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Stand: November 2005

Verbrauchertipps zum Schutz der Ozonschicht

Obwohl Produktion und Verwendung von FCKW in Deutschland - bis auf wenige Ausnahmen im medizinischen Bereich - seit langem verboten ist, gibt es hier und da noch ältere Produkte, die diese Stoffe enthalten. Hier sind die Verbraucher gefragt:

  • Produkte, die FCKW enthalten, müssen mit der Aufschrift "enthält ozonabbauende FCKW" gekennzeichnet sein. Achten Sie auf diesen Hinweis. Für alle Verwendungen gibt es inzwischen umweltfreundliche Ersatzstoffe. Fragen Sie gegebenenfalls nach Erzeugnissen ohne FCKW, H-FCKW und auch ohne klimaschädigende H-FKW.
  • Gebäudeisolierungen und Hartschäume können noch ozonschichtschädigende Stoffe enthalten. Wärmedämmplatten aus Hartschaum werden ohne FCKW und mittlerweile auch ohne H-FCKW hergestellt. Im Handel gibt es eine Vielzahl umweltfreundlicher Alternativen. Fragen Sie gezielt nach mit Kohlendioxid oder mit Kohlenwasserstoffen geschäumten Produkten. Für viele Anwendungen gibt es weitere umweltfreundliche Lösungen.
  • Alte Kühl- und Gefriergeräte enthalten FCKW als Kältemittel und im Isoliermaterial. Sie gehören daher auf keinen Fall in den Sperrmüll, sondern müssen gesondert umweltverträglich entsorgt werden. Fragen Sie bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach, wann und wie Kühlgeräte abgeholt werden. Neue Kühlgeräte enthalten umweltfreundliche Kohlenwasserstoffe (z. B. Pentan oder Isobutan) als Kälte- und Treibmittel. Natürlich müssen auch FCKW-freie Geräte umweltverträglich entsorgt werden.
  • Überprüfen Sie ihren Feuerlöscher: Enthält er Halone als Löschmittel, darf er bereits seit dem 1. Januar 1994 nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall bringen Sie ihn zum Händler zurück. Wer Feuerlöscher verkauft, ist auch verpflichtet, Ihr altes Gerät zurückzunehmen, wobei er sich dies eventuell auch extra bezahlen lässt. In einigen Fällen nehmen auch die zuständigen Entsorgungsbetriebe alte Feuerlöscher mit Halonen an.
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