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Stand: Oktober 2010

Energiekonzept 2050 - Meilensteine und Bewertungen

Netze

Neue Konzeption der Netzplanung + Verbesserung der Investitionsanreize + Akzeptanzoffensive

Die wissenschaftlichen Untersuchungen im Rahmen der Erstellung des Energiekonzepts haben eines erneut sehr stark verdeutlicht: die Netze sind das Rückgrat für die Erneuerbaren Energien. Der Weg ins regenerative Zeitalter macht den Bau neuer sowie die technische Verbesserung bereits bestehender Netze notwendig. Hier geht es um große Infrastrukturprojekte, die sich ohne Planungssicherheit, rechtzeitige Weichenstellungen und öffentliche Akzeptanz nicht umsetzten lassen. Die Bundesregierung hat sich daher auf mehrere Maßnahmen verständigt.

 

Die Bundesregierung wird ein bundesweites "Zielnetz 2050" entwickeln, das alle wesentlichen Bereiche des notwendigen Netzausbaus beinhaltet. Diese strategische Planung soll insbesondere beinhalten:

  • die weitere Entwicklung des Bestandsnetzes,
  • die Planung für neue "Stromautobahnen" von Norden nach Süden,
  • die Netzanbindung für Offshore-Parks,
  • die Integration des deutschen Netzes in den europäischen Verbund.

Zur Konkretisierung des "Zielnetzes 2050" werden die Netzbetreiber zu einer gemeinsamen, zehnjährigen Netzausbauplanung verpflichtet. In einem zweiten Schritt wird eine Bundesfachplanung für die Übertragungsnetze eingeführt.

Mit der Planung eines "Zielnetz 2050" erfolgt in der Netzplanung ein Paradigmenwechsel. Bislang erfolgt diese durch die Dena-Studien Schritt für Schritt mit einem Zeithorizont von jeweils ca. 5-10 Jahren. Dagegen geht das „Zielnetz 2050“ von einem langfristigen Ansatz einer nahezu vollständigen Stromversorgung durch Erneuerbare in 2050 aus. Dadurch werden Fehlinvestitionen vermieden und langfristig die richtigen Richtungsentscheidungen getroffen.

Die Verpflichtung der Netzbetreiber zu einer zehnjährigen Netzausbauplanung stellt eine kohärente Planung der einzelnen Netzbetreiber sicher.

Durch die Einführung einer Bundesfachplanung für Übertragungsnetze soll eine verbindliche, deutschlandweite Trassenplanung ermöglicht werden. Das ist wichtig für Transparenz und Rechtssicherheit dieser grenzüberschreitenden Infrastrukturprojekte.

 

Darüber hinaus werden die wirtschaftlichen Investitionsanreize zum Netzausbau verbessert und dazu insbesondere geprüft:

  • eine unmittelbare Anrechnung der Kosten für den Netzausbau,
  • eine verbesserte Rendite für die Errichtung der "Stromautobahnen" und den Einsatz innovativer Technologien,
  • eine Festlegung von Qualitätskriterien und Sanktionsmechanismen, die innovativen Netzausbau belohnen und unterlassenen Netzausbau voranbringen,
  • eine Ausschreibung von zwei Pilottrassen zur Erprobung neuer Technologien für die "Stromautobahnen".

Investitionen in die Modernisierung und den Ausbau des deutschen Stromnetzes müssen wirtschaftlich attraktiv sein, damit die Netzbetreiber und andere Investoren das notwendige Kapital bereitstellen. Beispielsweise können die Kosten für den Netzausbau gegenwärtig erst zwei Jahre nach der Investition auf die Netzentgelte umgelegt werden. Es ist aber wichtig, dass die Kosten dann umgelegt werden können, wenn sie anfallen.

 

Die Bundesregierung wird eine Informationsoffensive "Netze für eine umweltschonende Energieversorgung" starten.

Verständnis für die Notwendigkeit von Netzinfrastrukturprojekten und deren öffentliche Akzeptanz sind ganz zentrale Faktoren, um den Leitungsausbau auch tatsächlich umsetzen zu können.

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