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Stand: Oktober 2010

Energiekonzept 2050 - Meilensteine und Bewertungen

Grundsatzentscheidung für eine klimaschonende Mobilität

Das Energiekonzept enthält wichtige Weichenstellungen zugunsten klimaneutraler und umweltschonender Mobilität. Erstmals gibt es mit dem Energiekonzept ein eigenständiges quantitatives Reduktionsziel für den Verkehrssektor. Der Endenergieverbrauch des Verkehrssektors soll:

  • bis 2020 um rund 10 % und
  • bis 2050 um rund 40 % gesenkt werden (gegenüber 2005).

Diese Ziele sind in Zukunft der Maßstab für die Bewertung der einzelnen Instrumente.

 

Schwerpunkt Elektromobilität:

  • 6 Millionen Elektrofahrzeuge bis 2030,
  • Kopplung an Erneuerbare Energien, um sie dadurch zu Nullemissionsfahrzeugen werden zu lassen (beispielsweise durch Nutzervorteile als Anreiz)
  • langfristiger Einsatz als Stromspeicher zum Ausgleich von fluktuierendem Stromangebot und Nachfrage, z.B. durch Laden in Starkwindzeiten.

Elektrofahrzeuge werden erst durch den Einsatz erneuerbaren Stroms zu Nullemissionsfahrzeuge. Für das Image und die breite Akzeptanz und Markteinführung von E-Autos ist deshalb eine glaubwürdige Kopplung an erneuerbaren Strom wichtig.

 

Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene für eine ambitionierte Ausgestaltung der CO2-Grenzwerte für alle Fahrzeugklassen einsetzen.

Die frühzeitige Vorgabe konkreter Effizienzziele für Neufahrzeuge ist ein zentraler Treiber für die beschleunigte Marktdurchdringung CO2-effizienter Fahrzeuge und gibt den Vorreitern in diesem Bereich die notwendige Investitionssicherheit.

 

Der Anteil nachhaltig erzeugter Biokraftstoffe im Kraftstoffsektor wird schrittweise und langfristig erhöht.


 

Die Kfz-Steuer wie auch die Lkw-Maut werden so weiter entwickelt, dass davon Anreize für eine stärkere Verminderung der Treibhausgase ausgehen.

Kfz-Steuer und Lkw-Maut haben zentrale Lenkungsfunktionen für die CO2-Vermeidung und spielt deshalb eine wichtige Rolle in einem ausgewogenen Instrumentenmix.

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