Stand: April 2008
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Lärmbelastung der Bevölkerung mit einheitlichen Verfahren zu bewerten und zu bekämpfen. Durch eine strategische Lärmkartierung soll die Lärmbelastung in den Mitgliedsstaaten ermittelt werden. Auf Basis dieser Lärmkartierung sollen Aktionspläne der Bekämpfung des Umgebungslärms dienen. Am 18.07.2002 ist die so genannte EG-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft getreten.
Konkret fordert die Richtlinie die Ausarbeitung von Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie für Ballungsräume. In Ballungsräumen werden zusätzliche Lärmquellen im Bereich Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr sowie Industrie- und Gewerbe erfasst.
| Mitteilung an die Kommission bis | Strategische Lärmkarten bis | Aktionspläne bis | |
|---|---|---|---|
| Ballungsräume | |||
| mit mehr als 250.000 Einwohnern | 30.06.2005 | 30.06.2007 | 18.07.2008 |
| mit mehr als 100.000 Einwohnern | 31.12.2008 | 30.06.2012 | 18.07.2013 |
| Hauptverkehrsstraßen | |||
| mit mehr als 6 Mio. Kfz pro Jahr | 30.06.2005 | 30.06.2007 | 18.07.2008 |
| mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr | 31.12.2008 | 30.06.2012 | 18.07.2013 |
| Haupteisenbahnstrecken | |||
| mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr | 30.06.2005 | 30.06.2007 | 18.07.2008 |
| mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr | 31.12.2008 | 30.06.2012 | 18.07.2013 |
| Großflughäfen | |||
| mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr | 30.06.2005 | 30.06.2007 | 18.07.2008 |
Mit der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch das Gesetz vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794) sind in das Bundes-Immissionsschutzgesetz Vorschriften über die strategische Lärmkartierung und Aktionsplanung eingeführt worden (§§ 47a bis 47f). Danach sind Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie Ballungsräume auszuarbeiten. Die Bevölkerung ist über die Lärmbelastung zu informieren. Auf der Grundlage der Lärmkarten sind dann unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne mit dem Ziel aufzustellen, den Umgebungslärm zu verhindern bzw. zu vermindern und in ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen. Die Lärmkarten und Aktionspläne sind alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Informationen aus den Lärmkarten und Aktionsplänen sind der Europäischen Kommission mitzuteilen. Damit dient die EG-Umgebungslärmrichtlinie auch als Grundlage für die Einführung von weiteren Gemeinschaftsmaßnahmen zur Lärmminderung bei den wichtigsten Lärmquellen.
Zur Regelung von fachlichen Einzelheiten hat die Bundesregierung die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) vom 6. März 2006 (BGBl. I S. 516) erlassen (nähere Informationen: Verordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)).
Mit der Verordnung werden insbesondere die europäischen Lärmindizes LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex für die allgemeine Belästigung) und LNight (Nacht-Lärmindex für Schlafstörungen) als Grundlage für die Ausarbeitung der Lärmkarten eingeführt. Da nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie noch keine EU-weit harmonisierten Berechnungsverfahren für die Lärmindizes zur Verfügung stehen und deshalb vorläufig nationale Verfahren angewandt werden können, sieht die Verordnung vor, dass entsprechende Berechnungsverfahren im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung ist mit der Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm (Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch), Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS), Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF), Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI)) vom 22. Mai 2006 (Bundesanzeiger Beilage Nr. 154a vom 17. August 2006) erfolgt. Zu diesem Zweck sind die im Rahmen der akustischen Planung auch weiterhin anzuwendenden Berechnungsverfahren (Schall03, RLS-90, AzB, TA Lärm Anhang) herangezogen und an die neuen Lärmindizes und weitere Erfordernisse der EG-Richtlinie angepasst worden.
Die Lärmkarten sind in elektronischer Form zu erstellen und bestehen aus einer graphischen Darstellung der Lärmsituation. Dabei ist auch die Überschreitung eines Grenzwertes darzustellen. Ferner ist die geschätzte Zahl der lärmbelasteten Menschen sowie der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser tabellarisch anzugeben. Zu diesem Zweck steht mit der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 2007 (Bundesanzeiger Nr. 75 vom 20. April 2007) eine geeignete Methode zur Verfügung. Geeignete Ausfertigungen der Lärmkarten, die der Unterrichtung der Öffentlichkeit dienen, sind von den zuständigen Behörden zu verbreiten. Dazu können auch Verknüpfungen zu Internet-Seiten eingerichtet werden.
