Sprungnavigation

Von hier aus koennen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:

Servicemenü

zur Sprungnavigation

Inhaltsbereich

zur Sprungnavigation

Stand: Juni 2009

Klimaschutzpolitik in Deutschland

Klimaschutz in Deutschland entwickelt sich mit großer Dynamik. Politik und Wirtschaft setzen dabei auf einen Mix von Maßnahmen und Instrumenten. Die nationale Klimaschutzpolitik steht im Kontext des Leitbilds einer nachhaltigen Entwicklung und der Agenda 21, denn es liegt auf der Hand, dass Handeln für den Schutz des globalen Klimas auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene unbedingt erforderlich ist.

In der deutschen Umweltpolitik gibt es einen breiten Konsens über die Ziele sowie über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, über ihre Ausgestaltung wird dagegen heftig gestritten. Klar ist aber, dass der Maßstab für alle staatlichen Maßnahmen auch hier eingehalten werden muss: Sie müssen wirksam, wirtschaftlich und verursachergerecht sein und die Leistungsfähigkeit der einzelnen Betroffenen angemessen berücksichtigen.

Der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur muss auf höchstens 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden, um inakzeptable Folgen und Risiken des Klimawandels zu vermeiden. Mittel- und langfristige Ziele sind dabei notwendig, um gleichzeitig eine Stabilisierung der Treibhausgasemissionen zu erreichen und Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hat die Bundesregierung zugesagt, dass Deutschland bis zum Jahr 2020 seine Treibhausgasemissionen um 40 % (bezogen auf das Basisjahr 1990) reduzieren wird, wenn die EU-Staaten einer Reduzierung der europäischen Emissionen um 30 % im gleichen Zeitraum zustimmen.

Im folgenden werden einige Themen und Felder der deutschen Klimaschutzpolitik vorgestellt:

Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat am 5. Dezember 2007 einen umfassenden Bericht zur Umsetzung der in der Kabinettsklausur am 23./24. August 2007 in Meseberg beschlossenen Eckpunkte für ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm vorgelegt. Das Paket besteht aus 14 Gesetzen und Verordnungen und sieben weiteren Maßnahmen, die im Mai 2008 formal beschlossen wurden. Damit wird Deutschland dem Ziel, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 % zu reduzieren, sehr nahe kommen: Nach unabhängigen Untersuchungen werden 35 % erreicht.

Wirtschaftliche Chancen des Klimaschutzes

Die ambitionierte Klimaschutzpolitik der Bundesregierung mit dem Ziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 % bis 2020 gegenüber 1990 führt bis zum Jahr 2020 im Saldo aller gesamtwirtschaftlichen Effekte zu 500.000 zusätzlichen Jobs. Bis 2030 können es sogar 800.000 Stellen sein. Dies geht aus der Studie "Investitionen in ein klimafreundliches Deutschland" zu den Wachstums- und Beschäftigungseffekten des IEKP hervor. Insgesamt arbeiten inzwischen nahezu 1,8 Millionen Menschen in Deutschland im Umweltschutzbereich. Damit hängen 4,5 % aller Arbeitsplätze vom Umweltschutz ab, 2004 waren es erst 3,8 %. Diese Entwicklung geht vor allem auf den starken Beschäftigungszuwachs bei den erneuerbaren Energien, den wachsenden Export deutscher Umwelttechnologie und die Zunahme umweltorientierter Dienstleistungen zurück.

Die Studie kommt auch zu dem Ergebnis, dass die in Meseberg beschlossenen Maßnahmen zu einer Minderung der Treibhausgasemissionen von etwa 35 % bis 2020 gegenüber 1990 führen. Mit weiteren Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz kann Deutschland sein Klimaschutzziel erreichen und die Emissionen bis 2020 um 40 % senken. Außerdem generieren die Maßnahmen zusätzliche Investitionen in Höhe von 30 Mrd. € pro Jahr und senken die Energiekosten bis 2020 um ca. 20 Mrd. € jährlich. Beide Effekte zusammen führen zu mehr Wachstum und Beschäftigung.

Emissionshandel

Der Emissionshandel als marktwirtschaftliches Instrument der Klimapolitik bewirkt einen zusätzlichen Anreiz für mehr Energieeffizienz und zur Verminderung des Energieverbrauchs bei gleichzeitiger Minimierung der Kosten. Das Prinzip: Die Betreiber dieser Anlagen erhalten CO2-Zertifikate. Diese berechtigen den Besitzer zum Ausstoß einer genau festgelegten Menge an CO2. Verursacht seine Anlage mehr Emissionen, muss der Betreiber zusätzliche Zertifikate ankaufen. Umgekehrt ermöglicht eine Reduzierung der Emissionen, die überzähligen Emissionszertifikate zu verkaufen und so Gewinn zu machen. Der Ausstoß von Treibhausgasen wird zum Bestandteil der Kostenrechnung; der Emissionshandel führt so dazu, dass effiziente Technologien und CO2-arme Brennstoffe verstärkt genutzt werden. Er trägt somit zugleich maßgeblich dazu bei, die von der Bundesregierung beschlossenen Ziele – vor allem der Effizienzsteigerung von 3 % pro Jahr und Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 % bis 2020 gegenüber 1990 - zu erreichen. Im Gegensatz zur ersten Handelsperiode, in der den Unternehmen alle Zertifikate kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, wurden in der seit 2008 laufenden zweiten Handelsperiode 10 % der Zertifikate versteigert. In der dritten Handelsperiode ab 2013 werden die Zertifikate für den Strombereich vollständig und für die Industrie teilweise versteigert.

Klimaschutzinitiative

Aus der Versteigerung von Emissionshandelszertifikaten stehen dem Bundesumweltministerium (BMU) seit 2008 zusätzliche Haushaltsmittel zur Umsetzung einer Klimaschutzinitiative zur Verfügung. Im Jahr 2008 standen insgesamt 400 Mio. € bereit. Davon wurden 280 Mio. € in Deutschland (Nationale Klimaschutzinitiative) und 120 Mio. € in Entwicklungs- und Schwellenländern investiert. Für das Jahr 2009 konnten die zusätzlichen Haushaltsmittel auf 460 Mio. € ausgeweitet werden.

Die Ziele der Klimaschutzinitiative sind die kostengünstige Erschließung der vorhandenen Potenziale zur Emissionsminderung und die Unterstützung innovativer Modellprojekte. Das BMU fördert konkrete Klimaschutzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien. Die internationale Klimaschutzinitiative unterstützt darüber hinaus Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zum Schutz klimarelevanter Biodiversität in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Energieeffizienz

Der Energieeinsatz, z. B. für das Heizen oder Beleuchten von Wohnungen und anderen Gebäuden, kann unterschiedlich hoch sein. Ursache sind unterschiedlich hohe Systemverluste bei der Gewinnung, Umwandlung, Verteilung und Nutzung von Energie. Je geringer diese Verluste sind, desto höher ist die Energieeffizienz.

Die Nachfrage nach Energie steigt weltweit an. In vielen Förder- und Transitländern ist die politische Lage unsicher. Engpässe bei der Lieferung von Energieträgern sind zu erwarten. Dadurch werden die Energiepreise auch weiterhin ansteigen. Zudem beschleunigt die zunehmende Verbrennung fossiler Energieträger den globalen Klimawandel.

Demgegenüber dämpft eine Steigerung der Energieeffizienz den Anstieg der Energiepreise, senkt die Abhängigkeit von Energieimporten, mindert den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen, erhöht die Versorgungssicherheit und wirkt Energieverteilungskonflikten entgegen. Eine Ausweitung des Energieangebots wäre deutlich teurer als der Aufwand für eine adäquate Energieeinsparung. Zudem ist fraglich, ob die Erweiterung des Angebotes mit der Verbrauchsentwicklung mithalten kann. Die Erkundung und Erschließung von fossilen Energieträgern oder der Bau von Kraftwerken sind sehr langwierig.

Die Energieeffizienz der Energieerzeugung lässt sich z.B. durch Kraftwerke mit höherem elektrischen Wirkungsgrad oder die Auskopplung von Wärme bei der Erzeugung von Elektrizität (Kraft-Wärme-Kopplung) erhöhen. Hierbei wird bei gleichem Einsatz von Brennstoffen (Energieträgern) wie Kohle, Öl und Gas mehr Strom und Wärme gewonnen.

Die Nutzung der erzeugten Endenergie kann ebenfalls effizienter erfolgen: Möglichkeiten hierzu sind z.B. energieeffizientere Geräte, die Vermeidung von Leerlaufverlusten, der Einsatz von Energiesparlampen, eine verbesserte Wärmedämmung, effizientere Heizungsanlagentechnik, der Einsatz drehzahlgeregelter elektrischer Antriebe z.B. für Pumpen und Verdichter oder effizientere Antriebe im Bereich Mobilität.

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Energieproduktivität bis 2020 gegenüber 1990 zu verdoppeln. Dazu ist eine Erhöhung der Energieeffizienz über die gesamte Energiekette notwendig.

Neues Denken – Neue Energie: Roadmap Energiepolitik 2020

Die im Februar 2009 vom Bundesumweltministerium vorgestellte Roadmap Energiepolitik 2020 ist ein energiepolitisches Gesamtkonzept bis zum Jahr 2020 mit Ausblick bis 2030. Mit diesem Konzept können die Klimaschutzziele erreicht und die Wende hin zu einer modernen und integrierten Energiepolitik vollzogen werden. Dabei kommt es darauf an, in allen energie- und klimaschutzrelevanten Bereichen ambitioniert zu handeln, ohne den Blick aufs Ganze zu verlieren.

Die Roadmap Energiepolitik 2020 konzentriert sich dabei auf die zehn wichtigsten energiepolitischen Handlungsfelder, analysiert das bisher Erreichte und zeigt auf, wie eine nachhaltige Energieversorgung im Jahr 2020 aussehen kann und welche konkreten Maßnahmen dafür erforderlich sind.

Mit einer ambitionierten Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz und dem engagierten Ausbau Erneuerbarer Energien kann Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen, die Abhängigkeit von Energieimporten drastisch vermindern sowie Wirtschaft und Beschäftigung einen kräftigen Schub geben. Einer Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke bedarf es dabei nicht.

Förderung der Erneuerbaren Energien

Der Ausbau erneuerbarer Energien und die dadurch verursachte Substitution von fossilen Energieträgern tragen erheblich zum Abbau von Treibhausgasemissionen bei. Bislang hat kein anderes Instrument in Deutschland zu einer vergleichbareren CO2-Reduktion geführt. Nach aktuellen Berechnungen für die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AG EE-Stat) lag der CO2-Minderungsbeitrag der Erneuerbaren 2008 bei insgesamt etwa 110 Mio. t , davon entfielen ca. 56 Mio. t allein auf die Wirkung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Das Ziel der Bundesregierung, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2010 auf mindestens 12,5 % zu erhöhen, wurde bereits 2007 überschritten: 2008 lag der Anteil der erneuerbaren Energien hier bereits bei ca. 15 % (2007: ca. 14 %). Ihr Anteil am gesamten deutschen Endenergieverbrauch (EEV) aus Strom, Wärme und Kraftstoffen betrug im gleichen Jahr bereits knapp 10 %, das ist das mehr als Dreifache des Standes im Jahr 1998. Im Wärmemarkt lag der Anteil der Erneuerbaren im Jahr 2008 bei gut 7,5 %; ihr Anteil am gesamten Kraftstoffverbrauch betrug etwa 6 %.

Die Bundesregierung hat sich vor diesem Hintergrund in dem Anfang 2009 neu gefassten EEG das Ziel gesetzt, den EE-Anteil im Strombereich bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 % und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen. Dies würde etwa 50 % im Jahr 2030 entsprechen. Gestützt auf Beschlüsse des Europäischen Rats vom Frühjahr 2007 trat Ende Juni 2009 eine neue EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (2009/28/EG) in Kraft, die entsprechende Ziele auch im EU-Kontext festlegt: Bis 2020 sollen demnach 20 % des gesamten Endenergieverbrauchs der Europäischen Union (EU) aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Für Deutschland ist ein Ziel von 18 % vorgegeben. Die Ende 2008 bestätigte Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sieht darüber hinaus vor, dass Deutschland bis Mitte des Jahrhunderts die Hälfte seines gesamten Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien deckt. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass dies möglich ist. Die wichtigsten Instrumente für den weiteren Ausbau von Erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmemarkt sind neben dem EEG 2009 das ebenfalls zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sowie das Marktanreizprogramm und gezielte Forschungsförderung zugunsten der Erneuerbaren. Das EEG wird außerdem durch eine Reihe von Verordnungen ergänzt, die der besseren Systemintegration erneuerbar erzeugten Stroms und der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien dienen. Aufgrund seiner verlässlichen Einspeisevergütung von in der Regel 20 Jahren sowie dem vorrangigen Netzanschluss bietet es eine hohe Investitionssicherheit und hat das EEG maßgeblich dazu beigetragen, dass Deutschland auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien stetig steigende Inlandsumsätze (2008: knapp 30 Mrd. Euro) sowie eine starke Weltmarktstellung erlangt hat. Hieraus resultierten 2008 bereits etwa 280.000 Arbeitsplätze (2004: ca. 160.000). Als weitere Nutzenwirkungen der erneuerbaren Energien sind ihr Beitrag zur Vermeidung von Energieimporten und den externe Kosten der fossilen Energieerzeugung zu nennen.

Reduktion der Emissionen Fluorierter Treibhausgase (F-Gase)

Im Gegensatz zu den klassischen Treibhausgasen, wie z.B. CO2, die vor allem als unerwünschte Nebenprodukte, z.B. bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe, freigesetzt werden, werden F-Gase überwiegend gezielt produziert und eingesetzt.

Von der Anwendung her betrachtet ähneln fluorierte Treibhausgase den früher verwendeten FCKW und Halonen, die für die Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht verantwortlich sind. Fluorierte Treibhausgase sind heute vor allem als Treibgas in Sprays, als Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen, als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen und als Feuerlöschmittel in Brandschutzanlagen enthalten. Das Ziel der Emissionsreduktion dieser Stoffe kann daher durch technische Maßnahmen an den Anlagen erreicht werden. Die nationale Chemikalienklimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) legt hierzu entsprechende Anforderungen fest. Eine Reduktion der Emissionen der F-Gase ist aber auch durch eine gezielte Stoffsubstitution oder den Einsatz alternativer Technologien möglich.

Reduktion der Emissionen in der Abfallwirtschaft

Der Beitrag der Abfallwirtschaft zum Klimaschutz ist beachtlich und trägt nicht unerheblich zur Erfüllung der deutschen Zielstellungen des Kioto-Abkommens bei. Insbesondere durch das Verbot der Deponierung unbehandelter Abfälle und des damit verbundenen Rückgangs der Methanemissionen konnten bis 2005 gegenüber 1990 jährlich rd. 46 Mio. t CO2-Äquivalente eingespart werden. Damit hat der Abfallsektor den hohen Anteil von rd. 20 % an der insgesamt für den Zeitraum 1990-2005 angestrebten CO2-Reduktion von jährlich 230 Mio. t erbracht. Beiträge dazu lieferten aber auch die Einsparung von Roh- und Brennstoffen durch die stoffliche und insbesondere die energetische Verwertung. Besonders hohe Beiträge werden durch die Bioabfallverwertung, die Altpapierverwertung sowie die Verwertung von Metallschrotten und Verpackungen und die Müllverbrennung erbracht. Bis zum Jahr 2020 sind weitere Reduzierungspotentiale von jährlich mehr als 10 Mio. t CO2-Äquvivalenten insbesondere durch eine Verbesserung der Energieeffizienz der energetischen Verwertung und eine verstärkte energetische Nutzung von Bioabfällen möglich.

Reduktion der Emissionen in der Landwirtschaft

Die Landwirtschaft in Deutschland produziert viele der Lebensmittel wie Fleisch, Eier, Getreide, Obst und Gemüse, die wir täglich für unsere Ernährung benötigen. Allerdings entstanden dabei im Jahr 2007 mit 51,5 Mio. t CO2-Äquivalenten auch knapp 5,5 % der deutschen Treibhausgasemissionen. Dafür verantwortlich sind vor allem Lachgas (N2O), welches durch die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Böden entsteht sowie Methan (CH4) aus der Fütterung und Verdauung bei Nutztieren und der Düngerwirtschaft. Zwischen 1990 und 2007 sind sowohl die Emissionen von Lachgas (-20,2 %) als auch die von Methan (-13,5 %) gesunken. Insgesamt haben sich die Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft um 16,5 % gemindert.

{$website.social_icons.twitter.alttext}Schau dir Videos des BMU auf dem BMU-YouTube-Portal anAbonniere RSS-Feed des BMU

Navigation

zur Sprungnavigation

Themenportale