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Stand: Februar 2013

Natura 2000 in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee

Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 umfasst nicht nur Flächen an Land, sondern schützt auch Lebensräume und Arten im Meer. Für die Umsetzung von Natura 2000 an Land und in den Hoheitsgewässern (innerhalb der 12 Seemeilen-Zone) sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Für Natura 2000 im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), die sich an die 12-Seemeilen-Zone anschließt und bis zu den internationalen Gewässern jenseits der 200-Seemeilen-Zone reicht, ist gemäß § 38 BNatSchG dagegen der Bund (vertreten durch das BfN und das BMU) verantwortlich.

Auswahl und Meldung der Schutzgebiete

Riff (Foto: Krause & Hübner, BfN)Von den Lebensraumtypen des Anhangs I und den Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, für deren Erhaltung Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden müssen, kommen in den deutschen Meeresgebieten der AWZ die Lebensraumtypen Riffe und Sandbänke, Säugetierarten (Schweinswale, Kegelrobben, Seehunde) sowie  Fischarten (z.B. Finte, Flussneunauge) vor. Außerdem wurden in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee Vogelarten (vor allem aus den Gruppen der Seetaucher und Meeresenten) festgestellt, die unter den Gebietsschutz der Vogelschutzrichtlinie fallen.

Kegelrobbe (Foto: Krause & Hübner, BfN)Da hinsichtlich Vorkommen und Verbreitung der relevanten Arten und Lebensräume in der AWZ erhebliche Wissenslücken bestanden, wurde als Grundlage für die Gebietsauswahl zunächst ein umfangreiches Forschungsprogramm durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse wurden die besonders wertvollen Meeresgebiete im Sinne der FFH- und Vogelschutzrichtlinie abgegrenzt. Detaillierte Informationen über die wissenschaftlichen Hintergründe und die Forschungsmethoden können auf Internetseite www.HabitatMareNatura2000.de abgerufen werden.

Auf Basis der fachlichen Flächenkulisse wurden acht FFH- und zwei Vogelschutzgebiete vorgeschlagen. Diese wurden mit den fachlich betroffenen Bundesministerien und den angrenzenden Küstenbundesländern abgestimmt und öffentlich zur Diskussion gestellt. Unter Berücksichtigung einiger Verbesserungsvorschläge wurden die zehn Natura 2000-Meeresschutzgebiete im Mai 2004 der Europäischen Kommission gemeldet. Die Auswahl der geschützten Meeresflächen ist mit der Meldung an die Europäische Kommission abgeschlossen.

Die Größe  der gemeldeten NATURA 2000-Gebiete in der AWZ der deutschen Nord- und Ostsee beträgt etwa 32% der Fläche, die gemeldeten Gebiete einschließlich der Küstengewässer in der gesamten deutschen Nord- und Ostsee entsprechen einer Fläche von ca. 45%.

Die Natura 2000-Gebiete können auf folgenden Internetseiten eingesehen werden

Übersichtskarte der Natura 2000-Gebiete in der AWZ der Nordsee (PDF, 440 KB)

Übersichtskarte der Natura 2000-Gebiete in der AWZ der Ostsee (PDF, 587 KB)

Schutz und Management der Gebiete

Gemäß Artikel 4 (4) der FFH-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von sechs Jahren nach Aufnahme der gemeldeten Gebiete in die sog. Gemeinschaftsliste diese unter Schutz gestellt und ggf. entsprechende Erhaltungsmaßnahmen (hier in Form von Managementplänen) erarbeitet haben. Der Schutz der Natura 2000-Gebiete erfolgt auf Grundlage von Rechtsvorschriften (Schutzgebietsverordnungen). Die Schutzgebietsverordnung definiert den Schutzzweck des Gebietes und trifft grundsätzliche Regelungen. Sowohl Schutzgebietesverordnungen als auch Managementpläne sind notwendig, um einen „günstigen Erhaltungszustand“ geschützter Lebensraumtypen und Arten zu erreichen und langfristig zu sichern.

Die Schutzgebietsverordnungen für die Vogelschutzgebiete in der deutschen AWZ sind verabschiedet und auf der Internetseite von HabitatMareNatura2000 einzusehen. Die Schutzgebietsverordnungen für die FFH-Gebiete sowie Managementpläne für die gesamten Natura 2000-Gebiete werden derzeit erarbeitet. Großer Handlungsbedarf liegt bei der Regulierung von Nutzungen in den Schutzgebieten, insbesondere der Fischerei (Stand Februar 2013).

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