Stand: März 2013
Die Verordnung (EG) Nr. 443/2009 legt Emissionszielwerte für neue Personenkraftwagen (Pkw) fest. Die Verordnung ist ein zentrales Instrument zur Minderung der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich, von der gleichzeitig wichtige Signale für die Innovation der Fahrzeugtechnologie ausgehen.
In der Verordnung werden Zielwerte für die durchschnittliche EU Neuwagenflotte festgelegt:
Die Kommission hat am 11.Juli 2012, in Umsetzung von Überprüfungsklauseln in den jeweiligen Verordnungen, zwei Vorschläge zur Änderung der beiden Verordnungen vorgelegt.
Für Pkws:
Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der Kommission im Grundsatz und unterstützt die Kommission in ihrem Bestreben, die CO2-Emissionen weiter zu vermindern. Jedoch sollte der Kommissionsvorschlag u. a. bei den Anreizen für Innovationen nachgebessert werden.
Um den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr zu reduzieren, muss der Marktanteil von besonders emissionsarmen Fahrzeugen stark steigen. Neben der Optimierung der bestehenden Fahrzeug- und Antriebstechnologien ist mittel- und langfristig auch der verstärkte Einsatz von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen im Pkw-Verkehr notwendig. Die parallel zur Optimierung des Verbrennungsmotors dafür notwendige Entwicklung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb stellt eine große technische und wirtschaftliche Herausforderung für die Fahrzeughersteller dar. Die von der Kommission vorgeschlagenen Anreize beschränken sich auf Super Credits und greifen insgesamt zu kurz. Relativ spät gewährte, niedrige Super Credits, die dazu noch außerordentlich stark limitiert sind, geben in den anstehenden schwierigen Markteinführungsphasen von besonders effizienten Technologien keine hinreichenden Anreize. Insbesondere der Elektromobilitätsmarkt befindet sich in einer sensiblen Startphase.
Die Bundesregierung hat deshalb im Rat eine Ausgestaltung des Super Credit-Systems vorgeschlagen, das stärkere, und deutlich früher einsetzende Anreize schafft. Super Credits sollen explizit nur an extern aufladbare Hybrid- und Elektrofahrzeuge und an mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge vergeben werden, die Credits sollen höher sein und die Gewährung früher einsetzen, damit der nun beginnende Marktanlaufprozess frühzeitig gefördert wird. Die mit der Entwicklung und Herstellung innovativer Antriebstechnologien verbundenen Fahrzeugmehrkosten fallen umso geringer aus, je schneller der Markthochlauf dieser Fahrzeuge erfolgt. Ferner sollen die Super Credits zeitlich übertragbar sein, damit ein merklicher ökonomischer Anreiz- und Entlastungseffekt für die Industrie entsteht. Die Förderregelung soll zudem relativ ausgestaltet werden, d. h. die Förderung soll an die relative Effizienz der Fahrzeuge anknüpfen, damit die Emissionen in allen Fahrzeugklassen reduziert werden.
Mit ihren Vorschlägen will die Bundesregierung wichtige Signale setzen, die sowohl wirtschaftspolitisch als auch industriepolitisch von Bedeutung sind. Gleichzeitig werden die CO2-Verminderungen durch Super Credits im Mittel nur minimal abgeschwächt..