Stand: Februar 2013
Das Förderspektrum von LIFE+ ist weit gefasst. Allgemein wird die Umsetzung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und des Umweltrechts in der Europäischen Union gefördert, ebenso die Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Politikbereiche. Das Programm unterstützt insbesondere die Umsetzung des 6. EU-Umweltaktionsprogramms einschließlich der thematischen Strategien und finanziert diesbezügliche Maßnahmen mit einem europäischen Mehrwert in den Mitgliedstaaten.
Das Programm besteht aus den Säulen
Der Programmbereich "Natur und biologische Vielfalt" dient der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie ("LIFE+ Natur") sowie des Aktionsplanes der Europäischen Kommission "Biologische Vielfalt 2010 und darüber hinaus" ("LIFE+ Biologische Vielfalt").
Der Programmbereich "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis" umfasst ein großes thematisches Spektrum (Klima, Wasser, Luft Boden, Städtische Umwelt, Lärm, Chemikalien, Umwelt und Gesundheit, Natürliche Ressourcen und Abfall, Wälder, Innovation, Strategische Ansätze, Verwaltungspraxis).
Der Bereich "Information und Kommunikation" dient der Verbreitung von Informationen im Umweltbereich und dem Informationsaustausch zwischen Umweltakteuren und der Öffentlichkeit.
Die inhaltlichen Förderprioritäten sind durch das strategische Mehrjahresprogramm in Anhang II der "LIFE+"-Verordnung konkretisiert.
Folgende Maßnahmen können gemäß Anhang I der "LIFE+"- Verordnung gefördert werden:
LIFE+-Projekte sollen fertige Produkte oder abgeschlossene Dienstleistungen zum Ziel haben, d.h., wiederkehrende Tätigkeiten werden nicht gefördert. Besondere Bedeutung wird der Abgrenzung von LIFE+ zu anderen EU-Förderprogrammen (v. a. ELER, EFRE, ESF, CIP, FP7) zugemessen (s. Art. 9 der "LIFE+"- Verordnung). LIFE+ darf nur Maßnahmen finanzieren, die nicht den Förderfähigkeitskriterien und dem Hauptanwendungsbereich dieser Fonds entsprechen. Antragsteller müssen daher darlegen, warum sie eine Förderung bei LIFE+ beantragen und nicht andere Förderinstrumente nutzen.
Darüber hinaus gilt für geförderte Projekte eine Reihe weitere technische Vorgaben, die in den Durchführungsbestimmungen spezifiziert sind. So müssen z.B. Projekte der Säule "Natur und biologische Vielfalt" mindestens 25% des Projektbudgets "konkreten Naturschutzmaßnahmen" widmen. Die Anforderungen werden alljährlich in den Unterlagen des aktuellen Aufrufs zur Einreichung von Förderanträgen beschrieben.
Förderfähig sind öffentliche und private Einrichtungen. Die Europäische Kommission ruft einmal jährlich zur Einreichung von Förderanträgen auf ("call for proposals") auf. Die Projektanträge werden nach einem formal definierten Schema bewertet. Für jede Auswahlrunde stellt die Europäische Kommission umfangreiche Unterlagen auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Diese sollten von potenziellen Antragstellern unbedingt beachtet werden!
Bei der Auswahl neuer Projekte muss die Europäische Kommission mehrere Auflagen beachten. Zunächst müssen mindestens 50% der Projektmittel eines Jahres dem Erhalt von Natur und biologischer Vielfalt gewidmet werden. Daher werden Anträge der Säule "Natur und biologische Vielfalt" in der Projektauswahl bevorzugt. Die Naturschutzquote gilt allerdings europaweit, so dass sie national auch unter- oder überschritten werden kann. Zweitens sollten jedes Jahr mindestens 15% grenzüberschreitende Projekte ausgewählt werden. Projekte mit internationalen Partnern erhalten daher in der Bewertung Sonderpunkte, falls dieses den Projektzielen dient.
Für jeden EU-Mitgliedstaat gibt es so genannte "indikative nationale Zuteilungen". Die Zuteilungen errechnen sich aus Kriterien, die in der "LIFE+"-Verordnung definiert sind (Bevölkerung sowie "Natura 2000"-Gebiete des Mitgliedstaats). Deutschland hat die größte indikative nationale Zuteilung. Für die folgenden Jahre stehen für deutsche Projekte voraussichtlich folgende Beträge bereit (in Millionen Euro, unverbindliche Schätzung, Angaben ohne Gewähr):
| 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 21,76 | 24,15 | 29,14 | 27,87 | 29,61 | 31,55 | 33,58 |
Anmerkung: Der erhöhte Wert für 2009 resultiert aus einem politischen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung des LIFE+-Budgets 2009 mit dem Ziel, zusätzliche Projekte zum Thema Anpassung an den Klimawandel zu fördern.
Die indikativen nationalen Zuteilungen können jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn ausreichend förderfähige Projektanträge aus dem jeweiligen Mitgliedstaat eingereicht werden.
Ist ein Projekt für die Förderung angenommen, erfolgt die Finanzierung in Form von Zuschüssen zu den Projektkosten. Der Projektzuschuss wird dabei in mehreren Raten an den Projektträger ausgezahlt. Die Laufzeit der Projekte beträgt durchschnittlich 4 – 5 Jahre. Die Kofinanzierungsrate für ein Projekt beträgt in der Regel 50%. Nur Projekte, die auf prioritäre Lebensraumtypen oder Arten der FFH-Richtlinie und auf prioritär zu fördernde Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie abzielen, können 75% der zuwendungsfähigen Kosten erstattet bekommen. Es gibt für Projekte unter LIFE+ kein vorgeschriebenes Mindestbudget. Im Regelfall liegt das Projektbudget aber bei rund 1 Mio. Euro.
Anträge 2013