Stand: Mai 2013
Klimaschutz in Deutschland entwickelt sich mit großer Dynamik. Politik und Wirtschaft setzen dabei auf einen Mix von Maßnahmen und Instrumenten. Die nationale Klimaschutzpolitik steht im Kontext des Leitbilds einer nachhaltigen Entwicklung und der Agenda 21, denn es liegt auf der Hand, dass Handeln für den Schutz des globalen Klimas auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene unbedingt erforderlich ist.
In der deutschen Umweltpolitik gibt es einen breiten Konsens über die Ziele sowie über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, über ihre Ausgestaltung wird dagegen heftig gestritten. Klar ist aber, dass der Maßstab für alle staatlichen Maßnahmen auch hier eingehalten werden muss: Sie müssen wirksam, wirtschaftlich und verursachergerecht sein und die Leistungsfähigkeit der einzelnen Betroffenen angemessen berücksichtigen.
Der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur muss auf höchstens 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden, um inakzeptable Folgen und Risiken des Klimawandels zu vermeiden. Mittel- und langfristige Ziele sind dabei notwendig, um gleichzeitig eine Stabilisierung der Treibhausgasemissionen zu erreichen und Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent, bis 2030 um 55 Prozent, bis 2040 um 70 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren (jeweils bezogen auf das Basisjahr 1990).
Im Folgenden werden einige Themen und Felder der deutschen Klimaschutzpolitik vorgestellt:
Aufbauend auf dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm von 2007 hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Energiekonzepts von 2010 das Ziel bekräftigt, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 Prozent zu reduzieren. Dieses Ziel ist ambitioniert, aber erreichbar. Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die bisher beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen bis 2020 bis zu 35 Prozent Minderung erreicht werden können. Um das 40 Prozent-Ziel zu erreichen, sind eine Reihe zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen erforderlich, insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz, Verkehr und Emissionshandel.
Klimaschutz und Wirtschaftswachstum müssen sich nicht ausschließen. Im Gegenteil: Die ambitionierte Klimaschutzpolitik der Bundesregierung mit dem Ziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 führt bis zum Jahr 2020 im Saldo aller gesamtwirtschaftlichen Effekte zu 500.000 zusätzlichen Jobs. Bis 2030 können es sogar 800.000 Stellen sein. Dies geht aus der Studie "Investitionen in ein klimafreundliches Deutschland" zu den Wachstums- und Beschäftigungseffekten des IEKP hervor. Insgesamt arbeiten inzwischen nahezu 1,8 Millionen Menschen in Deutschland im Umweltschutzbereich. Damit hängen 4,5 Prozent aller Arbeitsplätze vom Umweltschutz ab, 2004 waren es erst 3,8 Prozent. Diese Entwicklung geht vor allem auf den starken Beschäftigungszuwachs bei den erneuerbaren Energien, den wachsenden Export deutscher Umwelttechnologie und die Zunahme umweltorientierter Dienstleistungen zurück.
Mit seiner ambitionierten Klima- und Energiepolitik wird Deutschland seiner globalen Verantwortung im Kampf gegen den Klimawandel gerecht. Gleichzeitig wahrt Deutschland sein wirtschaftliches Interesse: In naher Zukunft werden Unternehmen zunehmend vor die Herausforderung gestellt sein, mit immer knapper werdenden fossilen Energieressourcen und somit steigenden Energiepreisen zu wirtschaften. Durch die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Förderung der Energieeffizienz stellt die Bundesregierung eine erfolgreiche Anpassung der Wirtschaft an diese neuen Rahmenbedingungen sicher. Diese Strategie zeigt Erfolg: Mit einem Marktanteil von 15 Prozent am Markt für Umwelttechnik und Ressourceneffizienz nehmen deutsche Unternehmen schon heute eine dominante Stellung ein.
Die Bundesregierung begegnet dem Klimawandel mit einem ausgewogenen und effizienten Mix aus unterschiedlichen Instrumenten. Durch Gesetze und Verordnungen setzt sie einen ordnungspolitischen Rahmen. Dies geschieht beispielsweise durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder die Energieeinsparverordnung (EnEV). Daneben wirken ökonomische Instrumente, die finanzielle Anreize setzen, um das Handeln der betroffenen Akteure zu lenken. Nach diesem Prinzip funktionieren der europäische Emissionshandel oder die ökologische Steuerreform. Ein weiteres Instrument sind Förderprogramme, die Projekte zur Technologieforschung, zum Einsatz erneuerbarer Energien oder zur Energieeffizienz anstoßen, wie das Marktanreizprogramm (MAP) oder die Klimaschutzinitiative. Schließlich sind Information und Beratung auf allen gesellschaftlichen Ebenen notwendig, um Menschen zu klimafreundlichem Handeln zu motivieren.
Ein zentraler Baustein des Instrumentenmixes der Bundesregierung ist der europäische Emissionshandel Als marktwirtschaftliches Instrument der Klimapolitik bewirkt er einen finanziellen Anreiz für mehr Energieeffizienz und zur Verminderung des Energieverbrauchs bei gleichzeitiger Minimierung der Kosten. Teilnehmer am Emissionshandel sind die Energiewirtschaft, die energieintensive Industrie sowie seit 2012 der Luftverkehr. Das Prinzip: Die betroffenen Unternehmen erhalten CO2-Zertifikate. Diese berechtigen das Unternehmen zum Ausstoß einer genau festgelegten Menge an CO2. Verursacht das Unternehmen mehr Emissionen, muss es zusätzliche Zertifikate ankaufen. Umgekehrt ermöglicht eine Reduzierung der Emissionen, die überzähligen Emissionszertifikate zu verkaufen und so Gewinn zu machen. Der Ausstoß von Treibhausgasen wird so zum Bestandteil der Kostenrechnung. Der Emissionshandel führt dazu, dass effiziente Technologien und CO2-arme Brennstoffe verstärkt genutzt werden. Er trägt somit maßgeblich dazu bei, die von der Bundesregierung beschlossenen Ziele – vor allem der Effizienzsteigerung von 3 Prozent pro Jahr und Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 - zu erreichen. Im Gegensatz zur ersten Handelsperiode, in der den Unternehmen alle Zertifikate kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, wurden in der zweiten Handelsperiode (2008 bis 2012) 10 Prozent der Zertifikate versteigert. In der seit 2013 laufenden dritten Handelsperiode werden die Zertifikate für den Strombereich vollständig und für die Industrie teilweise versteigert.
Die 2008 gegründeteNationale Klimaschutzinitiative (NKI) ) trägt zum Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung und zum Gelingen der Energiewende bei. Ziel der Initiative ist es, vorhandene Potenziale zur Emissionsminderung kostengünstig zu erschließen und innovative Programme und Projekte für den Klimaschutz voranzubringen. Die NKI unterstützt über 3.000 Kommunale Klimaschutzprojekte in mehr als 1.700 Städten und Gemeinden in Deutschland. Hinzu kommen über 60 innovative Einzelprojekte in den Handlungsfeldern Wirtschaft, Verbraucher, Bildung und Kommunen sowie investive Förderprogramme zum Beispiel für hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (Mini-KWK) oder für gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen. Im Förderzeitraum 2008 bis 2011 hat die NKI demnach den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) um 1,4 Millionen Tonnen verringert. Rund 400 Millionen Euro wurden für Klimaschutzprojekte und stromeffiziente Technologien bewilligt. Finanziert wird die Initiative aus Haushaltsmitteln des Bundes und aus den Erlösen des Emissionshandels.
Der Energieeinsatz, zum Beispiel für das Heizen oder Beleuchten von Wohnungen und anderen Gebäuden, kann unterschiedlich hoch sein. Ursache sind unterschiedlich hohe Systemverluste bei der Gewinnung, Umwandlung, Verteilung und Nutzung von Energie. Je geringer diese Verluste sind, desto höher ist die Energieeffizienz.
Die Nachfrage nach Energie steigt weltweit an. In vielen Förder- und Transitländern ist die politische Lage unsicher. Engpässe bei der Lieferung von Energieträgern sind zu erwarten. Dadurch werden die Energiepreise auch weiterhin ansteigen. Zudem beschleunigt die zunehmende Verbrennung fossiler Energieträger den globalen Klimawandel.
Demgegenüber dämpft eine Steigerung der Energieeffizienz den Anstieg der Energiepreise, senkt die Abhängigkeit von Energieimporten, mindert den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen, erhöht die Versorgungssicherheit und wirkt Energieverteilungskonflikten entgegen. Eine Ausweitung des Energieangebots wäre deutlich teurer als der Aufwand für eine adäquate Energieeinsparung. Zudem ist fraglich, ob die Erweiterung des Angebotes mit der Verbrauchsentwicklung mithalten kann. Die Erkundung und Erschließung von fossilen Energieträgern oder der Bau von Kraftwerken sind sehr langwierig. Als willkommener Nebeneffekt ist durch die Förderung der Energieeffizienz ein positiver Netto-Beschäftigungseffekt zu erwarten.
Die Effizienz der Energieerzeugung lässt sich z.B. durch Kraftwerke mit höherem elektrischen Wirkungsgrad oder die Auskopplung von Wärme bei der Erzeugung von Elektrizität (Kraft-Wärme-Kopplung) erhöhen. Hierbei wird bei gleichem Einsatz von Brennstoffen (Energieträgern) wie Kohle, Öl und Gas mehr Strom und Wärme gewonnen.
Die Nutzung der erzeugten Endenergie kann ebenfalls effizienter erfolgen: Möglichkeiten hierzu sind unter anderem energieeffizientere Geräte, die Vermeidung von Leerlaufverlusten, der Einsatz von Energiesparlampen, eine verbesserte Wärmedämmung, effizientere Heizungsanlagentechnik, der Einsatz drehzahlgeregelter elektrischer Antriebe wie für Pumpen und Verdichter oder effizientere Antriebe im Bereich Mobilität.
Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Energieproduktivität jährlich um 2,1 Prozent zu erhöhen – bis 2020 entspricht dies in etwa einer Verdopplung gegenüber dem Niveau von 1990. Dazu ist eine Erhöhung der Energieeffizienz über die gesamte Energiekette notwendig.
Der Ausbau erneuerbarer Energien und die dadurch verursachte Substitution von fossilen Energieträgern tragen erheblich zum Abbau von Treibhausgasemissionen bei. Bislang hat kein anderes Instrument in Deutschland zu einer vergleichbareren CO2-Reduktion geführt. Nach aktuellen Berechnungen für die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) lag der CO2-Minderungsbeitrag der Erneuerbaren 2012 bei insgesamt etwa 146 Millionen Tonnen , davon entfielen ca. 81 Millionen Tonnen allein auf die Wirkung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Das Ziel der Bundesregierung, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2010 auf mindestens 12,5 Prozent zu erhöhen, wurde mit ca. 14 Prozent bereits 2007 überschritten. 2012 lag der Anteil der erneuerbaren Energien hier bereits bei knapp 23 Prozent. Ihr Anteil am gesamten deutschen Endenergieverbrauch (EEV) aus Strom, Wärme und Kraftstoffen betrug im gleichen Jahr bereits 12,6 Prozent, das ist das mehr als Dreifache des Standes im Jahr 2000. Im Wärmemarkt lag der Anteil der Erneuerbaren im Jahr 2012 bei gut 10 Prozent; ihr Anteil am gesamten Kraftstoffverbrauch betrug knapp 6 Prozent.
Die Bundesregierung hat sich vor diesem Hintergrund das Ziel gesetzt, den EE-Anteil im Strombereich spätestens bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen. Spätestens bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 50 Prozent erreicht werden, bis 2040 mindestens 65 Prozent und bis 2050 mindestens 80 Prozent. Gestützt auf Beschlüsse des Europäischen Rats vom Frühjahr 2007 trat Ende Juni 2009 eine neue EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (2009/28/EG) in Kraft, die entsprechende Ziele auch im EU-Kontext festlegt: Bis 2020 sollen demnach 20 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs der Europäischen Union (EU) aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Für Deutschland ist ein Ziel von 18 Prozent vorgegeben. Die Bundesregierung strebt bis Mitte des Jahrhunderts an, mindestens 60 Prozent seines gesamten Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass dies möglich ist. Die wichtigsten Instrumente für den weiteren Ausbau von Erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmemarkt sind neben dem EEG das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sowie das Marktanreizprogramm und gezielte Forschungsförderung zugunsten der Erneuerbaren. Das EEG wird außerdem durch eine Reihe von Verordnungen ergänzt, die der besseren Systemintegration erneuerbar erzeugten Stroms und der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien dienen. Aufgrund seiner verlässlichen Einspeisevergütung von in der Regel 20 Jahren sowie dem vorrangigen Netzanschluss bietet es eine hohe Investitionssicherheit und hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Deutschland auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien stetig steigende Inlandsumsätze sowie eine starke Weltmarktstellung erlangt hat. Hieraus resultierten 2011 bereits etwa 380.000 Arbeitsplätze (2004: cirka 160.000). Als weitere Nutzenwirkungen der erneuerbaren Energien sind ihr Beitrag zur Vermeidung von Energieimporten und den externe Kosten der fossilen Energieerzeugung zu nennen.
Im Gegensatz zu den klassischen Treibhausgasen, wie beispielsweise CO2, die vor allem als unerwünschte Nebenprodukte, unter anderem bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe, freigesetzt werden, werden F-Gase überwiegend gezielt produziert und eingesetzt.
Von der Anwendung her betrachtet ähneln fluorierte Treibhausgase den früher verwendeten FCKW und Halonen, die für die Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht verantwortlich sind. Fluorierte Treibhausgase sind heute vor allem als Treibgas in Sprays, als Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen, als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen und als Feuerlöschmittel in Brandschutzanlagen enthalten. Das Ziel der Emissionsreduktion dieser Stoffe kann daher durch technische Maßnahmen an den Anlagen erreicht werden. Die nationale Chemikalienklimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) legt hierzu entsprechende Anforderungen fest. Eine Reduktion der Emissionen der F-Gase ist aber auch durch eine gezielte Stoffsubstitution oder den Einsatz alternativer Technologien möglich.
Der Beitrag der Abfallwirtschaft zum Klimaschutz ist beachtlich und trägt nicht unerheblich zur Erfüllung der deutschen Zielstellungen des Kyoto-Abkommens bei. Insbesondere durch das Verbot der Deponierung unbehandelter Abfälle und des damit verbundenen Rückgangs der Methanemissionen konnten gegenüber 1990 jährlich große Mengen an Treibhausgasemissionen eingespart werden. Beiträge dazu lieferten aber auch die Einsparung von Roh- und Brennstoffen durch die stoffliche und insbesondere die energetische Verwertung. Besonders hohe Beiträge werden durch die Bioabfallverwertung, die Altpapierverwertung sowie die Verwertung von Metallschrotten und Verpackungen und die Müllverbrennung erbracht. Bis zum Jahr 2020 sind weitere Reduzierungspotentiale insbesondere durch eine Verbesserung der Energieeffizienz der energetischen Verwertung und eine verstärkte energetische Nutzung von Bioabfällen möglich.
Die Landwirtschaft in Deutschland produziert viele der Lebensmittel wie Fleisch, Eier, Getreide, Obst und Gemüse, die wir täglich für unsere Ernährung benötigen. Allerdings entstanden dabei im Jahr 2011 mit 76 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten auch gut 8 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen. Dafür verantwortlich sind vor allem Lachgas (N2O), welches durch die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Böden entsteht sowie Methan (CH4) aus der Fütterung und Verdauung bei Nutztieren und der Düngerwirtschaft. Zwischen 1990 und 2011 sind sowohl die Emissionen von Lachgas als auch die von Methan gesunken. Insgesamt haben sich die Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft um 24 Prozent verringert.