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Stand: Oktober 2010

Energiekonzept 2050 - Meilensteine und Bewertungen

Offshore-Windenergie

5-Mrd.-€-Kreditprogramm + Abbau von Investitionshürden + verbesserte Netzanbindung

Die Windenergie soll nach den zur Vorbereitung des Energiekonzepts berechneten Szenarien mit einem Anteil von rund 50 % eine entscheidende Rolle an der Stromerzeugung 2050 spielen. Das erfordert einen massiven Ausbau der Windkraftkapazitäten On- und Offshore auf ca. 45 GW bis 2020 und 85 GW bis 2050 (heute 25 Gigawatt). Das Energiekonzept enthält deshalb wichtige Maßnahmen in diesem zentralen Handlungsfeld.

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird 2011 ein Sonderprogramm "Offshore Windenergie" mit einem Kreditvolumen von insgesamt 5 Mrd. € zu Marktzinsen auf den Weg bringen.

Offshore-Windkraftanlagen stehen weit draußen im Meer und tief im Wasser. Da es sich um eine relativ neue Technologie handelt, sind die Investitionsrisiken nur schwer kalkulierbar. Die Banken sind daher bei ihrer Kreditvergabe zurückhaltend. Vor diesem Hintergrund geht es jetzt darum, die Startschwierigkeiten des Offshore-Ausbaus zu überwinden. Das KfW Programm ist daher ein Meilenstein, um die ersten 10 Windparks zu finanzieren und damit der Offshore-Technologie zum Durchbruch zu verhelfen.

Außerdem kommt der Bereich "Offshore" mit dem KfW-Programm aus der "Oligopolfalle". Bislang können nur die vier großen Energieversorger das Investitionsrisiko tragen. Weil die Banken wegen der noch bestehenden technischen Risiken mit der Kreditvergabe noch zögerlich sind, bleiben kleine und mittlere Unternehmen oft außen vor. Durch das Sonderprogramm werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie die Stadtwerke Zugang zu Krediten über die KfW erhalten.

 

Das Problem der "Vorratshaltung" von Genehmigungen für Offshore-Windparks wird gelöst. Genehmigungen werden künftig nur noch verlängert, wenn es konkrete Fortschritte bei der Realisierung gibt.

Die gegenwärtige Genehmigungspraxis führt zu einer "Vorratshaltung" von Genehmigungen, d.h. dass die besten Flächen vergeben sind, aber nicht genutzt werden. Künftig soll es in diesen Fällen möglich sein, die nicht genutzten Genehmigungen an andere Unternehmen neu zu vergeben.

 

Rechtliche Voraussetzungen für eine rechtzeitige und gebündelte Netzanbindung der Offshore-Windparks werden geschaffen (Cluster).

Die isolierte Netzanbindung jedes einzelnen Windparks führt in der Praxis häufig zu erheblichen Verzögerungen. Jeder Tag Stillstand verursacht erhebliche Verluste. Mit der Clusteranbindung soll eine zentrale Kupplung - eine Art "Mehrfachsteckdose" - auf See vorgehalten werden. Die Parks müssen dann nur noch daran angeschlossen werden. Durch die Verlegung von Kabeln mit hohen Transportkapazitäten werden die Eingriffe in die Meeresumwelt vermindert.

 

Die Bundesregierung wird die Genehmigungen für Offshore-Windparks bündeln (Konzentrationswirkung).

Gegenwärtig sind mehrere Behörden am Genehmigungsverfahren beteiligt (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie Bundesamt für Naturschutz). Das führt häufig zu Verzögerungen.

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