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Stand: Januar 2008

Fachinfo und Übersicht Schutz der Ozonschicht

Bei der Umsetzung der Verpflichtungen des Montrealer Protokolls in nationales Recht hat Deutschland weltweit eine Vorreiterrolle übernommen. Auf Drängen der Bundesregierung sagte die deutsche Aerosolindustrie bereits 1987, unmittelbar nach Vereinbarung des Protokolls, freiwillig eine drastische Verringerung des FCKW-Verbrauchs zu mit dem Erfolg, dass schon ein Jahr später Haar-, Deo- und sonstige Haushaltssprays in Deutschland FCKW-frei waren.

Am 6. Mai 1991 wurde dann auf der Basis des Chemikaliengesetzes die "Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen" (FCKW-Halon-Verbotsverordnung, Bundesgesetzblatt 1991, Teil I, S. 1090-1092) erlassen und zum 1. August des selben Jahres wirksam. Sie sieht je nach Einsatzgebiet ein stufenweises Herstellungs- und Verwendungsverbot der zwölf wichtigsten vollhalogenierten FCKW nach einem strikten Zeitplan vor. Betroffen sind

  1. Trichlorfluormethan (R 11)
  2. Dichlordifluormethan (R 12)
  3. Chlortrifluormethan (R13)
  4. Tetrachlordifluorethan (R112)
  5. Trichlortrifluorethan (R113)
  6. Dichlortetrafluorethan (R114)
  7. Chlorpentafluorethan (R115)
  8. Bromchlordifluormethan (Halon 1211)
  9. Bromtrifluormethan (Halon 1301)
  10. Dibromtetrafluorethan (Halon 2402)
  11. Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff)
  12. 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform).

Verstöße gegen die FCKW-Halon-Verbotsverordnung werden teils als Ordnungswidrigkeiten, teils aber auch als Straftaten geahndet. Auf der Grundlage der Verordnung ist der Ausstieg aus der Verwendung ozonschichtschädigender Stoffe in Deutschland bis auf wenige z. Zt. noch nicht ersetzbare Anwendungen heute vollzogen. Auf der Basis von EU-Regelungen werden die letzten Anwendungen am 1.Januar 2004 verboten sein. Auch die heute noch bestehenden Ausnahmen für Laborchemikalien soll es bald nicht mehr geben. Die vollständige Abkehr von FCKW-haltigen Medikamenten in Deutschland konnte zum 01.01.06 erreicht werden, da inzwischen wirksame Alternativen (FCKW-freie Dosieraerosole, Pulverinhalatoren) entwickelt wurden.

Die EU-Regelungen liefen der deutschen Verordnung stets zeitlich hinterher. Seit 1. Oktober 2000 gilt hier die Verordnung(EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie geht zum Teil über die deutschen Vorschriften hinaus und setzt unter anderem schärfere Fristen für das Ende der Verwendung von H-FCKW als Kältemittel. Als EG-Verordnung ist sie auch in Deutschland unmittelbar gültiges Recht, doch hebt sie in Deutschland bereits gültige schärfere Regelungen nicht auf.

Die FCKW-Halon-Verbots-Verordnung wurde am 01. Dezember in 2006 durch die Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung abgelöst.

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