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Stand: Oktober 2010

Das Internationale Übereinkommen zur biologischen Vielfalt

Anspruchsvollstes Naturschutz-Abkommen für 193 Vertragsparteien

Die CBD gehört wie das Klimarahmenabkommen (UNFCCC) und die Wüstenkonvention (UNCCD) zu den drei völkerrechtlichen Verträgen, die bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 zur Unterzeichnung auslagen. Deutschland ist seit ihrem In-Kraft-Treten am 29. Dezember 1993 Vertragspartei der CBD. Die Federführung für das Übereinkommen über die biologische Vielfalt innerhalb der Bundesregierung liegt beim Bundesumweltministerium (BMU).

Die CBD ist mit ihren derzeit 193 Vertragsparteien (inklusive EU) das zahlenmäßig wie auch von Umfang und Anspruch her umfassendste, verbindliche, internationale Abkommen im Bereich Naturschutz und nachhaltige Entwicklung.

 

Das Abkommen hat drei übergeordnete Ziele:

  • die Erhaltung biologischer Vielfalt (Gene, Arten, Lebensräume)
  • die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile
  • die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung genetischer Ressourcen gewonnenen Vorteile

Die zur Erreichung dieser übergeordneten Ziele notwendigen mittel- bis langfristigen Unter- und Zwischenziele und Prioritäten werden im Strategischen Plan der CBD festgelegt. Der aktuelle Strategische Plan verfolgt das Ziel, bis 2010 die gegenwärtige Rate des Biodiversitätsverlustes signifikant zu reduzieren. Dieser Plan läuft 2010 aus, so dass eine inhaltliche Überarbeitung und die Festlegung einer neuen Zielsetzung für den Biodiversitätsschutz nach 2010 notwendig werden.

Die Vertragstaatenkonferenz der CBD findet alle zwei Jahre für zwei Wochen statt und ist das oberste politische Entscheidungsgremium der Konvention. Die letzte Konferenz tagte vom 19. bis 30. Mai 2008 in der UN-Stadt Bonn unter deutschem Vorsitz.

Zwischen zwei Vertragsstaatenkonferenzen kommen der wissenschaftlich-technische Ausschuss der CBD (SBSTTA) sowie weitere Arbeits- und Expertengruppen zu verschiedenen Themen zusammen. Im Mai dieses Jahres fanden unter anderem die 14. Sitzung von SBSTTA und die 3. Sitzung der Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Umsetzung der Konvention in Nairobi/Kenia statt. Beide Sitzungen haben Beschlussempfehlungen für die 10. Vertragsstaatenkonferenz der CBD in Japan erarbeitet.

Weitere Informationen:
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