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Stand: Januar 2013

Schutz und Management der Gebiete

Für alle Natura 2000-Gebiete gilt: Der Erhaltungszustand der dort geschützten Arten und Lebensräume soll sich nicht verschlechtern. Wie das am besten zu erreichen ist, kann z.B. in einem Managementplan festgelegt werden.

Das heißt nicht, dass Natura 2000-Gebiete für den Menschen Tabu sind - im Gegenteil! Viele traditionelle Kulturlandschaften in Europa sind erst durch die menschliche Bewirtschaftung so wertvoll geworden, z. B. die Heidelandschaften in Norddeutschland, die es ohne Schafe und Schäfer nicht gäbe.

Wirtschaftliche und soziale Belange können und sollen also auch in Natura 2000-Gebieten Berücksichtigung finden. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Erhaltungsziele des Gebietes dadurch nicht beeinträchtigt werden. Deshalb muss bei Planungen oder Projekten gegebenenfalls geprüft werden, ob sie mit den Schutzzielen des Gebietes verträglich sind. Doch selbst wenn sich bei der Prüfung ergibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn für das Projekt keine sinnvollen Alternativen vorliegen und zwingende Gründe des öffentlichen Interesses dessen Durchführung erfordern. Dann muss an anderer Stelle der entstandene Naturschaden ausgeglichen werden (z.B. durch Umsiedlung der betroffenen Tiere), damit insgesamt der Zusammenhalt und die Funktion des Gebietsnetzes gewahrt bleibt.

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