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Stand: Juni 2008

Fluorierte Treibhausgase (F-Gase)

Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen weltweit zu beobachten. Insbesondere der in diesem Jahr vorgelegte IPCC- Klimareport macht nochmals deutlich, dass die Klimaerwärmung nach Einschätzung weltweit führender Experten verheerende Folgen für die Menschheit haben wird. Der Klimaschutz ist somit eine der größten ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Menschheit. Im Kyoto-Protokoll, das der wichtigste und prominenteste Meilenstein des weltweiten Klimaschutzes ist, sind neben Kohlendioxid (CO2) auch die fluorierten Treibhausgase wegen ihrer hohen Klimawirksamkeit - 100 bis 24.000 mal höher als CO2 - enthalten. Derzeit tragen die F-Gase mit ca. 2 % zum Treibhausbeitrag bei. Aufgrund ihrer Funktion als FCKW-Ersatzstoffe ist mit einem Anstieg der Verwendung und damit der Emissionen dieser Stoffe zu rechnen sofern keine Reduktionsmaßnahmen ergriffen werden.

Wegen ihres hohen Treibhauspotentials ist die Verwendung fluorierter Treibhausgase seit Mai 2006 in der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase und der Richtlinie 2006/40/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen im Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates geregelt. Für bestimmte Anwendungen, z. B. in Autoreifen oder Aerosolen sowie zukünftig in Pkw-Klimaanlagen, ist ihre Verwendung verboten. Für ihre Anwendung in stationären Kälte- und Klimaanlagen, Brandschutzsystemen und Schaltanlagen gelten hingegen Vorschriften zur Emissionsvermeidung, z. B. die Pflicht zu regelmäßigen Dichtheitsprüfungen. Häufig gestellte Fragen zur Verordnung werden vom Umweltbundesamt unter www.umweltbundesamt.de/produkte/fckw/faq-fckw.htm beantwortet.

Rechtzeitig zum Auftakt der 13. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention auf Bali vom 3.-14. Dezember 2007, hat die Bundesregierung ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) vorgelegt, das weltweit Maßstäbe setzt und einer modernen Volkswirtschaft angemessen ist. Im Rahmen des IEKP sind unter Pkt. 23 Vorschläge für künftige Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase enthalten. Als erste Maßnahme zu den F-Gasen wurde eine Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV) beschlossen. Die Verordnung enthält chemikalien- und abfallrechtliche Regelungen, die darauf zielen, die Einträge bestimmter klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase in die Erdatmosphäre durch Verhinderung bzw. Minimierung von Undichtigkeiten in Anwendungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, sowie durch eine Rücknahmeverpflichtung erheblich zu reduzieren. Die Verordnung tritt zum 01. August 2008 in Kraft.

Mit einer Vielzahl von Projekten verfolgt das BMU das Ziel die Voraussetzungen für den Einsatz klimafreundlicherer Alternativen zu den F-Gasen zu schaffen.

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