Stand: April 2010
Nach den auf der Klimakonferenz in Bali (COP 13) in 2007 getroffenen Vereinbarungen, hätten die Verhandlungen über das internationale Klimaschutzregime für die Zeit nach 2012 eigentlich auf der Klimakonferenz in Kopenhagen im Dezember 2009 abgeschlossen werden sollen. Die Konferenz wurde jedoch - trotz der Anwesenheit von über 120 Staats- und Regierungschefs - den hohen Erwartungen nicht gerecht.
So ist in Kopenhagen lediglich gelungen, durch eine Kerngruppe aus Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern den sogenannten "Copenhagen Accord" zu erarbeiten. Diese Kopenhagen-Vereinbarung ist kein verbindliches Abkommen, sondern eine politische Erklärung, die von der Vertragsstaatenkonferenz formal lediglich "zur Kenntnis genommen" und damit als eine Grundlage in den weiteren Verhandlungsprozess eingeführt.
Sowohl von ihrer Form als auch inhaltlich bleibt die Kopenhagen-Vereinbarung hinter den Zielen von Deutschland und der EU zurück. Gleichzeitig beinhaltet sie jedoch wichtige Kernbausteine der zukünftigen internationalen Klimapolitik. Sie ist deshalb aus Sicht der Bundesregierung zumindest ein erster Schritt auf dem Weg zu einem neuen Klimaschutzabkommen für den Zeitraum nach 2012.Ziel Deutschlands und der EU ist es, die "Kopenhagen-Vereinbarung" zügig umzusetzen und deren Inhalte in den formalen Prozess der Klimaschutzverhandlungen im UN-Kontext zu überführen. In 2010 ist es deshalb wichtig, zwischen den verhärteten Verhandlungspositionen und Ländern Brücken zu bauen und so weiter auf ein rechtsverbindliches Abkommen für die Zeit nach 2012 hinzuwirken.In Kopenhagen wurde auch entschieden, dass die Verhandlungen in den beiden parallel laufenden Arbeitsgruppen zur zukünftigen Klimapolitik unter der Klimarahmenkonvention und unter dem Kyoto-Protokoll bis zur nächsten Klimakonferenz in Cancún (COP 16) im Dezember 2010 fortgeführt werden sollen.
Über 100 Staaten (einschließlich der EU-Mitgliedstaaten) haben bereits ihre formale Unterstützung für die Kopenhagen-Vereinbarung bekundet. Zahlreiche Industrie- und Entwicklungsländer haben dabei konkrete Emissionsminderungsziele bzw. -maßnahmen an das UN-Klimasekretariat zur Eintragung in den Anhang der Kopenhagen-Vereinbarung gemeldet. Die Kopenhagen-Vereinbarung sieht vor, dass diese Meldungen bis Ende Januar 2010 vorliegen sollen, es werden jedoch auch nach diesem Datum noch Eintragungen berücksichtigt.
Die Staaten, die Emissionsminderungsziele und -maßnahmen gemeldet haben, umfassen alle wichtigen Emittenten aus Industrie- und Entwicklungsländern und repräsentieren insgesamt rund 80 Prozent der globalen Emissionen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben in diesem Zusammenhang das bereits vor Kopenhagen angekündigte EU-Emissionsminderungsziel für 2020 in die Kopenhagen-Vereinbarung eingetragen: eine Reduzierung von 20 Prozent gegenüber 1990 (EU-intern bereits rechtsverbindlich festgeschrieben) bzw. 30 Prozent, wenn andere Industriestaaten vergleichbare Anstrengungen unternehmen und Entwicklungsländer angemessen beitragen.