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Stand: Juli 2012

Internationale Klimapolitik

Der internationale Klimaschutz ist eine der größten globalen Herausforderungen im 21. Jahrhundert. Die globale Durchschnittstemperatur auf der Erdoberfläche steigt aufgrund der zunehmenden Konzentration von Kohlendioxid (CO2) und anderen Treibhausgasen in der Atmosphäre kontinuierlich an, mit bereits heute nachweisbaren Folgen. Es ist damit zu rechnen, dass bei ungebremster weiterer Erwärmung die Fähigkeit natürlicher, bewirtschafteter und sozialer Systeme zur Anpassung überschritten wird.

Der Zwischenstaatliche Ausschuss über Klimaveränderungen (IPCC) hat in seinem letzten Sachstandsbericht 2007 den Stand der weltweiten Klimaforschung zusammengefasst: Der Bericht belegt unmissverständlich die fortschreitende globale Erwärmung und bekräftigt den Einfluss des Menschen als Hauptursache für diese Veränderungen.

Bereits 1992 hat sich die internationale Staatengemeinschaft mit der Klimarahmenkonvention der VN Klimarahmenkonvention zum Ziel gesetzt, eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems zu verhindern. Die Klimarahmenkonvention enthält noch keine verbindlichen Ziele, um die erforderliche Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen herbeizuführen. Als ein erster Schritt in diese Richtung haben die Staaten auf der Klimakonferenz in Kyoto (COP 3) 1997 das Kyoto-Protokoll verabschiedet. Mit diesem haben sich Industriestaaten erstmals völkerrechtlich verbindlich dazu verpflichtet, ihre Emissionen in einem festgelegten Zeitrahmen zu reduzieren. Das Kyoto-Protokoll stellt damit das bisher einzige regelbasierte Instrument der internationalen Klimapolitik dar, in welchem sich einige in Annex B des Kyoto Protokolls gelistete Industrieländer innerhalb der ersten Verpflichtungsperiode von 2008-2012 zu Emissionsminderungen verpflichtet haben. Diese Industrieländer decken jedoch nicht genügend Emissionen ab, um die 2–Grad-Obergrenze einhalten zu können.

Damit zusätzliche Anstrengungen im Klimaschutz unternommen werden, hat sich die Staatengemeinschaft auf der Klimakonferenz in Bali (COP 13) 2007 darauf verständigt, Verhandlungen über ein umfassendes Klimaschutzabkommen für die Zeit nach 2012 aufzunehmen (Internationaler Klimaschutz nach 2012).

Die Verhandlungen sollten ursprünglich auf der Klimakonferenz in Kopenhagen (COP 15) im Dezember 2009 abgeschlossen werden. Nach schwierigen Verhandlungen endete die Konferenz jedoch lediglich mit einer politischen Vereinbarung ("Copenhagen Accord"), die einige Kernelemente zur zukünftigen Klimaschutzpolitik enthält. Dieser Vereinbarung haben sich inzwischen über 140 Staaten (einschließlich der EU-Mitgliedstaaten) angeschlossen, wobei zahlreiche Industrie- und Entwicklungsländer konkrete Emissionsminderungsziele bzw. -maßnahmen für 2020 vorgelegt haben.

Vom 29. November bis zum 10. Dezember 2010 fand die Weltklimakonferenz (COP 16) in Cancún (Mexiko) statt. Trotz schwieriger Verhandlungen konnte am Ende der zwei Sitzungswochen ein Paket von Entscheidungen verabschiedet werden, die "Cancún Vereinbarungen". Diese verankern die Inhalte des "Copenhagen Accords" in Entscheidungen der Vereinten Nationen (VN) und gehen teilweise darüber hinaus. Zum ersten Mal wird in einer Entscheidung der VN die 2-Grad Obergrenze anerkannt. Die Cancún Vereinbarungen halten freiwillige Minderungszusagen von Industrie- und Entwicklungsländern fest und definieren ein Arbeitsprogramm, mit dem Berichterstattung und Überprüfung von Minderungsmaßnahmen in Industrie- und Entwicklungsländern und damit die Transparenz erhöht werden wird. In Cancún hat die Staatengemeinschaft einen neuen Klimafonds (Grüner Klimafonds, engl.: "Green Climate Fund") eingerichtet. Außerdem haben die Staaten Strukturen beschlossen, mit denen Entwicklungsländer- und Schwellenländer bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, beim Waldschutz und beim Einsatz klimafreundlicher Technologien unterstützt werden. Damit hat die Weltgemeinschaft in Cancún unter hervorragender mexikanischer Führung ihre Handlungsfähigkeit in der internationalen Klimapolitik bewiesen.

Der Klima-Gipfel 2012: internationaler Durchbruch in Durban

Zuletzt vom 27. November bis 9. Dezember 2011 fanden in Durban (Südafrika) die VN-Klimaverhandlungen (COP 17/CMP7) statt. In den um zwei Tage verlängerten Verhandlungen gelang mit dem sogenannten "Durban-Paket" ein Wendepunkt in der internationalen Klimapolitik. Denn die Weltgemeinschaft verständigte sich darauf, dass zukünftig alle Staaten – also Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer - entweder in einem Protokoll, durch ein Rechtsinstrument oder durch ein einmütiges Ergebnis mit Rechtskraft zu mehr Klimaschutz verpflichtet werden sollen. Eine neu gegründete Arbeitsgruppe zur Durban Plattform (ADP) wird diese Verhandlungen führen, an deren Ende spätestens im Jahr 2015 das Rechtsabkommen stehen soll, dessen Inkrafttreten dann spätestens ab 2020 vorgesehen ist. Die Gründung der ADP beendet die bisherige Aufteilung der Welt, in der Industrieländer zu Minderung verpflichtet waren und das Engagement der Entwicklungs- und Schwellenländer auf freiwillige Maßnahmen beschränkt war. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten des künftigen Rechtsabkommens im Jahr 2020 soll darüber hinaus unter der ADP ein Arbeitsprogramm erarbeitet und umgesetzt werden, um weltweit mehr Minderung von Treibhausgasen zu initiieren (so genannte Steigerung des Ambitionsniveaus).

Außerdem haben die Staaten in Durban beschlossen, dass es ab dem 01. Januar 2013 eine 2. Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll geben wird. Ungelöste Fragen, wie z.B. die Länge der 2. Verpflichtungsperiode, werden bis zum Ende diesen Jahres beim Klimagipfel in Doha/Katar beantwortet werden müssen.

Zudem hat die Staatengemeinschaft die Beschlüsse aus Cancún zu den konkreten Klimaschutzinstrumenten in die Tat umgesetzt. Dazu gehört u.a. der „Green Climate Fund“ (s.o.). Die Bundesrepublik Deutschland bewirbt sich derzeit um den Sitz des "Green Climate Fund" in Bonn (www.greenclimatefund.de).

Die nächsten VN-Klimaverhandlungen (COP 18/CMP 8) finden vom 26. November bis 7. Dezember 2012 in Doha (Katar) statt. Dort wird es u.a. um die endgültige formale Entscheidung über die zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll gehen sowie um die Ausgestaltung der Verhandlungen für ein neues Abkommen bis zum Jahre 2015 (Beschluss).

Deutschland als Vorreiter im internationalen Klimaschutz

Ziel Deutschlands und der EU bleibt es, ein umfassendes Klimaschutzabkommen zu erreichen, das den globalen Temperaturanstieg unter 2 Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit hält. Die Bundesregierung ist unter anderem durch die Ausrichtung des Petersberger Klimadialogs eine treibende Kraft im internationalen Klimaschutzprozess. Der Petersberger Klimadialog geht auf die persönliche Initiative von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Anschluss an die Klimaverhandlungen in Kopenhagen 2009 zurück. Er überbrückt die Zeit zwischen den Klimagipfeln und bringt jährlich Umweltminister aus Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern zu offenen Diskussionen zusammen. Ziel ist es, die internationalen Klimaverhandlungen weiter voranzubringen.

Deutschland geht national mit ehrgeizigen Emissionsreduktionszielen voran: Die klimaschädlichen Emissionen sollen gegenüber dem Basisjahr 1990 bis 2020 um 40 Prozent bis 2030 um 55 Prozent, bis 2040 um 70 Prozent und schließlich bis 2050 um 80 bis 95 Prozent sinken. Umgesetzt werden soll dies durch das langfristig angelegte Energiekonzept. Es sucht weltweit seines gleichen und hat Bestand - unabhängig von den Anstrengungen anderer Staaten. Nicht nur klimapolitisch, sondern auch ökonomisch macht dies Sinn.

Die Bundesregierung setzt sich auch für anspruchsvolle EU-Ziele zum Klimaschutz ein. So hatte sich die EU unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 dazu verpflichtet, ihre Emissionen bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Dieses Ziel wird die EU auf 30 Prozent anheben, wenn andere Industriestaaten vergleichbare Anstrengungen unternehmen und Schwellen- sowie Entwicklungsländer angemessen beitragen.

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