Stand: November 2004
Das "Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung", das sog. Genfer Luftreinhalteübereinkommen der UN/ECE, der UN-Wirtschaftskommission für Europa, wird 25 Jahre alt. Vertragsstaaten des Luftreinhalte-Übereinkommens sind heute ca. 46 europäische Staaten sowie die Europäische Gemeinschaft, die USA und Kanada. Auf der Basis des Übereinkommens sind bisher acht Protokolle (ein Finanzierungsprotokoll und sieben Luftreinhalteprotokolle) erarbeitet worden.
Mit den Luftreinhalteprotokollen wird europaweit die weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung bekämpft. Die Protokolle dienen u.a. der Einschränkung der Gewässer- und Bodenversauerung und des Nährstoffeintrags, der Bekämpfung immissionsbedingter Waldschäden und des Sommersmogs, dem Schutz von Kulturdenkmälern und historischen Gebäuden sowie der Verminderung der Anreicherung von Schwermetallen und persistenten organischen Verbindungen in Boden, Wasser, Vegetation und Lebewesen. Durch die Beiträge des Finanzierungsprotokolls werden die zentrale Auswertung der Luftmessdaten der Vertragsstaaten, Emissionsdatenauswertung und Modellrechnungen zur Bestimmung der grenzüberschreitenden Schadstofffrachten finanziert. Das Bundesumweltministerium entwickelt auch im Rahmen des Übereinkommens die rechtlichen Regelungen zur Verbesserung der Luftqualität weiter.