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Stand: August 2009

Zielsetzungen des Nationalen Entwicklungsplans

Die Bundesregierung hat am 19. August 2009 den Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität (NEPE) verabschiedet. Ziel des von BMU, BMWi, BMVBS und BMBF in gemeinsamer Federführung formulierten NEPE ist es, die Forschung und Entwicklung, die Marktvorbereitung und die Markteinführung von batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen in Deutschland voranzubringen. Die Entwicklung des Marktes bis 2020 soll in drei Phasen erfolgen:

  1. Phase der Marktvorbereitung bis 2011,
  2. Phase des Markthochlaufs (bis 2016) und
  3. Phase des Volumenmarktes ab 2017
Bis 2020 sollen eine Millionen Elektrofahrzeuge auf dem deutschen Markt sein und Deutschland zum Leitmarkt der Elektromobilität entwickelt werden.

Elektromobilität trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele bei

  • Die Elektromobilität soll einen signifikanten Beitrag zum Erreichen derKlimaschutzziele leisten.
  • Durch die Nutzung regenerativer Quellen zur Deckung des Energiebedarfs vonElektrofahrzeugen soll gleichzeitig ein Beitrag zur Umsetzung der Ausbauzielefür erneuerbare Energien und zur verbesserten Integration fluktuierenderErzeuger in die Netze geleistet werden. Damit kann langfristig ein Beitrag zurErhöhung der Versorgungssicherheit geleistet werden.
  • Die Stromnetze in Deutschland sollen durch Nutzung modernerInformationstechnologien und die Integration von Elektrofahrzeugen effizienterwerden.
  • Der zusätzliche Bedarf an elektrischer Energie in diesem Sektor ist durch Stromaus erneuerbaren Energien zu decken. Vorrangig sollte dafür der anderweitignicht nutzbare Strom aus fluktuierenden Erneuerbaren Energien im Rahmen desLastmanagements durch Elektromobilität genutzt werden. Für den darüberhinaus gehenden Strombedarf für Elektromobilität sind weitere Ausbaupotentialeder Erneuerbaren Energien zu erschließen.

Deutschland soll zum Leitmarkt für Elektromobilität werden

  • Die Führungsrolle der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie soll gesichertund ausgebaut werden.
  • Die Möglichkeiten eines innovationsorientierten Beschaffungsmanagements desöffentlichen Sektors sollen genutzt werden.
  • Durch den Aufbau von Produktionskapazitäten für Zell- und Batteriesysteme inDeutschland und eine zugehörige Kreislaufwirtschaft soll die strategischeHandlungsfähigkeit der deutschen Industrie gesichert werden.
  • Die Etablierung neuer Geschäftsmodelle im Kontext der Elektromobilität sollChancen für mehr Wachstum durch neue Produkte und Dienstleistungeneröffnen.
  • Durch Unterstützung von Normung und Standardisierung (z.B. bei Steckern,Anschlussleistungen oder Sicherheitsmaßnahmen) soll Elektromobilitätinternational ermöglicht und eine starke Positionierung der deutschenIndustrie befördert werden.

Innovationen sind der Schlüssel zu Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit

  • Ziel ist es, Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich der Forschung möglichst engzu verzahnen. Die Vernetzung der Branchen Automobil, Energie undInformationstechnik entlang der neuen Wertschöpfungsketten für dieElektromobilität wird dann einen Innovationsschub zünden.
  • Zur Erreichung dieses Zieles soll die Forschung in allen Bereichen verstärktwerden, Forschungsinfrastrukturen sollen miteinander vernetzt und ausgebautund der Austausch von Forschern aus Industrie und Wissenschaft gefördertwerden.
  • Es gilt auch, Spitzenkompetenzen und Innovationsdynamik im Bereich derElektromobilität langfristig zu sichern. Hierzu wird eine Ausbildungsinitiative fürden technisch-wissenschaftlichen Nachwuchs gestartet.

Neue Mobilität

  • Mit der Elektromobilität wird die Strategie "weg vom Öl" weiter umgesetzt.
  • Mit der Elektromobilität soll auch einer neuen Mobilitätskultur und einermodernen Stadt- und Raumplanung zum Durchbruch verholfen werden.
  • Die Markteinführung von Elektrofahrzeugen, insbesondere auch im Nahverkehr,soll beschleunigt werden: Die Bundesregierung strebt das ambitionierte Ziel an,dass bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren.Im Jahr 2030 können es über fünf Millionen Fahrzeuge sein. Bis 2050 kann derVerkehr in Städten überwiegend ohne fossile Brennstoffe auskommen. Dazugehört auch die Schaffung einer bedarfsgerechten Infrastruktur für das Ladender Fahrzeuge. Die Bundesregierung wird dies durch geeigneteRahmenbedingungen unterstützen.
  • Neben dem Individualverkehr werden auch Konzepte zur Einführung derElektromobilität bei Nutzfahrzeugen (z.B. innerstädtischer Lieferverkehr,öffentlicher Nahverkehr) und bei Zweirädern unterstützt.

Gesellschaftliche Rahmenbedingungen schaffen

  • Die Aufgeschlossenheit der Gesellschaft gegenüber den sich abzeichnendenVeränderungen ist eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung der klima- undwirtschaftspolitischen Ziele.
  • Transparenz und Information über die Umsetzung des Entwicklungsplans undein breiter Dialog sind daher Ziele der Bundesregierung. Die Bewertung vonChancen, Herausforderungen und Zielen soll der Entwicklung laufendangepasst werden.
  • Die Akzeptanz und Marktentwicklung der Elektromobilität soll durch einengeeigneten regulatorischen Rahmen und zu prüfende Anreizsysteme unterstütztwerden.
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