Stand: März 2013
Gemäß § 13 Absatz 5 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (ehemals § 9 Absatz 4 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz) ist das Bundesumweltministerium innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig für die Verhütung von Gefährdungen der Verbraucher, die von Lebensmitteln ausgehen, die einer Einwirkung durch Verunreinigungen der Luft, des Wassers und des Bodens (so genannte Umweltkontaminanten) ausgesetzt waren.
Zu den Verunreinigungen, auch "unerwünschte Stoffe" genannt, zählen unter anderem Umweltkontaminanten wie die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber, polychlorierte Biphenyle (PCB) und Dioxine sowie andere Organochlorverbindungen. Durch eine Reihe gesetzlicher Regelungen sowie administrativer Maßnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen durch die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder wird sichergestellt, dass das Vorkommen dieser Stoffe in unseren Lebensmitteln gesundheitlich unbedenklich ist. Nicht alle Lebensmittel, die verzehrt werden, unterliegen jedoch der amtlichen Überwachung. Zu diesen Lebensmitteln, die nicht gewerbsmäßig in den Verkehr gelangen, zählen beispielsweise Obst und Gemüse aus eigenem Garten, selbst gesammelte Pilze oder selbst geangelte wild lebende Flussfische. Jeder Einzelne kann jedoch dazu beitragen, die individuelle Aufnahme an unerwünschten Stoffen über Lebensmittel weiter zu verringern. Die nachstehenden Verbrauchertipps sollen hierfür Hilfestellung geben:
Die Cadmium- und Quecksilbergehalte, aber auch die von Radionukliden in wild wachsenden Pilzen können erheblich höher sein als in anderen pflanzlichen Lebensmitteln. Auf Kulturpilze, also zum Beispiel Zuchtchampignons, trifft diese Aussage nicht zu. Bei regelmäßigem Wildpilzverzehr sollte daher pro Woche eine Menge von 200-250 Gramm Wildpilzen nicht überschritten werden. Kinder sollten entsprechend ihres Körpergewichtes weniger essen. Gegen den gelegentlichen Verzehr auch größerer Mengen bestehen keine Bedenken.
Fisch enthält wichtige Nährstoffe und sollte deshalb ein fester Bestandteil unserer Ernährung sein. Je nach Verunreinigung des Gewässers, dem Alter und der Art der Fische können diese unterschiedlich hoch mit Quecksilber belastet sein. Insbesondere Raubfische sind allgemein höher mit Quecksilber belastet als Friedfische. Durch rechtliche Regelungen sind EU-weit Höchstgehalte für Quecksilber in Fischen und Fischereierzeugnissen festgelegt. Bei Einhaltung dieser Höchstgehalte, was durch die Lebensmittelüberwachung kontrolliert wird, ist eine gesundheitliche Gefährdung der Allgemeinbevölkerung bei in Deutschland üblichen Verzehrsgewohnheiten nicht zu erwarten. Allerdings gelten Schwangere und Stillende bzw. deren Föten und Neugeborene als besondere Risikogruppe, wenn regelmäßig bestimmte Fische oder größere Mengen bestimmter Fische von den Müttern verzehrt werden. Daher wird vorsorglich empfohlen, dass Schwangere und Stillende auf den Verzehr der nachstehend genannten potenziell höher mit Quecksilber belasteten Fische (und Erzeugnisse daraus) verzichten: Haifisch, Buttermakrele, Aal, Steinbeißer, Schwertfisch, Heilbutt, Hecht, Seeteufel und Thunfisch.
Insbesondere stabile Verbindungen wie Dioxine und PCB haben sich über Jahre im Bodengrund der Flüsse angesammelt. Wild lebende Flussfische können aus diesem Grund über die Nahrungskette nach wie vor erhebliche Mengen an Schadstoffen wie Dioxine und PCB aufnehmen. Der heute gegenüber früher deutlich verminderte Neueintrag von Dioxinen und PCB in die Umwelt spiegelt sich deshalb nicht in einer vergleichbaren Verringerung der Schadstoffgehalte in Flussfischen wider. Durch ihre besondere Langlebigkeit und gute Fettlöslichkeit reichern sich Dioxine und PCB im Körperfett von Fischen an. Aale sind besonders fettreiche Fische. Gehalte über dem gesetzlich festgelegten Höchstgehalt für Dioxine und PCB sind bei Flussfischen vergleichsweise häufig. Angler und ihre Familien sollten sich deswegen bei den zuständigen Landesbehörden über die Belastungssituation der Fische insgesamt in den Flussabschnitten informieren.