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Stand: März 2008

Naturschutzgroßprojekte gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung

Seit 1979 fördert die Bundesregierung die "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung" und trägt so dazu bei, in Deutschland großflächige, naturnahe Landschaften von besonderem Wert dauerhaft zu sichern. Die "Naturschutzgroßprojekte" dienen dem Ziel, natürliche und naturnahe Landschaftsteile sowie historisch gewachsene Kulturlandschaften und die Vorkommen bestandsgefährdeter Tiere und Pflanzen dauerhaft zu bewahren und zu sichern. Die Projekte leisten einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.

Bei dem Programm handelt es sich um einen der größten Fördertitel für den Naturschutz in Deutschland. Es hat einen jährlichen Etat von derzeit 14 Mio. €. Insgesamt wurden seit 1979 mehr als 370 Mio. € Bundesmittel für über 65 Projekte bereitgestellt. Die Gesamtfläche der Naturschutzgroßprojekte umfasst über 2.250 Quadratkilometer. Das entspricht rund 0,7 Prozent der Gesamtfläche der Bundesrepublik.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Projekte müssen sich hinsichtlich ihrer Größe und ihrer Naturausstattung von üblichen Schutzgebieten deutlich abheben. Durch ein Naturschutzgroßprojekt sollen die Planung, das Management und die rechtlichen Festsetzungen für das betreffende Gebiet beispielhaft durchgeführt werden und so anderen Gebieten zum Vorbild dienen. Über die Förderung eines Projektes entscheidet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die fachliche und haushaltsrechtliche Ausführung wurde dem Bundesamt für Naturschutz übertragen.

Fördermaßnahmen

Die Bundesmittel werden bereitgestellt, um die erforderlichen Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung des Gebietes zu planen, Flächen zu erwerben, die geplanten Maßnahmen durchzuführen (z. B. Grundwasserstände erhöhen, damit Feuchtwiesen nicht austrocknen und Moore wieder wachsen können) oder um Ausgleichszahlungen für Gewinneinbußen und die Personal-, Sach- und Reisekosten des Projektträgers zu finanzieren. Außerdem werden begleitende Informationsmaßnahmen, die Bewertung der Projektwirkungen und -erfolge und bei Bedarf eine externe Moderation gefördert.

Aufteilung der Projektfinanzierung

Der Förderanteil des Bundes beträgt bis zu 75% der Gesamtkosten eines Projektes. Das Bundesland, in dem das Projekt durchgeführt wird, finanziert in der Regel 15% und der Projektträger 10% der Gesamtkosten.

Projektphasen

Naturschutzgroßprojekte werden in zwei Phasen durchgeführt. Die erste Phase umfasst einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. In dieser Zeit wird – bei Bedarf mit Hilfe externer Moderation - ein Pflege- und Entwicklungsplan für das Projektgebiet erstellt, der in seiner Endfassung der Zustimmung des Trägers, des Landes und des Bundes bedarf. In der zweiten Phase setzt der Projektträger die im Pflege- und Entwicklungsplan erarbeiteten Maßnahmen um. Diese Realisierungsphase umfasst einen Zeitraum von durchschnittlich acht bis zehn Jahren.

Das Bundesland sowie die regionalen Träger müssen sich verpflichten, die Projektgebiete auch nach Abschluss der Förderung nachhaltig zu managen und dauerhaft zu schützen. In der Regel werden die Kernflächen der Projektgebiete bis zum Ende der jeweiligen Projektlaufzeit als Naturschutzgebiete ausgewiesen.

Weitere Informationen:

  • www.bfn.de: Internetseiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)
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