Stand: Mai 2012
Allgemeines
- Was sind die Kernpunkte und Ziele des Energiekonzepts der Bundesregierung und der Beschlüsse zur Energiewende? Wie sieht der Zeitrahmen aus?
- Wie langfristig sind die Planungen der Bundesregierung im Energiebereich bzw. wie langfristig können sie realistisch zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt sein?
- Mit welchen Maßnahmen (Gesetzgebung, Fördermittel, etc.) wird die Energiewende umgesetzt?
- Wie wird der Erfolg des Energiekonzepts der Bundesregierung gemessen und seine Umsetzung überwacht?
- In welchem Maße wird Energieeinsparung unterstützt?
- Welche Maßnahmen kann jeder Einzelne ergreifen, um seinen Alltag energieeffizienter zu gestalten und langfristig Energie zu sparen?
- Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung selbst, z.B. in ihrer Verwaltung, ergreifen, um zu größerer Energieeffizienz beizutragen?
- Werden beispielsweise die Bundesminister mit gutem Beispiel vorangehen und auch selbst Energie einsparen, das heißt langfristig auf Elektrodienstwagen umsteigen?
- Welche Energieträger (Wind, Solar, Wasser, Geothermie, Gas, Kohle, etc.) stehen für die Energiewende zur Verfügung?
- Wann kann bei der geplanten Energiewende auf fossile Energieträger verzichtet werden?
- Wie kann die Energie-Grundversorgung sichergestellt werden?
- Die Stromversorgung soll auch in Zukunft sicher sein. Ist die Gefahr, dass uns im Winter Stromausfälle drohen, völlig von der Hand zu weisen?
- Was macht die Bundesregierung, um die Belastungen für die stromintensive Industrie zu mindern?
- Deutschland steigt aus der Kernenergie aus und setzt als erstes großes Industrieland eine Wende hin zu erneuerbaren Energien um. Wie wird diese Entscheidung Deutschland verändern?
- Ist die Energiewende nicht ein großes Wagnis für eine Industrienation, die zugleich Wirtschaftswachstum will?
- Die Energiewende setzt auch viel Bereitschaft bei der Bevölkerung voraus, um in die Energieeffizienz von Gebäuden zu investieren oder Windparks in der Nachbarschaft zu tolerieren. Wie geht die Bundesregierung mit diesen Herausforderungen um?
- Viele im Ausland fragen sich, ob Deutschland die Energiewende wirklich schaffen kann. Wie hoch ist die Akzeptanz des deutschen Atomausstiegs im Ausland?
- Koordiniert sich die Bundesregierung in Energieangelegenheiten langfristig auch mit unseren europäischen Nachbarn?
- Wie wahrscheinlich ist es, dass die Energiewende nicht zu spät kommt? Was sagen Prognosen beispielsweise zur Entwicklung der CO 2 -Emissionen?
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Was sind die Kernpunkte und Ziele des Energiekonzepts der Bundesregierung und der Beschlüsse zur Energiewende? Wie sieht der Zeitrahmen aus?
Das Energiekonzept ist der Fahrplan für die Umsetzung einer langfristigen, bis 2050 reichenden Gesamtstrategie für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung. Die Energiewende ist ein einzigartiges energiepolitisches Programm, mit dem die Energieeffizienz gesteigert, die erneuerbaren Energien ausgebaut und die Emission der Treibhausgase gemindert werden sollen. Der zügige Einstieg in ein neues Zeitalter der Energieversorgung umfasst den Ausstieg aus der Kernenergie bis Ende 2022. Die Energiewende steht damit im Wesentlichen auf zwei Beinen: Kernziele sind, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2050 um 50 Prozent gegenüber 2008 zu senken. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch soll bis 2050 bei 60 Prozent liegen, der Anteil erneuerbarer Energien allein nur an der Stromerzeugung soll von heute 20 Prozent des Stromverbrauchs auf mindestens 80 Prozent im Jahr 2050 steigen. -
Wie langfristig sind die Planungen der Bundesregierung im Energiebereich bzw. wie langfristig können sie realistisch zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt sein?
Das Energiekonzept enthält eine Gesamtstrategie für die nächsten vier Jahrzehnte - bis 2050. -
Mit welchen Maßnahmen (Gesetzgebung, Fördermittel, etc.) wird die Energiewende umgesetzt?
Die Bundesregierung hat zur beschleunigten Umsetzung des Energiekonzepts nach der Katastrophe von Fukushima ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt. Kernstücke der Energiewende sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), die Änderungen im Baurecht, das modifizierte Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" sowie der Ausbau der Energieforschung. Das EEG ist durch folgende Elemente gekennzeichnet: - Beibehalten der Grundphilosophie: Einspeisevorrang, Netzanschlussverpflichtung und technologiedifferenzierte Einspeisevergütung
- Einführung einer Marktprämie zur verstärkten Direktvermarktung
- Flexibilitätsprämie für die schrittweise Systemintegration: Hiermit werden Investitionsmehrkosten für einen flexiblen marktorientierten Betrieb von Biogasanlagen (Speicher, zusätzliche Anlagenkapazität) gefördert.
Für die Windenergienutzung an Land schafft außerdem die Novelle des Bauplanungsrechts mehr Rechtssicherheit für die Ausweisung neuer Windeignungsflächen und für das Repowering , d.h. den Ersatz kleinerer durch größere, effizientere Anlagen an bestehenden Standorten. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern die Bund-Länder-Initiative Windenergie auf den Weg zu bringen, die eine Weiterentwicklung der Raumordnungspläne zur Ausweisung ausreichender Windenergieflächen anstrebt. Auch die Voraussetzungen für den Bau von Offshore -Windparks wurden weiter verbessert (u. a. Netzanbindung von Offshore -Windparks durch Sammelanbindung, 5 Mrd. € - Sonderkreditprogramm der KfW für die ersten 10 Offshore -Windparks). Daneben fördert das KWK-Gesetz bereits den Bau und die Modernisierung von Anlagen sowie den Bau neuer Wärmenetze. Im Zuge der Novellierung des Energiewirtschaftrechts haben wir die Bedingungen für die KWK-Nutzung weiter optimiert (Frist für Inbetriebnahme neuer Anlagen bis Ende 2020 verlängert, Jahresbegrenzung für Förderung der KWK-Anlagen aufgehoben). Eine weitreichende Novellierung auf der Grundlage der Zwischenüberprüfung befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Bis 2020 soll ein KWK-Stromanteil von 25 % erreicht werden. Das KWKG wird für kleine Anlagen bis 20 kW el durch das am 1.4.2012 erneut gestartete so genannte Mini-KWK-Förderprogramm flankiert. Im Energie- und Klimafonds werden seit Beginn des Jahres 2012 die Einnahmen aus dem Emissionshandel gesammelt, um für zusätzliche Maßnahmen für die Energiewende sowie den nationalen und internationalen Klimaschutz zur Verfügung zu stehen. Das Marktanreizprogramm (MAP) ist das wesentliche Förderinstrument, das für den Gebäudebestand mit dazu beiträgt, dass bis zum Jahr 2020 im Wärmebereich das Ziel eines Anteils von 14 Prozent erneuerbarer Energien erreicht wird. Im Rahmen des MAP werden Erneuerbare-Energien-Technologien im Wärmebereich gefördert - zum Beispiel Solarthermie, Holzpellet-Heizungen, Wärmespeicher, Biomasseheizwerke und Tiefengeothermie. Die Finanzausstattung des MAP wird seit dem Jahr 2011 zum einen aus dem Bundeshaushalt und zum anderen aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF) gesichert. Mit der 2008 eingeführten nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das Bundesumweltministerium durch verschiedene Programme und Projekte wirksame Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen, in der Wirtschaft, bei Verbrauchern und in Schulen und Bildungseinrichtungen. Damit trägt das Bundesumweltministerium zum Gelingen der Energiewende bei. Gefördert wird die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten und ihre Umsetzung, die Markteinführung innovativer Klimaschutztechnologien sowie Impulse für Information, Qualifizierung, Vernetzung und Beratung. So wird der Weg zum Erreichen der im Energiekonzept verankerten ehrgeizigen nationalen Klimaschutzziele (40 Prozent weniger Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 1990; 55 Prozent weniger bis 2030 und 80-95 Prozent bis 2050) geebnet. Die Finanzausstattung der NKI wird seit 2011 mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds aufgestockt. Die Energieforschung trägt durch die Förderung von technologischen Innovationen maßgeblich dazu bei, dass der Strukturwandel hin zu einer weitgehend auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgung gelingt und die darin liegenden Potenziale für Wachstum und Beschäftigung genutzt werden. Die Bundesregierung hat dafür die Fördermittel deutlich erhöht. Im Rahmen des neuen, 6. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung, das am 3. August 2011 verabschiedet wurde, wird die Bundesregierung in den Jahren 2011 bis 2014 rund 3,5 Mrd. € für die Erforschung und Entwicklung zukunftsfähiger Energietechnologien zur Verfügung stellen, davon rund 1,3 Mrd. € im Bereich der erneuerbaren Energien. Die Mittel für innovative, umweltschonende Technologien steigen damit erheblich - um 75 % im Vergleich zu den vergangenen vier Jahren. -
Wie wird der Erfolg des Energiekonzepts der Bundesregierung gemessen und seine Umsetzung überwacht?
Die Bundesregierung wird die Umsetzung des Maßnahmenprogramms jährlich anhand eines fundierten Monitorings überprüfen. Sie wird dazu auf Basis energiepolitisch zentraler Daten und Berichte kompetenter Institutionen (unter anderem die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, Statistisches Bundesamt, Bundesnetzagentur, Umweltbundesamt, Bundeskartellamt, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) jährlich berichten. In einem Fortschrittsbericht nach drei Jahren wird der Umsetzungsstand der Maßnahmen und der absehbare Pfad auf dem Weg zur Erreichung der Ziele des Energiekonzepts bewertet. Der Monitoring -Prozess wird zudem von einer unabhängigen vierköpfigen Experten-Kommission unterstützt, die den Bericht der Bundesregierung prüft und kommentiert. -
In welchem Maße wird Energieeinsparung unterstützt?
Bei Energieeinsparung und Energieeffizienz setzt die Bundesregierung auf den Dreiklang aus Fordern - Fördern - Informieren. Um im Gebäudebereich die Sanierungsrate zu verdoppeln, will die Bundesregierung schrittweise die Mindesteffizienzstandards anheben und einen langfristigen Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand einführen. Daher soll nicht nur das Ordnungsrecht (Novelle der Energieeinsparverordnung im Jahr 2012) verschärft werden. Es sollen auch die wirtschaftlichen Anreize für die energetische Gebäudemodernisierung deutlich verbessert werden. Die Finanzmittel des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms werden daher auf jährlich 1,5 Mrd. Euro erhöht. Zur Verbesserung der Stromeffizienz gibt es ein breites Spektrum an Maßnahmen. Beispielhaft sind das Förderprogramme - für gewerbliche Kälteanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Bei den realisierten Maßnahmen konnten bislang durchschnittlich 40 Prozent Stromeinsparung erreicht werden.
- für Mini-KWK-Anlagen ebenfalls im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (siehe 3.) Damit wurden durchschnittlich mehr als 40 Prozent CO 2 -Einsparung erreicht und - besonders bedeutsam - gerade für Ein- und Zweifamilienhäuser, die 80 Prozent des Gebäudebestandes ausmachen, der Markteintritt neuer Produkte unterstützt.
Auch die dritte Säule, das Informieren, umfasst ein umfangreiches Angebot. So werden zum Beispiel Energieberatungen und Energieeinsparmaßnahmen bei kleinen und mittleren Unternehmen gefördert. Im Rahmen der BMU-Kampagne "Klima sucht Schutz" können sich Verbraucher online beraten lassen. Und beim "StromsparCheck" kommen Langzeitarbeitslose, die als Stromeinsparhelfer ausgebildet wurden, in einkommensschwache Haushalte und geben Ratschläge zum Energiesparen und damit auch zur Minderung der Strom- und Gasrechnung. -
Welche Maßnahmen kann jeder Einzelne ergreifen, um seinen Alltag energieeffizienter zu gestalten und langfristig Energie zu sparen?
Wichtig ist beispielsweise der Einsatz sparsamer Elektrogeräte, möglichst der Energiesparklasse A++. Leerlaufverluste (" Stand-by ") kann man ganz einfach durch den Einsatz einer abschaltbaren Steckerleiste vermeiden. Auch bei der Heizung kann man Energie sparen. Ein Grad weniger Raumtemperatur kann die Heizkosten um rund sechs Prozent senken. -
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung selbst, z.B. in ihrer Verwaltung, ergreifen, um zu größerer Energieeffizienz beizutragen?
Die Bundesregierung wird bei bestehenden Gebäuden wie bei Neubauten eine Vorbildfunktion einnehmen. Bei Bundesbauten soll der Wärmebedarf bis 2020 um 20 Prozent (gegenüber 2010) sinken. Bis 2050 soll ein nahezu klimaneutraler öffentlicher Gebäudebestand erreicht sein. Das "Energieeinsparprogramm Bundesliegenschaften" wird weitergeführt. Alle Neubauten des Bundes unterliegen ab 2012 dem so genannten Niedrigenergiegebäude-Standard. Ein Beispiel ist der Neubau des Bundesumweltministeriums in Berlin. Als erste Bundesbehörde arbeitet das Bundesumweltministerium seit Sommer 2011 in einem Niedrigenergie- und Passivhaus. Ein Modellprojekt, denn Passivhäuser werden bisher meist als Einfamilienhäuser auf der grünen Wiese gebaut. -
Werden beispielsweise die Bundesminister mit gutem Beispiel vorangehen und auch selbst Energie einsparen, das heißt langfristig auf Elektrodienstwagen umsteigen?
Die Bundesregierung geht mit gutem Beispiel voran: Der Fuhrpark der Bundesregierung wird schrittweise auf Elektrofahrzeuge umgestellt. Ab 2013 werden zehn Prozent der Neufahrzeuge weniger als 50 Gramm CO 2 pro Kilometer verbrauchen. -
Welche Energieträger (Wind, Solar, Wasser, Geothermie, Gas, Kohle, etc.) stehen für die Energiewende zur Verfügung?
Für die Energiewende stehen - mit Ausnahme der Kernkraft - prinzipiell alle Energieträger zur Stromerzeugung zur Verfügung. Die Ausgestaltung der Energiewende muss sich jedoch an den ambitionierten Klimaschutzzielen der Bundesregierung orientieren, die bereits im Energiekonzept vom 28.09.2010 beschlossen wurden. Danach sollen die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 %, bis 2030 um 55 %, bis 2040 um 70% und bis 2050 um 80-95 % (jeweils gegenüber 1990) sinken. Derzeit emittieren noch etwa 80% der Treibhausgase energiebedingt bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern. Die Klimaschutzziele können bei gleichzeitig vollständigem Ersatz der Kernkraft erreicht werden, wenn die im Energiekonzept und in den Energiewende-Beschlüssen vom Sommer 2011 enthaltenen Maßnahmen zügig und konsequent umgesetzt werden: Wir brauchen neue Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien sowie deutliche Fortschritte bei der Ausschöpfung der Energieeffizienzpotenziale - dies sind die Schlüsselpositionen der Energiewende. Der Primärenergieverbrauch soll bis 2020 um 20 % und bis 2050 um 50 % gegenüber 2008 sinken. Der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch soll von 20 Prozent im Jahr 2011 auf mindestens 35 Prozent bis spätestens 2020 steigen. Bis spätestens 2030 sollen es mindestens 50 Prozent und bis spätestens 2050 sogar mindestens 80 Prozent sein. Der Großteil der Stromversorgung wird in Zukunft aus Windenergie (an Land - onshore - und auf See - offshore ) und Solarenergie stammen. Dort war die Wachstumsdynamik in den letzten Jahren am stärksten. Aber auch Biomasse und - mit einem geringeren Anteil - Geothermie und Wasserkraft werden zur Stromerzeugung 2050 beitragen. Für den verbleibenden Rest benötigen wir auch in Zukunft fossile Kraftwerke. Um die fluktuierende Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien auszugleichen, kommen dafür insbesondere hocheffiziente und flexible Gaskraftwerke in Betracht (stromgeführte Kraft-Wärme-Kopplung, Gas-und-Dampf-Kraftwerke, Gasturbinen).Diese können jedoch in Zukunft auch zunehmend mit Wasserstoff oder Methan betrieben werden, welches auf Basis erneuerbarer Energien hergestellt wurde. -
Wann kann bei der geplanten Energiewende auf fossile Energieträger verzichtet werden?
Treibende Kräfte der Energiewende sind - neben den mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie zur Elektrizitätserzeugung verbundenen Risiken - der Klimaschutz, die Reduzierung unserer hohen Abhängigkeit von Energieimporten sowie die Beschleunigung von technologischen Innovationen. Um die anspruchsvollen Klimaziele zu erreichen (Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent, und bis 2050 um 80 Prozent bis 95 Prozent gegenüber 1990), wollen wir den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung von derzeit 20 Prozent im Jahr 2011 auf mindestens 35 Prozent bis 2020 und sogar mindestens 80 Prozent bis 2050 steigern. Darüber hinaus wollen wir die Energieproduktivität um durchschnittlich gut 2 Prozent pro Jahr steigern und den gesamten Energiebedarf Deutschlands bis 2050 halbieren. Der notwendige Umbau der Stromversorgung wird den gewachsenen Energiemix und die heutige Infrastruktur (Netze, Speicher) deutlich verändern. Heute dominierende Energieträger werden mehr und mehr "nur noch" dazu dienen, den Ausgleich zur fluktuierenden Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien bereitzustellen. Dafür brauchen wir auch in Zukunft hocheffiziente und flexible Gaskraftwerke (stromgeführte Kraft-Wärme-Kopplung, Gas-und-Dampf-Kraftwerke, Gasturbinen).Diese können jedoch in Zukunft auch zunehmend mit Wasserstoff oder Methan betrieben werden, welches auf Basis erneuerbarer Energien hergestellt wurde. -
Wie kann die Energie-Grundversorgung sichergestellt werden?
Die Stromversorgung ist und bleibt auch mit Abschaltung der sieben ältesten Kernkraftwerke sowie des Kernkraftwerks Krümmel sicher. Wir haben in der Vergangenheit bereits zunehmend mehr Strom in Deutschland produziert, als wir selbst verbrauchen konnten. Deswegen sind die Stromexporte Deutschlands in den letzten Jahren gestiegen. Unter anderem stammte der exportierte Strom auch aus deutschen Kernkraftwerken. Wenn einige dieser Kraftwerke jetzt dauerhaft abgeschaltet bleiben, besteht somit kein Anlass zur Sorge. Es verbleiben noch hinreichende Kapazitäten, um die stillgelegten acht Kernkraftwerke mit heute bereits vorhandenen Reserven zu ersetzen. Die verbleibenden neun Kernkraftwerke werden in den nächsten Jahren nach und nach durch die im Bau befindlichen 18 fossilen Kraftwerke, den Zuwachs erneuerbarer Energien und zusätzliche hocheffiziente und flexible Gaskraftwerke (stromgeführte Kraft-Wärme-Kopplung, Gas-und-Dampf-Kraftwerke, Gasturbinen) ersetzt. -
Die Stromversorgung soll auch in Zukunft sicher sein. Ist die Gefahr, dass uns im Winter Stromausfälle drohen, völlig von der Hand zu weisen?
Die Stromversorgung ist und bleibt sicher. Die Bundesregierung nimmt das Thema Sicherheit sehr ernst und überwacht die Situation kontinuierlich. Die Bundesnetzagentur steht in ständigem Kontakt mit Netzbetreibern und Kraftwerksbetreibern. Es gibt derzeit deutschlandweit genügend Kraftwerkskapazität. In den nächsten Jahren (bis 2015) gehen mehr Kraftwerke in Betrieb (12 GW) als stillgelegt werden (6 GW). In Süddeutschland ist die lokal verfügbare Kraftwerkskapazität derzeit knapp, die Versorgung ist aber gesichert. Der Netzausbau zwischen Nord- und Süddeutschland wird die Situation in Süddeutschland strukturell verbessern, da dann die Kapazitäten in Norddeutschland auch für Süddeutschland in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Für die Übergangszeit haben die Netzbetreiber im Auftrag der Bundesnetzagentur Reservekraftwerke unter Vertrag. Dies sind alte Kohle- und Gaskraftwerke, die in einem betriebsfähigen Zustand zur Erzeugung von Elektrizität zu halten sind. Die verbleibenden neun Kernkraftwerke können wir in den nächsten Jahren nach und nach durch die im Bau befindlichen fossilen Kraftwerke, Energieeffizienz, Lastmanagement, den Zuwachs erneuerbarer Energien, Stromspeicher, neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, den Stromaustausch im EU-Verbund ersetzen und einige weitere neue hocheffiziente und hochflexible Gaskraftwerke. Sparen wir mehr Energie ein, verringert sich der Zubaubedarf für neue Kraftwerke entsprechend und der Anteil der erneuerbaren Energien nimmt automatisch zu. -
Was macht die Bundesregierung, um die Belastungen für die stromintensive Industrie zu mindern?
Die rund eine Million Beschäftigen in der stromintensiven Industrie leisten einen wichtigen Beitrag für die Wertschöpfung in unserem Land. Deutschland soll auch in Zukunft ein wichtiger Industriestandort mit wettbewerbsfähigen Strompreisen bleiben. Die Bundesregierung beabsichtigt, von der Möglichkeit der Kompensation emissionshandelsbedingt erhöhter Stromkosten ab 2013 bei stromintensiven Industrien, die im internationalen Wettbewerb stehen, Gebrauch zu machen. Diese Kompensation wird in der europäischen Emissionshandelsrichtlinie in Art. 10a Abs. 6 ermöglicht. Die Europäische Kommission hat zugesagt, den Umweltbeihilferahmen entsprechend zu ergänzen. Dies ist Voraussetzung für eine nationale Kompensationszahlung. Zudem sieht die 2012 in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Ausweitung der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) zur Entlastung stromintensiver Unternehmen bei den EEG-Umlagekosten vor, die im Jahr 2013 erstmals angewendet wird. Durch eine Absenkung der Schwellenwerte von 10 GWh auf 1 GWh Stromverbrauch im Jahr sowie einer Absenkung der Stromintensivität von 15 auf 14 % wird der Kreis möglicher Nutznießer der BesAR deutlich vergrößert, wovon insbesondere der Mittelstand profitieren wird. -
Deutschland steigt aus der Kernenergie aus und setzt als erstes großes Industrieland eine Wende hin zu erneuerbaren Energien um. Wie wird diese Entscheidung Deutschland verändern?
Deutschland wird zu einer der effizientesten, innovativsten und umweltfreundlichsten Volkswirtschaften der Welt werden. Der Weg dorthin ist mit wirtschaftlichen, infrastrukturellen und technologischen Herausforderungen verbunden. Aber er bietet uns große Chancen - zum Beispiel für das Handwerk, das Baugewerbe, für Energieversorger, die nicht nur Energie anbieten, sondern ihren Kunden auch Dienstleitungen zur Energieeinsparung und zur Nutzung Erneuerbarer Energien offerieren und natürlich für die Unternehmen die Anlagen zum Einsatz Erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz herstellen. Dort entstehen die Märkte der Zukunft, in denen Deutschland Weltmarktführer ist. Gerade diese Industriezweige sind schon heute Vorzeigeobjekte in Deutschland. Im Jahr 2011 gab es bei den Erneuerbaren Energien in Deutschland nach ersten Schätzungen bereits rund 380.000 Arbeitsplätze. Die Investitionen in die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien beliefen sich im Jahr 2011 auf rund 23 Mrd. Euro und waren damit erstmals rückläufig, nachdem 2010 noch ein Rekordwert von 27,8 Mrd. Euro erreicht worden war. Der Grund hierfür lag im Preisverfall bei Photovoltaikanlagen: Trotz ebenso hoher neu installierter Leistung wie im Vorjahr waren die Investitionen in Photovoltaikanlagen rund ein Viertel niedriger, machten aber mit rund 15 Mrd. Euro weiterhin den größten Anteil aus. Steigerungen bei den Investitionssummen waren hingegen bei der Windenergie zu verzeichnen. Die Umsätze aus dem Betrieb der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien nehmen von Jahr zu Jahr zu und stiegen 2011 auf gut 13 Mrd. Euro an. Erfolgreich agieren auch die Anbieter zur Verbesserung der Energieeffizienz. Ein deutscher Turbinenhersteller liefert hier ein augenscheinliches Beispiel: Neue Gasturbinen für ein GuD-Kraftwerk erreichen Wirkungsgrade von 60 Prozent, die noch vor wenigen Jahren im Kraftwerksbau für völlig unmöglich gehalten wurden. Gerade hier zeigt sich der Wert von Grundlagenforschung, ohne deren Ergebnisse wir gar nicht über die Materialien verfügen würden, die Temperaturen von 700° C und mehr sowie extrem hohe Drücke aushalten würden. Das Beispiel beweist den Erfolg von gezielten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen und deren Umsetzung in die Praxis: Die Turbine ist mittlerweile ein Exportschlager! -
Ist die Energiewende nicht ein großes Wagnis für eine Industrienation, die zugleich Wirtschaftswachstum will?
Angesichts der weltweiten ökonomischen und politischen Entwicklungen wäre es vielmehr ein sehr viel größeres Wagnis, so weiter zu machen wie bisher. "Vogel-Strauß-Politik", d.h. den Kopf in den Sand stecken und warten, bis sich der Sturm gelegt hat, hilft hier definitiv nicht weiter. In Asien wird mehr und mehr Energie verbraucht, die Energiepreise steigen bei knapper werdenden Öl-, Gas- und Kohlebeständen deutlich an, eine sichere Versorgung hängt an immer wenigeren Energieexporteuren. Eine kostengünstige, umweltverträgliche und sichere Energie gewinnen wir, indem wir in einem ersten Schritt unseren Energieverbrauch reduzieren - die Möglichkeiten für eine bessere Energieeffizienz sind in allen Bereichen in Deutschland bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Anschließend gilt es, den restlichen Energiebedarf vor allem aus der Nutzung von Erdwärme, Wind, Biomasse, Wasser und Sonne zu decken. Auf diesem Wege gewinnen wir Technologie- und Standortvorteile und bleiben auf den Leitmärkten der Zukunft mit an der Spitze. Klimaschutz ist darum eine wichtige Wachstumsstrategie für unser Land, um Beschäftigung und Wohlstand sowie technologische Vorsprünge zu sichern. -
Die Energiewende setzt auch viel Bereitschaft bei der Bevölkerung voraus, um in die Energieeffizienz von Gebäuden zu investieren oder Windparks in der Nachbarschaft zu tolerieren. Wie geht die Bundesregierung mit diesen Herausforderungen um?
Der Umbau der Energieversorgung wird nur gelingen, wenn wir dafür die Zustimmung der Bürger und Bürgerinnen vor Ort gewinnen. Das heißt: Wirtschaft und Bürger sollten die immer noch ganz immensen Effizienzpotenziale aus eigenem Antrieb ausschöpfen und dadurch mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Wer sich hier beteiligt, hat die Chance: - Energiekosten zu sparen,
- die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren,
- in Deutschland erarbeitete Wertschöpfung im Lande zu halten und
- die Umwelt zu entlasten und das globale Klima zu schützen.
Deshalb setzt die Bundesregierung auf den Dreiklang aus Fordern - Fördern - Informieren. Im Gebäudebereich heißt das zum Beispiel: Wir werden einen langfristigen Sanierungsfahrplan für den gesamten Gebäudebestand entwickeln und schrittweise die Effizienzstandards anheben. Gleichzeitig werden wir die Förderung aus dem CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm auf jährlich 1,5 Mrd. Euro anheben und die Beratungs- und Informationsangebote ganz erheblich ausweiten. -
Viele im Ausland fragen sich, ob Deutschland die Energiewende wirklich schaffen kann. Wie hoch ist die Akzeptanz des deutschen Atomausstiegs im Ausland?
Natürlich werden wir als Vorreiter international sehr sorgfältig beobachtet. Vorreiter zu sein bedeutet gleichzeitig auch, derjenige zu sein, der die Standards setzt und die Marktführerschaft in einer der zentralen Wirtschaftszweige inne hat. Es besteht Einigkeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und auch in der internationalen Zusammenarbeit, dass jedes Land das Recht hat, über die Form seiner Energieversorgung selbst zu entscheiden. -
Koordiniert sich die Bundesregierung in Energieangelegenheiten langfristig auch mit unseren europäischen Nachbarn?
Die europäische Zusammenarbeit ist fester Bestandteil unserer Energiepolitik. Gemeinsam mit den europäischen Nachbarn und der Europäischen Kommission arbeitet die Bundesregierung an der Vollendung des europäischen Energie-Binnenmarktes, dem europaweiten Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze sowie der Steigerung der Energieeffizienz. Dazu hat die EU unter deutscher Präsidentschaft ehrgeizige Ziele vereinbart: 20 Prozent Anteil erneuerbarer Energien bis 2020, 20 Prozent Steigerung der Energieeffizienz bis 2020 und Senkung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 20 Prozent bis 2020. -
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Energiewende nicht zu spät kommt? Was sagen Prognosen beispielsweise zur Entwicklung der CO 2 -Emissionen?
Mit den geplanten Maßnahmen wird sich der CO 2 -Ausstoß bis 2050 um mindestens 80 Prozent senken lassen. Das ist die sogenannte Mindestabsenkung für Industrieländer, damit sich das Ziel der Europäischen Union einhalten lässt: Den weltweiten Temperaturanstieg auf maximal zwei Grad Celsius zu begrenzen.
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