Stand: Juni 2010
Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt regelt insbesondere die grenzüberschreitende Verbringung gentechnisch veränderter Organismen.
Der BCH ist der Informationsmechanismus des Protokolls, der die Vertragsparteien bei der Umsetzung der Verpflichtungen unterstützt und den Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien erleichtert.
Veranstaltungen und Dokumente zur Biotechnologie
Die Aarhus-Konvention behandelt den Zugang zu Informationen und zu Gerichten sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungen über Umweltangelegenheiten. Die Almaty-Änderung (Almaty Amendment) von 2005 ergänzt die Konvention um Mindestanforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungen über die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO).