Stand: August 2011
Das vom Deutschen Bundestag am 26. Mai 2011 beschlossene Gesetz zur Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms ist nach Billigung durch den Bundesrat im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 28. Juli 2011 in Kraft getreten. Die federführend vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abgestimmte Gesetzesvorlage war sowohl durch die Bundesregierung als auch parallel durch die Koalitionsfraktionen beim Deutschen Bundestag in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden.
Das Gesetz wurde von den Ländern im Bundesrat einhellig begrüßt. Dies ist eine gute Grundlage für den Gesetzesvollzug, denn nunmehr wird es darauf ankommen, das Gesetz in der Praxis mit Leben zu erfüllen und dem Kinderlärm mit der Toleranz zu begegnen, die in einer kinderfreundlichen Gesellschaft selbstverständlich sein sollte.
Die flankierend zu dem Gesetz vorgesehene Änderung der Baunutzungsverordnung, wonach Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten künftig generell zulässig sein sollen, wird derzeit vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen der Bauplanungsrechtsnovelle vorbereitet. Das förmliche Gesetzgebungsverfahren soll in der zweiten Jahreshälfte eingeleitet werden.