Gebäude / Rechtsvorschriften

Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) begrenzt den zulässigen Energiebedarf von neuen Gebäuden (Niedrigenergiehausstandard). In der EnEV wird ein durchgängiger Primärenergieansatz verfolgt. Gegenüber dem bis dahin angewandten Endenergieansatz sind nunmehr auch die außerhalb der Gebäude entstehenden Verluste bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung von Energie bei der Ermittlung des zulässigen Energiebedarfs von neuen Gebäuden mit zu berücksichtigen.

Mit der Energieeinsparverordnung wird die europäische Gebäude-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Wesentliches Element ist die Einführung des Energieausweises auch für den Gebäudebestand.

Energieeinsparungsgesetz

Das Gesetz zielt darauf ab, in Gebäuden nur so viel Energie zu verbrauchen, wie zum Erreichen des jeweiligen Zwecks - etwa ausreichend warmen Innenräumen - notwendig ist. Die Regelungen zielen insbesondere auf Energieeinsparung bei Wärmeschutz, Anlagentechnik, Betrieb von Anlagen ab. Ferner sind Vorgaben für die Verteilung von Heizkosten und Sonderregelungen und Anforderungen an bestehende Gebäude sowie zur Überwachung und Bußgeldvorschriften enthalten. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) ist zugleich Ermächtigungsgrundlage für spezielle Rechtsverordnungen, etwa die Energieeinsparverordnung (EnEV).

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