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Stand: Oktober 2010

Energiekonzept 2050 - Meilensteine und Bewertungen

Gebäude:

intelligenter Sanierungsfahrplan und umfassende Förderung zur Verdopplung der Sanierungsrate

Auf den Gebäudebereich entfallen rund 40 % des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Gleichzeitig sind die Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung gewaltig. Gleichzeitig besteht ein erhebliches Handlungspotenzial: Drei Viertel des Altbaubestandes wurde noch vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1979 errichtet und oft gar nicht oder kaum energetisch saniert. Nach übereinstimmender Auffassung der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Szenarien und zahlreicher wissenschaftlicher Sachverständiger werden wir die Ziele ohne massive Anstrengungen im Gebäudebereich nicht erreichen. Damit ist klar: Der Gebäudebereich ist ein Meilenstein des Konzepts.

 

Unser Ziel ist ein "Klimaneutraler Gebäudebestand" bis 2050. Das wollen wir erreichen durch:

  • die Verdopplung der energetischen Sanierungsrate von 1 auf 2 % / p.a.
  • die stufenweise, langfristige Reduktion des Wärmeenergiebedarfs um 20 % bis 2020 und des Primärenergiebedarfs um ca. 80 % bis 2050, sowie
  • die Deckung des restlichen Energiebedarfs weitgehend durch Erneuerbare Energien.

Im Gebäudebereich zeigt sich wiederum die Doppelstrategie aus Effizienz und Erneuerbaren Energien. "Klimaneutraler Gebäudebestand" heißt: zuerst den Primärenergiebedarf von Gebäuden stufenweise und langfristig bis 2050 um 80 % zu senken und dann den restlichen Energiebedarf weitgehend mit erneuerbaren Energien zu decken.

Dabei setzen wir aus Kostengründen auf eine klare Kaskade: erst Energiebedarf herabsetzen, dann den restlichen Energiebedarf überwiegend durch Erneuerbare decken.

 

Dafür wird die Bundesregierung:

  • in 2012 in der Energieeinsparverordnung das Anspruchsniveau für ein "klimaneutrales Gebäude" für Neubauten ab 2020 einführen,
  • für Bestandsbauten einen Sanierungsfahrplan erarbeiten, der 2020 beginnt, der an die bestehenden Sanierungszyklen der Bestandsgebäude anknüpft und der dadurch den Gebäudebestand schrittweise bis 2050 auf das Zielniveau einer Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 Prozent heranführt.

Der Sanierungsfahrplan ist ein neuartiges, bislang mit dieser Zeitdimension nicht eingesetztes Konzept. Hervorzuheben ist, dass der Sanierungsfahrplan an die ohnehin notwendigen Investitionszyklen anknüpft. Wenn ohnehin saniert wird, dann soll auch der energetische Standard verbessert werden. Die Deutsche Energieagentur (dena) geht davon aus, dass bis 2030 ca. 50 % des Gebäudebestandes aus rein bauphysikalischen Gründen saniert werden muss. Bis 2050 wird der Großteil der Gebäude saniert sein. Diese Chance wollen wir nutzen. Durch Anknüpfung an ohnehin anstehende bauphysikalische Sanierungen und durch die ergänzenden staatlichen Förderungen werden sich energetische Sanierungen bereits in überschaubarer Zeit für die Eigentümer und Mieterauszahlen.

 

Die Bundesregierung setzt insbesondere auf eine verbesserte Förderung der Gebäudesanierung durch:

  • eine bessere Ausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms zur Förderung von Effizienzmaßnahmen wie Dämmung, Doppelfenster, Ersatz ineffizienter Heiztechnik, Nutzung erneuerbarer Energien, optimale Mess- und Regeltechnik etc.,
  • eine Aufstockung des Marktanreizprogramms für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in Gebäuden
  • ein neues Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung", um Synergieeffekte im städtebaulichen Bereich zu erzielen.

Mit dem Energiekonzept setzt die Bundesregierung vorrangig auf die staatliche Förderung, um die anspruchsvollen Ziele im Gebäudebereich zu erreichen. Anders als behauptet, hat das Energiekonzept zu keinem Zeitpunkt eine Sanierungspflicht enthalten.

 

Der Instrumentenmix wird durch steuerliche Anreize ergänzt:

  • Energiesteuern im Wärmemarkt werden stärker nach den CO2-Emissionen ausgerichtet,
  • weitere steuerliche Anreize werden geprüft (Absetzbarkeit von Sanierungen), insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer die Zielwerte vorzeitig erfüllt oder übererfüllt.

In der Förderung ist der richtige Instrumentenmix eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg.

 

Die Bundesregierung wird das Mietrecht ausgewogen anpassen, um energetische Sanierungen zu unterstützen.

Gegenwärtig werden beispielsweise durch das Vergleichsmietensystem Fehlanreize ausgelöst, nicht zu sanieren. Derjenige, der nicht saniert, profitiert über den Mietspiegel mittelbar von Sanierungen anderer Eigentümer ("Trittbrettfahrereffekt").

Mietrechtliche Regelungen, die Investitionen in energetische Sanierungen behindern, sollen angepasst und dabei die Mieter- und Vermieterinteressen ausgewogenen berücksichtigt werden.

 

Die Möglichkeiten des Wärmeliefer-Contracting im Mietrecht werden bundeseinheitlich erweitert.

Beim Wärmeliefer-Contracting geht es darum, dass der Hauseigentümer nicht mehr das Öl oder Gas einkauft, sondern die Wärme. Die Heizungsanlage im Keller wird durch einen Unternehmer betrieben, der dadurch erhebliche Anreize hat, die Wärme möglichst effizient zu erzeugen. Ältere Mietverträge behindern jedoch das Wärmeliefer-Contracting, weil häufig ein einzelner Mieter darüber entscheiden kann, ob eine Umstellung auf Contracting für das Mietshaus möglich ist oder nicht.

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