege dauerhaft gerecht werden.
Auf den anlagengebundenen Sport kommen erhebliche finanzielle Aufwendungen zu, die u.a. auf die mangelhafte Energieeffizienz im Sportstättenbereich zurückzuführen sind. Die auch aufgrund der Energieeinspar-Verordnung notwendige Sanierung und Modernisierung vieler Anlagen stellt daher eine große Herausforderung dar. Eine Hilfe bei der Lösung dieser Probleme kann der verstärkte Einsatz des Instruments Contracting sein. Die Untersuchung der Anwendungsmöglichkeiten für Contracting im Sportstättenbereich hat deutlich gemacht, dass die Einsparpotentiale für Treibhausgasemissionen bei rund einer Million Tonnen CO2-Äquivalenten liegen.
Der Beirat empfiehlt den Betreibern von Sportstätten, die Chancen zur Einsparung von Energie zu nutzen und damit auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland zu leisten.
Eine besondere Herausforderung ist die umweltverträgliche Durchführung von sportlichen Großereignissen. 2006 wird Deutschland Gastgeber der Fußballweltmeisterschaft sein. Für das Jahr 2012 wird die Ausrichtung der olympischen Spiele in Deutschland angestrebt. Der Deutsche Fußballbund hat auf Anregung des Beirates in seiner Bewerbung um die Ausrichtung der Weltmeisterschaft 2006 bereits mit dem Kapitel "Umweltkonzept in den Stadien" deutliche Zeichen gesetzt. Auch das Nationale Olympische Komitee hat in seinen Ausschreibungskriterien für die Bewerberstädte der Beachtung umweltpolitischer Forderungen einen hohen Stellenwert eingeräumt.
Der Beirat begrüßt, dass der Deutsche Fußballbund und das Organisationskomitee für die Fußballweltmeisterschaft 2006 weitreichende Vorgaben für umweltbezogene Maßnahmen formuliert haben. Der Beirat erwartet, dass in die künftigen Schritte Austragungsorte, Stadienbetreiber, Sponsoren, Marketingorganisationen und Verkehrsunternehmen einbezogen werden. Dieses Engagement soll auch dem Ziel dienen, die FIFA dafür zu gewinnen, Umweltkriterien in ihr Pflichtenheft aufzunehmen, wie dies vom IOC für die Olympischen Spiele bereits umgesetzt wurde.