Stand: Juni 2010

Internationales

Cartagena-Protokoll (Biosafety-Protokoll)

Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt regelt insbesondere die grenzüberschreitende Verbringung gentechnisch veränderter Organismen.

Weitere Informationen:

Biosafety Clearing-House (BCH)

Der BCH ist der Informationsmechanismus des Protokolls, der die Vertragsparteien bei der Umsetzung der Verpflichtungen unterstützt und den Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien erleichtert.

Weitere Informationen:

OECD

Veranstaltungen und Dokumente zur Biotechnologie

Weitere Informationen:

GVO unter der Aarhus-Konvention

Die Aarhus-Konvention behandelt den Zugang zu Informationen und zu Gerichten sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungen über Umweltangelegenheiten. Die Almaty-Änderung (Almaty Amendment) von 2005 ergänzt die Konvention um Mindestanforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungen über die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO).

Weitere Informationen: