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Stand: April 2010

UN-Klimakonferenz in Kopenhagen - 7. bis 18. Dezember 2009

15. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention<br />und 5. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls

Nach den auf der Klimakonferenz in Bali (COP 13) in 2007 getroffenen Vereinbarungen, hätten die Verhandlungen über das internationale Klimaschutzregime für die Zeit nach 2012 eigentlich auf der Klimakonferenz in Kopenhagen im Dezember 2009 abgeschlossen werden sollen. Die Konferenz wurde jedoch - trotz der Anwesenheit von über 120 Staats- und Regierungschefs - den hohen Erwartungen nicht gerecht.

So ist in Kopenhagen lediglich gelungen, durch eine Kerngruppe aus Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern den sogenannten "Copenhagen Accord" zu erarbeiten. Diese Kopenhagen-Vereinbarung ist kein verbindliches Abkommen, sondern eine politische Erklärung, die von der Vertragsstaatenkonferenz formal lediglich "zur Kenntnis genommen" und damit als eine Grundlage in den weiteren Verhandlungsprozess eingeführt.

Sowohl von ihrer Form als auch inhaltlich bleibt die Kopenhagen-Vereinbarung hinter den Zielen von Deutschland und der EU zurück. Gleichzeitig beinhaltet sie jedoch wichtige Kernbausteine der zukünftigen internationalen Klimapolitik. Sie ist deshalb aus Sicht der Bundesregierung zumindest ein erster Schritt auf dem Weg zu einem neuen Klimaschutzabkommen für den Zeitraum nach 2012.Ziel Deutschlands und der EU ist es, die "Kopenhagen-Vereinbarung" zügig umzusetzen und deren Inhalte in den formalen Prozess der Klimaschutzverhandlungen im UN-Kontext zu überführen. In 2010 ist es deshalb wichtig, zwischen den verhärteten Verhandlungspositionen und Ländern Brücken zu bauen und so weiter auf ein rechtsverbindliches Abkommen für die Zeit nach 2012 hinzuwirken.In Kopenhagen wurde auch entschieden, dass die Verhandlungen in den beiden parallel laufenden Arbeitsgruppen zur zukünftigen Klimapolitik unter der Klimarahmenkonvention und unter dem Kyoto-Protokoll bis zur nächsten Klimakonferenz in Cancún (COP 16) im Dezember 2010 fortgeführt werden sollen.

Kernpunkte der Kopenhagen-Vereinbarung ("Copenhagen Accord")

  • Alle beteiligten Staaten erkennen die Sicht an, dass der globale Temperaturanstieg auf unter 2 Grad Celsius begrenzt werden sollte und hierfür drastische Minderungen der globalen Treibhausgasemissionen erforderlich sind. Dieses Ziel und die Fortschritte bei seiner Umsetzung sollen 2015 noch einmal überprüft werden.
  • Damit das 2 Grad Celsius -Ziel erreicht wird, soll eine Trendumkehr der globalen und nationalen Emissionen so schnell wie möglich herbeigeführt werden.
  • Die Industrieländer sagen zu, bis zum 31. Januar 2010 quantifizierte, landesweite Emissionsreduktionsziele für 2020 vorzulegen und diese umzusetzen.
  •  

  • Die Entwicklungsländer sagen zu, bis zum 31. Januar 2010 "national angemessene Emissionsminderungsmaßnahmen" mitzuteilen und diese umzusetzen.
  • Die Entwicklungsländer akzeptieren im Grundsatz die internationale Überprüfung ihrer national verifizierten eigenen Minderungsmaßnahmen (durch zweijährige Nationalberichte); von den Industrieländern finanziell unterstützte Klimaschutzmaßnahmen sollen in ein UN-Register eingetragen und international verifiziert werden.
  • Die Industrieländer sagen den Entwicklungsländern finanzielle Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen in der Größenordnung von 30 Milliarden US-Dollar im Zeitraum 2010 bis 2012 zu.
  • Ferner haben die Industrieländer zugesagt, bei bedeutenden Minderungsmaßnahmen der Entwicklungsländer und Transparenz bei deren Implementierung bis 2020 gemeinsam 100 Milliarden US-Dollar jährlich aufzubringen, wobei in diese Summe private und öffentliche, bi- und multilaterale Mittel sowie Mittel aus alternativen Finanzquellen einfließen sollen.
  • Zudem wird ein "High Level Panel" eingerichtet, dass den Fortschritt zur Erreichung der Finanzzusagen überprüfen soll. Außerdem soll ein "Copenhagen Green Fund" gegründet werden, über den ein beträchtlicher Anteil der Gelder fließen soll.
  • Es wird ein Mechanismus zur Minderung von Emissionen aus Entwaldung und Walddegradierung in Entwicklungsländern eingerichtet (REDD+). Zudem wird zur Förderung des Technologietransfers in Entwicklungsländer ein "Technologie-Mechanismus" eingeführt. Die genauen Funktionen dieser Einrichtungen lässt die Kopenhagen-Vereinbarung jedoch noch offen.

Eintragung von Emissionszielen- und Maßnahmen in den "Copenhagen Accord"

Über 100 Staaten (einschließlich der EU-Mitgliedstaaten) haben bereits ihre formale Unterstützung für die Kopenhagen-Vereinbarung bekundet. Zahlreiche Industrie- und Entwicklungsländer haben dabei konkrete Emissionsminderungsziele bzw. -maßnahmen an das UN-Klimasekretariat zur Eintragung in den Anhang der Kopenhagen-Vereinbarung gemeldet. Die Kopenhagen-Vereinbarung sieht vor, dass diese Meldungen bis Ende Januar 2010 vorliegen sollen, es werden jedoch auch nach diesem Datum noch Eintragungen berücksichtigt.

Die Staaten, die Emissionsminderungsziele und -maßnahmen gemeldet haben, umfassen alle wichtigen Emittenten aus Industrie- und Entwicklungsländern und repräsentieren insgesamt rund 80 Prozent der globalen Emissionen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben in diesem Zusammenhang das bereits vor Kopenhagen angekündigte EU-Emissionsminderungsziel für 2020 in die Kopenhagen-Vereinbarung eingetragen: eine Reduzierung von 20 Prozent gegenüber 1990 (EU-intern bereits rechtsverbindlich festgeschrieben) bzw. 30 Prozent, wenn andere Industriestaaten vergleichbare Anstrengungen unternehmen und Entwicklungsländer angemessen beitragen.

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