Die mineralölsteuerliche Begünstigung für Flüssiggas als Kraftstoff (Autogas bzw. LPG) wurde im Zuge der Energiesteuerreform 2006 bis zum 31.12.2018 verlängert. Der Bundesgesetzgeber hat dabei insbesondere mittelstandspolitische Gründe berücksichtigt. Erdgas ist unabhängig davon im Vergleich zu Flüssiggas im Hinblick auf den Umwelt- und Klimaschutz der deutlich bessere Alternativkraftstoff. Erdgas hat nicht nur einen günstigeren Heizwert, sondern ist auch der kohlenstoffärmste fossile Kraftstoff (Methan - CH4). Dadurch ist der klimarelevante CO2-Ausstoß von Erdgas deutlich niedriger als bei Flüssiggas. Erdgas bietet auch erheblich größere Optimierungspotenziale, z.B. beim Downsizing der Motoren zur weiteren Verminderung von Kraftstoffverbrauch und Emissionen, und kann für Antriebskonzepte der Zukunft wie dem Wasserstoffantrieb als Brückentechnologie dienen.
Wegen der engen Bindung von Flüssiggas an die Erdölaufarbeitung ist dessen Verfügbarkeit zudem deutlich stärker begrenzt als dies bei Erdgas der Fall ist. Anders als beim Flüssiggas kann außerdem dem Erdgas problemlos auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas (Biomethan) beigemischt werden. Biomethan ist darüber hinaus als Reinkraftstoff ein schon jetzt verfügbarer Biokraftstoff der zweiten Generation. Das Ziel, mit alternativen Kraftstoffen unabhängiger vom Öl zu werden, kann deshalb nur mit Erd-/Biogas, nicht aber mit Flüssiggas erreicht werden, das gerade nur ein Nebenprodukt der Erdölverarbeitung ist.
Die Automobilindustrie setzt zunehmend auf Serienfahrzeuge mit Erdgasantrieb. Vergleichbare Angebote für Flüssiggas gibt es in Deutschland wenig. Daher ist für die Nutzung von Flüssiggas in der Regel die Nachrüstung von Altfahrzeugen erforderlich. Die Motoren und der Katalysator sind aber in der Regel nur bei Serienfahrzeugen auf die höhere Verbrennungstemperatur und die höhere Klopffestigkeit des Kraftstoffs Gas abgestimmt. Das Abgasverhalten wird in der Typgenehmigung und seit dem 01.10.2005 in der neuen Zulassungsbescheinigung (Teil 1), die den Kraftfahrzeugschein ersetzt, dokumentiert. Die Bestimmung des Abgasverhaltens bei individuell nachgerüsteten Fahrzeugen verbietet sich meist aus Kostengründen. Dies kann daher im Einzelfall dazu führen, dass nachgerüstete Fahrzeuge im Vergleich zu Serienfahrzeugen steuerlich ungünstiger eingestuft werden.
Nach einer aktuellen Analyse des TÜV Saarland weisen derzeit verfügbare Erdgasfahrzeuge aus Serienproduktion bei der Emission von Treibhausgasen einen Vorteil von 9% gegenüber den entsprechenden heutigen Dieselfahrzeugen auf. Bei Flüssiggaseinsatz besteht dagegen ein Nachteil von 2%.