Stand: Juni 2010

Kurzinformation Bio- und Gentechnik

Umweltangelegenheiten der Biotechnologie und Gentechnik

Grundlage für das politische Handeln des Bundesumweltministeriums im Bereich der Biotechnologie und der Gentechnik in der 17. Legislaturperiode sind in erster Linie die entsprechenden Festlegungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP.

Dort heißt es zur Grünen Gentechnik:

"Die Biotechnologie stellt eine wichtige Zukunftsbranche für Forschung, Wirtschaft und Landwirtschaft dar, die bereits weltweit etabliert ist. Deshalb wollen wir die verantwortbaren Potentiale der grünen Gentechnik nutzen. Der Schutz von Mensch und Umwelt bleibt oberstes Ziel des deutschen Gentechnikrechts.

Wir treten für eine stärkere Wissenschaftsorientierung und effiziente Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf EU-Ebene ein.

Wir schaffen die rechtlichen Vorraussetzungen, damit die Bundesländer innerhalb eines bundeseinheitlichen Rahmens von Kriterien flexibel eigenständig Abstände festlegen können, die zwischen Feldern mit genetisch veränderten Pflanzen und solchen mit konventionellem oder ökologischem Anbau einzuhalten sind.

Beim erlassenen Anbauverbot für die gentechnisch veränderte Maissorte MON810 wird der Ausgang des Gerichtsverfahrens abgewartet. Der Anbau der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel Amflora für eine kommerzielle, industrielle Verwertung wird unterstützt.

Um eine für Wirtschaft und Überwachung praktikable Anwendung der im Gemeinschaftsrecht der EU festgelegten Nulltoleranz für nicht in der EU zugelassene GVO zu ermöglichen, werden wir das Gentechnikgesetz und das EG-Gentechnikdurchführungsgesetz ändern. Dort werden wir eine Ermächtigung schaffen, um offizielle Probenahme- und Nachweismethoden festzulegen.

Zur Schaffung einer umfassenden Verbrauchertransparenz streben wir eine Positivkennzeichnung (Prozesskennzeichnung) auf europäischer Ebene an."

In der Biotechnologie erfolgt die praktische Umsetzung von Erkenntnissen aus der Biologie und der Biochemie in technische Verfahren. Zur Biotechnologie zählen z.B. alle Verfahren, die lebende Organismen oder Enzyme verwenden, um Stoffe herzustellen oder Stoffe umzuwandeln.

Die Biotechnologie ist eine wichtige Zukunftsbranche für Forschung und Wirtschaft. Sie verspricht grundlegende Innovationen bei der Herstellung von Nahrungspflanzen und pflanzlichen Rohstoffen (grüne Biotechnologie) sowie bei Arzneimitteln (rote Biotechnologie). Durch ihre Anwendung sollen Industrieprozesse u. a. sauberer und nachhaltiger gestaltet und Umweltprobleme gelöst werden (weiße Biotechnologie).

Im Rahmen der Biotechnologie wird auch die Gentechnik eingesetzt, d. h. Verfahren, mit deren Hilfe Gene isoliert, untersucht und - auch über Artgrenzen hinweg - von einem auf einen anderen Organismus übertragen werden, um neue Organismen mit neuen Eigenschaften zu erzeugen, so genannte "gentechnisch veränderte Organismen" (GVO).

Aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes spielt die Diskussion um die sogenannte "grüne Gentechnik", also die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft, eine besondere Rolle.

Für den Umwelt- und Naturschutz hat die "weiße Biotechnologie" eine besondere Zukunftsperspektive: Durch den Einsatz biotechnologischer Verfahren in der industriellen Produktion besteht die Möglichkeit, diese umweltfreundlicher zu gestalten:

Wenn an Stelle von herkömmlichen chemischen Produktionsprozessen z.B. in der Waschmittelherstellung und Textilherstellung Mikroorganismen oder Enzyme zum Einsatz kommen, können Produktionsprozesse energieärmer gestaltetet oder fossile Rohstoffe durch regenerative ersetzt werden. Es müssen weniger gefährliche Stoffe eingesetzt werden, und Emissionen können verringert werden.

Mit Hilfe der "Weißen Biotechnologie" könnten so energieaufwändige und Umwelt belastende klassische Produktionstechniken durch nachhaltigere Produktionsverfahren abgelöst werden. Bei den Vorteilen dürfen jedoch mögliche Umweltrisiken nicht vernachlässigt werden. Denn auch biotechnische Verfahren verbrauchen Energie und Rohstoffe, verursachen Emissionen und Abfälle.

Sollten in der weißen Biotechnologie gentechnisch veränderte Organismen verwendet werden, gelten besondere Regeln. Ihr Einsatz darf nur in geschlossenen Systemen erfolgen, die den Kontakt mit der Umwelt begrenzen. Auch hier werden Risikoabschätzungen vorgenommen und besondere Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.