Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) ist eines der drei völkerrechtlichen Abkommen, die bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992 zur Unterzeichnung auslagen. Das Übereinkommen trat am 29. Dezember 1993 völkerrechtlich in Kraft. Deutschland ist seitdem Vertragspartei. mehr
Wichtigstes Thema ist die Umsetzung der 2010 in Japan im Nagoya-Protokoll verabschiedeten Regeln für den Umgang mit genetischen Ressourcen.
Zum Hintergrund

Im japanischen Nagoya leitete die Staatengemeinschaft die überfällige Trendwende zum Schutz der Biologischen Vielfalt ein.
Zu den Ergebnissen

Auf der Konferenz in Bonn gelang ein weltweiter Aufbruch zum Schutz der Natur.
Zu den Ergebnissen
In den Ergebnissen der 8. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt in Curitiba (Brasilien) konnte eine solide Basis gesehen werden.
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Resolution der UN-Generalversammlung zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt