Stand: Oktober 2010

intelligenter Sanierungsfahrplan und umfassende Förderung zur Verdopplung der Sanierungsrate
Auf den Gebäudebereich entfallen rund 40 % des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Gleichzeitig sind die Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung gewaltig. Gleichzeitig besteht ein erhebliches Handlungspotenzial: Drei Viertel des Altbaubestandes wurde noch vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1979 errichtet und oft gar nicht oder kaum energetisch saniert. Nach übereinstimmender Auffassung der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Szenarien und zahlreicher wissenschaftlicher Sachverständiger werden wir die Ziele ohne massive Anstrengungen im Gebäudebereich nicht erreichen. Damit ist klar: Der Gebäudebereich ist ein Meilenstein des Konzepts.
Unser Ziel ist ein "Klimaneutraler Gebäudebestand" bis 2050. Das wollen wir erreichen durch:
Im Gebäudebereich zeigt sich wiederum die Doppelstrategie aus Effizienz und Erneuerbaren Energien. "Klimaneutraler Gebäudebestand" heißt: zuerst den Primärenergiebedarf von Gebäuden stufenweise und langfristig bis 2050 um 80 % zu senken und dann den restlichen Energiebedarf weitgehend mit erneuerbaren Energien zu decken.
Dabei setzen wir aus Kostengründen auf eine klare Kaskade: erst Energiebedarf herabsetzen, dann den restlichen Energiebedarf überwiegend durch Erneuerbare decken.
Dafür wird die Bundesregierung:
Der Sanierungsfahrplan ist ein neuartiges, bislang mit dieser Zeitdimension nicht eingesetztes Konzept. Hervorzuheben ist, dass der Sanierungsfahrplan an die ohnehin notwendigen Investitionszyklen anknüpft. Wenn ohnehin saniert wird, dann soll auch der energetische Standard verbessert werden. Die Deutsche Energieagentur (dena) geht davon aus, dass bis 2030 ca. 50 % des Gebäudebestandes aus rein bauphysikalischen Gründen saniert werden muss. Bis 2050 wird der Großteil der Gebäude saniert sein. Diese Chance wollen wir nutzen. Durch Anknüpfung an ohnehin anstehende bauphysikalische Sanierungen und durch die ergänzenden staatlichen Förderungen werden sich energetische Sanierungen bereits in überschaubarer Zeit für die Eigentümer und Mieterauszahlen.
Die Bundesregierung setzt insbesondere auf eine verbesserte Förderung der Gebäudesanierung durch:
Mit dem Energiekonzept setzt die Bundesregierung vorrangig auf die staatliche Förderung, um die anspruchsvollen Ziele im Gebäudebereich zu erreichen. Anders als behauptet, hat das Energiekonzept zu keinem Zeitpunkt eine Sanierungspflicht enthalten.
Der Instrumentenmix wird durch steuerliche Anreize ergänzt:
In der Förderung ist der richtige Instrumentenmix eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg.
Die Bundesregierung wird das Mietrecht ausgewogen anpassen, um energetische Sanierungen zu unterstützen.
Gegenwärtig werden beispielsweise durch das Vergleichsmietensystem Fehlanreize ausgelöst, nicht zu sanieren. Derjenige, der nicht saniert, profitiert über den Mietspiegel mittelbar von Sanierungen anderer Eigentümer ("Trittbrettfahrereffekt").
Mietrechtliche Regelungen, die Investitionen in energetische Sanierungen behindern, sollen angepasst und dabei die Mieter- und Vermieterinteressen ausgewogenen berücksichtigt werden.
Die Möglichkeiten des Wärmeliefer-Contracting im Mietrecht werden bundeseinheitlich erweitert.
Beim Wärmeliefer-Contracting geht es darum, dass der Hauseigentümer nicht mehr das Öl oder Gas einkauft, sondern die Wärme. Die Heizungsanlage im Keller wird durch einen Unternehmer betrieben, der dadurch erhebliche Anreize hat, die Wärme möglichst effizient zu erzeugen. Ältere Mietverträge behindern jedoch das Wärmeliefer-Contracting, weil häufig ein einzelner Mieter darüber entscheiden kann, ob eine Umstellung auf Contracting für das Mietshaus möglich ist oder nicht.