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Weiterentwicklung des internationalen Klimaschutzes – auf dem Weg zu einem Klimaabkommen für das 21. Jahrhundert

Das Kyoto-Protokoll ist das bisher wichtigste Instrument in der internationalen Klimapolitik. Bislang haben sich die Industrieländer mit dem Kyoto-Protokoll allerdings nur zu Emissionsreduktionen für den Zeitraum von 2008 bis 2012 verpflichtet (die sogenannte "erste Verpflichtungsperiode").

Auch im Hinblick auf die Emissionsminderungen, die notwendig sind um die 2°C-Obergrenze nicht zu überschreiten, ist das Kyoto-Protokoll nur ein erster Schritt auf einem langen Weg: So bedarf es nach den Berechnungen des Weltklimarates IPCC bis 2050 seitens der Industrieländer einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 - das Kyoto-Protokoll sorgt dabei nur für die ersten 5 Prozent.

Darüber hinaus wird die 2°C-Obergrenze nicht ohne die Beteiligung der weltweit größten Emittenten zu erreichen sein. Die USA als größter Emittent unter den Industrieländern haben das Kyoto-Protokoll jedoch bis heute nicht ratifiziert. Gleichzeitig haben die großen Schwellenländer, deren Emissionen kontinuierlich stark ansteigen (China hat im Jahr 2009 die USA als weltweit größten Emittenten abgelöst), aufgrund des Prinzips "gemeinsamer, aber differenzierter Verantwortung" bislang keine verbindlichen Emissionsminderungspflichten übernommen.

Ein neues umfassendes Klimaabkommen mit Rechtskraft soll nun nach den Beschlüssen der VN-Klimakonferenz (COP 17/CMP7) 2011 in Durban (Südafrika) bis 2015 ausgehandelt werden und soll ab 2020 für alle Staaten verbindlich gelten. Diesem Beschluss gingen jahrelange internationale Klimaverhandlungen voraus.

Verhandlungen über ein Klimaschutzabkommen post-2012

Damit nach dem Ende der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls ein klarer Weg aufgezeigt wird, wie die Staatengemeinschaft ihre Anstrengungen zum Klimaschutz weiter steigern können, hatte sich die internationale Staatengemeinschaft auf der Klimakonferenz in Bali (COP 13) im Dezember 2007 darauf verständigt, im Dezember 2007 darauf verständigt, Verhandlungen über das internationale Klimaschutzregime für die Zeit nach 2012 aufzunehmen.

Mit dem sogenannten "Bali Action Plan" beschlossen die Vertragsstaaten über folgende Themen zu verhandeln: konkrete Verpflichtungen sowie Beiträge aller Staaten zur Minderung von Emissionen (einschließlich Verminderung der Entwaldung), Anpassung, Technologie und Finanzierung bis und nach 2012.

Alle Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer kamen in Bali überein, den Klimawandel gemeinsam und deutlich stärker zu bekämpfen als bisher. Erstmals hatten sich dabei auch die Schwellen- und Entwicklungsländer bereit erklärt, in Zukunft messbare, berichtspflichtige und überprüfbare eigene Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, die durch Technologiekooperation, Finanzierung und Kapazitätsaufbau unterstützt werden sollen. Bei den Verhandlungen über die künftigen Verpflichtungen für Industriestaaten unter dem Kyoto-Protokoll haben die Staaten eine Emissionsminderung von 25 bis 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 erwogen. Die Anforderungen für alle Industriestaaten - auch die USA - sollten vergleichbar sein. Damit wurde das Anspruchsniveau für die darauffolgenden Verhandlungen definiert.

Die Staatengemeinschaft hat über das Klimaschutzregime für die Zeit nach 2012 in den Jahren 2008 und 2009 in zahlreichen Runden verhandelt. Diese Gespräche fanden in zwei unterschiedlichen Arbeitsgruppen statt: Eine Arbeitsgruppe unter dem Kyoto-Protokoll (AWG-KP) verhandelte über die künftigen Minderungsverpflichtungen von Kyoto-Industrieländern; in der Arbeitsgruppe unter der Klimarahmenkonvention (AWG-LCA) haben die Staaten u. a. über Minderungsbeiträge aller Staaten - einschließlich der USA und aller wichtigen Schwellenländer - verhandelt.

Kein Durchbruch auf der Klimakonferenz in Kopenhagen

Die Verhandlungen über das Klimaschutzregime für die Zeit nach 2012 sollten nach dem in Bali beschlossenen Zeitplan bei der Klimakonferenz in Kopenhagen (COP 15) im Dezember 2009 abgeschlossen werden. Nach schwierigen Verhandlungen endete die Konferenz jedoch lediglich mit einer politischen Vereinbarung ("Copenhagen Accord"), die einige Kernelemente zur zukünftigen Klimaschutzpolitik enthält. Sie ist aber rechtlich nicht verbindlich und die Vertragsstaatenkonferenz hat sie offiziell nur "zur Kenntnis genommen".

Das Ziel von Deutschland und der EU - ein neues umfassendes und rechtlich verbindliches Klimaschutzabkommen für die Zeit nach 2012 – war damit nicht erreicht. Dennoch war es ein erster Schritt in die richtige Richtung. Bis heute haben über 141 Staaten (einschließlich der EU-Mitgliedstaaten) ihre formale Unterstützung für die Kopenhagen-Vereinbarung bekundet. Zahlreiche Industrie- und Entwicklungsländer haben zudem konkrete Klimaschutzziele und -maßnahmen für 2020 vorgelegt.

In Kopenhagen haben die Staaten dann beschlossen, die Verhandlungen in den beiden parallel laufenden Arbeitsgruppen bis zur Klimakonferenz in Cancún Ende 2010 fortzuführen.

Vereinte Nationen stellen Handlungsfähigkeit unter Beweis:
Klimakonferenz in Cancún

Vom 29. November bis zum 10. Dezember 2010 fand die Weltklimakonferenz (COP 16) in Cancún (Mexiko) statt. Trotz schwieriger Verhandlungen konnte die Staatengemeinschaft am Ende der zwei Sitzungswochen ein Paket von Entscheidungen verabschieden, die "Cancún Agreements". Mit diesen Entscheidungen werden die Inhalte des "Copenhagen Accords" in Entscheidungen der Vereinten Nationen verankert, sie gehen sogar teilweise darüber hinaus. Zum ersten Mal wird in einer Entscheidung der VN die 2-Grad Obergrenze anerkannt. Die "Cancún Agreements" halten die Minderungszusagen von Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern fest. Außerdem definieren sie ein Arbeitsprogramm, mit dem Berichterstattung und Überprüfung von Minderungsmaßnahmen in Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern und damit die Transparenz erhöht werden wird. Die Weltgemeinschaft hat in Cancún einen neuen Klimafonds ("Green Climate Fund") eingerichtet. Außerdem haben die Staaten Strukturen beschlossen, mit denen Schwellen- und Entwicklungsländer bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, beim Waldschutz und beim Einsatz klimafreundlicher Technologien unterstützt werden. Die Weltgemeinschaft hat in Cancún unter hervorragender mexikanischer Führung ihre Handlungsfähigkeit in der internationalen Klimapolitik bewiesen. Die hoch politische Frage, welche rechtliche Form ein künftiges Klimaübereinkommen annehmen soll und welche Rolle darin eine zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls spielen wird, konnte in Cancún noch nicht beantwortet werden.

Der internationale Durchbruch in Durban

Der letzte Klimagipfel fand vom 27. November bis 9. Dezember 2011 in Durban (Südafrika) statt. In den um zwei Tage verlängerten Verhandlungen gelang mit dem sogenannten "Durban-Paket" ein Wendepunkt in der internationalen Klimapolitik.

Denn die Weltgemeinschaft verständigte sich darauf, dass zukünftig alle Staaten – also Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer – entweder in einem Protokoll, durch ein Rechtsinstrument oder durch ein einmütiges Ergebnis mit Rechtskraft zur Treibhausgasminderung verpflichtet werden sollen. Eine neu gegründete Arbeitsgruppe zur Durban Plattform (ADP) koordiniert diese Verhandlungen, an deren Ende spätestens im Jahr 2015 das Rechtsabkommen stehen soll. Dessen Inkrafttreten ist spätestens ab 2020 vorgesehen ist. Die Gründung der ADP beendet die bisherige Aufteilung der Welt, in der Industrieländer zu Minderung verpflichtet waren und das Engagement der Schwellen- und Entwicklungsländer auf freiwillige Maßnahmen beschränkt war. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten des künftigen Abkommens im Jahr 2020 soll darüber hinaus unter der ADP ein Arbeitsprogramm entstehen, um das weltweite Ambitionsniveau bei der Treibhausgasminderung anzuheben.

Außerdem haben die Staaten in Durban beschlossen, dass es ab dem 01. Januar 2013 eine 2. Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll geben wird. Ungelöste Fragen, wie z.B. die Länge der 2. Verpflichtungsperiode werden bis zum Ende des Jahres beantwortet werden müssen.

Zudem wurden die Beschlüsse aus Cancún zum "Green Climate Fund" in die Tat umgesetzt. Der "Green Climate Fund" dient der finanziellen und beratenden Unterstützung von Entwicklungsländer bei der Minderung von Treibhausgasemissionen und hilft bei der Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels, von denen die Entwicklungsländer oftmals besonders betroffen sind. Die Staatengemeinschaft hat vereinbart, dass grundsätzlich ab dem Jahr 2020 100 Mrd. US$ in den internationalen Klimaschutz fließen sollen. Die Bundesrepublik Deutschland bewirbt sich derzeit um den Sitz des "Green Climate Fund" in Bonn (www.greenclimatefund.de).

Deutschland treibt Klimaverhandlungen voran - der dritte "Petersberger Klimadialog"

"Mehr Ehrgeiz im internationalen Klimaschutz – auf dem Weg zum diesjährigen VN-Klimagipfel in Doha und darüber hinaus." Mit diesem Ziel trafen sich vom 16. bis 17. Juli 2012 Minister und Delegationsleiter aus 31 Staaten in Berlin zum dritten Petersberger Klimadialog. Seit 2010 lädt Deutschland jährlich zum Petersberger Klimadialog ein. Die eingeladenen Staaten repräsentieren die verschiedenen Verhandlungsgruppen im VN-Klimaprozess. Die Konferenz wird jeweils im Ko-Vorsitz mit der jeweiligen Präsidentschaft der folgenden Vertragsstaatenkonferenz durchgeführt. Ziel der Ministerkonferenz ist es, zur Halbzeit zwischen zwei Klimakonferenzen ein hochrangiges Forum für einen offenen Dialog zwischen den Staaten zu bieten, um den formellen Verhandlungen eine politische Richtung zu geben und Kompromisse frühzeitig auszuloten.

Erstmals haben Minister über die groben Konturen eines neuen Abkommens gesprochen, das bis 2015 verhandelt und ab 2020 für alle Staaten verbindlich sein soll. Noch bestehen erheblich unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie dieses Abkommen ausgestaltet werden soll. Zahlreiche Entwicklungsländer betonten, dass das "Prinzip der gemeinsamen aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten" auch im zukünftigen Abkommen gelten müsse. Die aufstrebenden Länder – wie China und Indien – erkannten jedoch an, dass die Auslegung dieses Prinzips an die veränderten Realitäten – u. a. die gestiegene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Entwicklungsländer und der steigende Anteil an den globalen Emissionen – angepasst werden muss. Kriterien wie der Entwicklungsstand sowie die historischen Emissionen wurden als Anhaltspunkte genannt, wie viel ein Land zukünftig beitragen sollte. Beide Ansätze lassen sich aber nur schwerlich in eine für alle gültige Formel fassen.

Ausblick - Die internationalen Klimaschutzverhandlungen im Jahr 2012

Die nächsten VN-Klimaverhandlungen (COP 18), die in Doha (Katar) vom 26. November bis 7. Dezember 2012 stattfinden, werden über die Ausgestaltung einer 2. Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll entscheiden und ein Wegweiser für die Ausgestaltung des künftigen Rechtsabkommens sein.

Das Ziel der Bundesregierung und der EU für den weiteren internationalen Klimaschutzprozess bleibt dabei unverändert: der Abschluss eines umfassenden rechtsverbindlichen Klimaschutzabkommens, das den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellem Niveau begrenzt.

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