Stand: Oktober 2011

Das Energiekonzept und seine beschleunigte Umsetzung

Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 ein ambitioniertes Energiekonzept beschlossen, das europa- und weltweit seinesgleichen sucht. Es legt die wichtigsten strategischen Ziele der deutschen Energie- und Klimapolitik langfristig fest. Sie haben Bestand und sind Dreh- und Angelpunkt der Energiepolitik der Bundesregierung.

Die Ziele der deutschen Energie- und Klimapolitik

  • Die klimaschädlichen Treibhausgase sollen gegenüber dem Basisjahr 1990 bis 2020 um 40 Prozent bis 2030 um 55 Prozent, bis 2040 um 70 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent sinken.
  • Der Primärenergieverbrauch soll bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent sinken.
  • Die Energieproduktivität soll auf 2,1 Prozent pro Jahr bezogen auf den Endenergieverbrauch steigen.
  • Der Stromverbrauch soll gegenüber 2008 bis 2020 um 10 Prozent und bis 2050 um 25 Prozent sinken.
  • In Gebäuden soll gegenüber 2008 der Wärmebedarf bis 2020 um 20 Prozent reduziert werden und bis 2050 der Primärenergiebedarf um 80 Prozent.
  • Erneuerbare Energien sollen bis 2020 einen Anteil von 18 Prozent, bis 2030 von 30 Prozent und bis 2040 von 45 Prozent und 2050 von 60 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch erreichen.
  • Zum Bruttostromverbrauch sollen die erneuerbaren Energien bis 2020 mit einem Anteil von 35 Prozent beitragen, bis 2030 mit 50 Prozent, bis 2040 mit 65 Prozent und bis 2050 mit 80 Prozent.

Die wichtigsten Beschlüsse des Energiewendepakets vom Juni/Juli 2011

Als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Fukushima steigt Deutschland mit den Beschlüssen vom Sommer 2011 bis zum Jahr 2022 schrittweise aus der Nutzung der Kernenergie aus, verbessert die Energieeffizienz und beschleunigt den Umstieg auf die erneuerbaren Energien. Dazu hat die Bundesregierung ein konkretes Maßnahmenprogramm aufgelegt, das sie mit einem soliden Finanzierungsplan umsetzen wird.

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse vom Juni und Juli 2011 ergänzen und beschleunigen die Umsetzung der Maßnahmen des Energiekonzepts vom September 2010.

Zügiger Ausbau der erneuerbaren Energien

Zentraler Baustein für die Energieversorgung der Zukunft ist der weitere zügige Ausbau der erneuerbaren Energien. Dieser Weg soll so ausgestaltet werden, dass die Grundlagen für einen Strommarkt gelegt werden, der zunehmend aus erneuerbaren Energien besteht. Das erfordert, dass das Zusammenspiel des konventionellen Kraftwerksparks mit der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien optimiert wird (Markt- und Systemintegration).

Die erneuerbaren Energien sollen stärker bedarfsgerecht Strom erzeugen und Systemdienstleistungen für die Netz- und Versorgungssicherheit erbringen können. Umgekehrt sollen Speicher und ein zunehmend flexibler konventioneller Kraftwerkspark die fluktuierende Stromerzeugung aus Erneuerbaren stärker ausgleichen.

Die Integration der erneuerbaren Energien in das Energiegesamtsystem

Erneuerbare Energien können einen wachsenden Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Wir haben uns das Ziel gesetzt, den Anteil an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von heute 17 auf 35 Prozent bis 2020 zu steigern. Durch einen beschleunigten Netzausbau, die Verbesserung der Markt- und Systemintegration, die verstärkte Nutzung von Speichern sollen die erneuerbaren Energien zunehmend bedarfsgerecht Strom bereitstellen.

Darüber hinaus sieht das Energiekonzept vor, den Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 10 Prozent zu senken. Auch dies ist ein Beitrag zur Versorgungssicherheit.

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) setzt die Bundesregierung den dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien fort, erhöht deren Kosteneffizienz und verbessert die Markt- und Systemintegration, insbesondere durch folgende Maßnahmen:

  • Es wird an den Grundprinzipien des EEG festgehalten und dadurch für Planungs- und Investitionssicherheit gesorgt.
  • Die Vergütung wird dort verbessert, wo sie bislang nicht ausreicht, wie bei Wind-offshore, bei der Wasserkraft und der Geothermie. Umgekehrt werden unnötige Überförderungen und Mitnahmeeffekte begrenzt. Angepasst wird beispielsweise halbjährlich die mengenmäßige Degression bei Photovoltaik („atmender Deckel“), das Vergütungssystem bei der Biomasse wird drastisch vereinfacht und begrenzt Mitnahmeeffekte beim Grünstromprivileg.
  • Mit der Einführung einer optionalen Marktprämie sowie einer „Flexibilitätsprämie“ für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung aus Biomasse werden gezielte Anreize zur Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien gesetzt. Damit wird allen Betreibern der Anlagen für erneuerbare Energien erstmals die Möglichkeit eröffnet, die Vermarktung ihres Stroms selbst vorzunehmen und durch die Entwicklung optimierter Lösungen zur bedarfsgerechten Erzeugung zusätzliche Vermarktungserlöse zu erzielen. Durch eine Verbesserung des Einspeisemanagements wird die Netzintegration von Photovoltaik-Anlagen erhöht.

Mit der Novelle des EEG wurden auch die Ziele der Bundesregierung zum Anteil der erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch gesetzlich verankert: Danach sollen die Anteile der erneuerbaren Energien mindestens erhöht werden: auf 35 % bis spätestens 2020, 50 % bis spätestens 2030, 65 % bis spätestens 2040 und 80 % bis spätestens 2050.

Das Ziel für das Jahr 2020 dient auch dazu, den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 Prozent zu erhöhen.

Zentraler Baustein: Windenergie

Mit einem besonderen Förderprogramm "Offshore Windenergie" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Volumen von 5 Milliarden Euro wird die Realisierung der ersten 10 Offshore-Windparks unterstützt, um wichtige Erfahrungen sammeln zu können.

Wichtig ist, jetzt in diese Technologie zu investieren. So können dann kurzfristig die großen Kostensenkungspotenziale ausgeschöpft werden.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung mit einer Novelle der Seeanlagenverordnung die Genehmigungsverfahren für Anlagen in der ausschließlichen deutschen Wirtschaftszone (AWZ) deutlich vereinfachen und beschleunigen.


Mit einer Novelle des Bauplanungsrechts werden die Möglichkeiten verbessert werden, alte Windanlagen durch neue, leistungsfähigere und effizientere Anlagen zu ersetzen (Repowering). Zusätzlich wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden erleichtert.


Für die Windenergie an Land ist insbesondere die Ausweisung von Eignungsflächen entscheidend. Dazu wird die Bundesregierung eng mit den Ländern in der Bund-Länder-Initiative Windenergie zusammen arbeiten.

Darüber hinaus soll gemeinsam mit den Ländern eine Windpotenzialstudie in Auftrag gegeben werden und aufbauend auf dieser Potenzialanalyse Kriterien für die Ausweisung von neuen Eignungsgebieten für die Windenergie an Land entwickelt.

Pauschale, "starre" Abstands- und Höhenbegrenzungen sollen ersetzt werden, indem gemeinsam mit den Ländern bundesweite Kriterien für die Anwendung von sachgerechten Abstands- und Höhenbegrenzungen im Einzelfall entwickelt werden.

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Kosteneffizienz

Um bezahlbare Strompreise zu gewährleisten, muss der Ausbau kosteneffizient erfolgen. Aus einem Nischenmarkt muss ein Volumenmarkt werden. Je rascher dies gelingt, desto stärker wird der Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien auch die Wachstumsdynamik stärken.

Es gilt, bestehende Kostensenkungspotenziale auszuschöpfen. Die Windenergie ist der Bereich mit den größten Potenzialen für einen zügigen und kosteneffizienten Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Die rund eine Million Beschäftigten in der energieintensiven Industrie leisten einen wichtigen Beitrag für die Wertschöpfung in unserem Land. Die Bundesregierung wird für stromintensive Unternehmen daher umfassende Regelungen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen im Energie- und Klimafonds in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro sowie ggf. auch darüber hinaus aus dem Bundeshaushalt vorsehen. Dies soll auch auf europäischer Ebene konsequent flankiert werden. Darüber hinaus wird die besondere Ausgleichsregelung im EEG zur Entlastung energieintensiver Unternehmen flexibler und großzügiger ausgestaltet.

Ausbau der Stromnetze

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes hat der Gesetzgeber erstmals eine verpflichtende und koordinierte Netzausbauplanung für die großen Stromübertragungs- und Gasfernleitungsnetze geschaffen (10-jährige Netzentwicklungspläne).

Netzentwicklungspläne sollen den Netzausbau im notwendigen Umfang ermöglichen und durch umfassende Konsultationen mit Betroffenen die öffentliche Akzeptanz für den Leitungsbau erhöhen. Auf dieser Grundlage soll der Gesetzgeber durch ein Bedarfsplangesetz den Netzausbaubedarf verbindlich feststellen.

Darüber hinaus sind die Rahmenbedingungen für die Planung der verlustarmen Hochspannungs-Gleichstrom-Leitungen (HGÜ) verbessert worden.

Dem Netzausbau kommt für den Ausbau der erneuerbaren Energien eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung hat mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) die Voraussetzungen für einen schnelleren Ausbau vor allem bei den Stromübertragungsnetzen schaffen, die im Wesentlichen den Windstrom vom Norden in die Verbrauchszentren im Süden bringen. Umfassende Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt sind sichergestellt.

Die Rahmenbedingungen für den Bau von grenzüberschreitenden Stromkabeln und für den Einsatz von Erdkabeln auf der 110-Kilovolt-Ebene werden optimiert.

Die Netzanbindung von Offshore-Parks ist erleichtert, indem statt der aufwendigen Einzelanbindung eine Sammelanbindung von Windparks ermöglicht wird (Clusteranbindung).

Gemeinden, durch deren Gebiet künftig Stromtrassen verlaufen werden, können mit den Netzbetreibern im Rahmen der Anreizregulierung einen finanziellen Ausgleich vereinbaren.

Intelligente Stromnetze und Speicher

Für den Ausbau und die Systemintegration erneuerbarer Energien sind intelligente Verteilnetze von zentraler Bedeutung. Es gilt, nach und nach die Voraussetzungen für den marktgetriebenen Aufbau dieser Netze zu schaffen, die Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten, ein dezentrales Erzeugungs- und Lastmanagement sicherstellen, die erneuerbaren Energien bestmöglich integrieren, eine optimale Netzauslastung ermöglichen sowie Energieeffizienzpotenziale beim Verbraucher heben können.

Ebenso bedeutsam ist die Entwicklung und Anwendung neuer Speichertechnologien, um die fluktuierende Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien zu verstetigen sowie weitere Fortschritte beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa und ihr effizientes Zusammenwirken.

Die Novelle des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) stärkt die Grundlagen für intelligente Netze und Speicher. Zur Integration der fluktuierenden erneuerbaren Energien sind Speicher ein wesentlicher Baustein. Neue Speicher sind deshalb von den ansonsten anfallenden Netzentgelten befreit.

Umbau des fossilen Kraftwerksparks

Eine schnelle Fertigstellung der derzeit im Bau befindlichen fossil befeuerten Kraftwerke ist bis 2013 erforderlich. Als zusätzliche Sicherheit soll bis 2020 neben den bereits im Bau befindlichen Gas- und Kohlekraftwerken ein weiterer Zubau von bis zu 10 Gigawatt gesicherter Kraftwerksleistung erfolgen. Ein Planungsbeschleunigungsgesetz soll dazu beitragen, einen zügigen Ausbau der erforderlichen Kapazitäten sicher zu zustellen.


Ein neues Kraftwerksförderprogramm der Bundesregierung wird mit Blick auf den erforderlichen Neubau hocheffizienter und flexibler Kraftwerke aufgelegt. Auch dies trägt zu mehr Versorgungssicherheit und zur Einhaltung der Klimaschutzziele bei. Um die Wettbewerbssituation kleinerer Anbieter (zum Beispiel von Stadtwerken) zu verbessern, wird dies auf Kraftwerksbetreiber mit einem Anteil von weniger als 5 Prozent an den deutschen Erzeugungskapazitäten beschränkt.


Die Bundesregierung wird außerdem die Mittel für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) effizienter einsetzen, um die Energieerzeugung deutlich zu stärken und über 2016 hinaus fortzusetzen. Darüber hinaus soll in diesem Jahr im Rahmen einer Novelle des KWK-Gesetzes die KWK-Förderung weiter entwickelt werden.

Energieeffiziente Gebäude

Im Gebäudebereich bleiben auch in Zukunft wirtschaftliche Anreize und die Anforderungen des Energieeinsparrechts wichtige Elemente der Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz und für den Klimaschutz.

Ambitionierte Standards sollen die Effizienz für Gebäude erhöhen. Insbesondere wird mit der Energieeinsparverordnung (ENEV) von 2012 bis 2020 eine schrittweise Heranführung des Neubaustandards an den künftigen europaweiten Niedrigstenergiegebäudestandard erreicht, soweit dies im Rahmen einer ausgewogenen Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Belastungen der Eigentümer und Mieter wirtschaftlich vertretbar ist. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Ab dem Jahr 2012 werden Neubauten nur noch im Niedrigstenergiestandard errichtet.


Die energetische Sanierung von Gebäuden spart CO2 und Energie. Die Finanzmittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms werden im Vergleich zu 2011 (936 Millionen Euro) auf 1,5 Milliarden Euro für 2012 bis 2014 erhöht. Außerdem werden zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten im Gebäudesektor eingeführt. Zudem wird die Bundesregierung prüfen, ob 2015 eine haushaltsunabhängige Lösung (zum Beispiel durch weiße Zertifikate) eingeführt werden kann.


Für den Gebäudebestand gibt es einen Sanierungsfahrplan. Dieser gibt als Handlungsempfehlung eine Orientierung für Eigentümer, mit welchen Sanierungsmaßnahmen der Niedrigstenergiestandard bis 2050 erreicht werden kann. Die wirtschaftlichen Anreize für energetische Gebäudesanierungen werden sich am Sanierungsfahrplan ausrichten. Bundesbauten sollen bei der Reduzierung des Energieverbrauchs eine Vorbildfunktion einnehmen.

Effiziente Beschaffung

Für die öffentliche Beschaffung werden hohe Energieeffizienzkriterien als ein wichtiges Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge rechtlich verbindlich verankert. Dazu wird in einem ersten Schritt die Vergabeordnung entsprechend angepasst. Grundsätzlich sollen Produkte und Dienstleitungen beschafft werden, die im Hinblick auf ihre Energieeffizienz die höchsten Leistungsniveaus haben und zur höchsten Effizienzklasse gehören.

Europäische Initiativen für Energieeffizienz

Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung für ein anspruchsvolles und verbindliches Maßnahmenpaket zur Steigerung der Energieeffizienz ein. Insbesondere die europäischen Produktstandards sowie die Energieverbrauchskennzeichnung sollen entsprechend einem fortschrittlichen Stand der Technik weiterentwickelt werden. Diese sollen sich stärker als bisher an der besten verfügbaren Technik orientieren und regelmäßig aktualisiert werden (sogenannter Top-Runner).

Monitoring

Die energiepolitischen Weichenstellungen setzen Rahmenbedingungen für eine Neuausrichtung unserer Energieversorgung. Die Bundesregierung wird dies in einem Monitoring-Prozess begleiten, um die Erreichung der energiewirtschaftlichen Ziele Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit zu gewährleisten, ohne die Entscheidung zum Ausstieg aus der Kernenergie noch einmal in Frage zu stellen.

Die Bundesregierung wird die Umsetzung des Maßnahmenprogramms jährlich auf Basis eines fundierten Monitorings überprüfen. Sie wird dazu einen Kreis kompetenter Institutionen (unter anderem die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, Statistisches Bundesamt, Bundesnetzagentur, Umweltbundesamt, Bundeskartellamt, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beauftragen, zu zentralen energiepolitischen Fragen jährlich Beiträge zu liefern.

Der Bundeswirtschaftsminister wird über den Netzausbau, den Kraftwerksausbau und Ersatzinvestitionen sowie zur Energieeffizienz berichten. Der Bundesumweltminister wird über den Ausbau der erneuerbaren Energien berichten. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag unterrichten und gegebenenfalls Empfehlungen aussprechen.