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Stand: Mai 2009

EU-weiter Verbraucherschutz vor Umweltkontaminanten in Lebensmitteln

Blei, Cadmium, Quecksilber

Zu den Umweltkontaminanten in Lebensmitteln, von denen je nach Gehalt gesundheitliche Gefahren für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausgehen können, gehören Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber.

Gesundheitliche Bewertung

Schwermetalle kommen zum einen ohne Eingriffe des Menschen, also natürlicherweise, in der Umwelt und auch in Lebensmitteln vor. Zum anderen rührt ihr Vorkommen ebenso aus Eingriffen des Menschen in die Umwelt, ist also auch anthropogen bedingt. Schwermetalle werden in nahezu allen Industriebereichen angewandt bzw. in vielfältiger Weise technisch genutzt. Sie gelangen durch Produktionsabfälle, durch die Anwendung entsprechender Produkte und durch die Abfallentsorgung dieser Produkte in die Umwelt und können in die Lebensmittel gelangen. Viele Einflüsse auf die Umwelt und die Lebensmittel, so auch der Schwermetallgehalt, können sowohl anthropogen als auch natürlich bedingt sein; eine eindeutige Abgrenzung ist nicht möglich.

Bereits seit 1993 gelten zum Schutz der menschlichen Gesundheit EU-weit Höchstgehalte für Quecksilber in Fischen und Fischereierzeugnissen und seit April 2002 Höchstgehalte für Blei und Cadmium in verschiedenen Lebensmitteln wie Getreide, Gemüse und Früchte sowie Fleisch- und Fischereierzeugnisse. Die EG-Höchstgehaltregelung für die o.g. Schwermetalle wurde zwischenzeitlich mehrfach in wesentlichen Punkten geändert. Daher schien es angezeigt, die EG-Regelung völlig neu zu erlassen. Mit der Verabschiedung der Kommissionsverordnung (EG) Nr. 1881/2006 vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln wurde die Revision des EG-Kontaminantenrechts abgeschlossen. Die neuen Werte gelten seit dem 1. März 2007.
Die Bestimmung des Blei-, Cadmium- und Quecksilbergehalts im Rahmen des jährlichen Lebensmittel-Monitoring ergaben, dass der Anteil der Proben mit Überschreitung der Höchstgehalte für die oben genannten Schwermetalle bis auf wenige Ausnahmen gering ist.

Im Rahmen des Lebensmittel-Monitoring im Jahr 2005 wurde die Belastungssituation von auf dem deutschen Markt befindlichen Nahrungsergänzungsmitteln mit Blei und Cadmium festgestellt. Gesundheitlich problematisch sind bestimmte Nahrungsergänzungsmittel, für die bislang keine Höchstgehalte gelten und die hohe Schwermetallgehalte oftmals natürlichen Ursprungs enthalten. Hierzu gehören z.B. Algenpräparate, die oftmals hoch mit Cadmium und Blei belastet sind, sowie ethnische pflanzliche Präparate (sog. ayurvedische Produkte), die oftmals hohe Gehalte an Blei enthalten. Diese Lebensmittel werden von den Lebensmittelüberwachungsbehörden aufgrund von Verstößen gegen die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts beanstandet und müssen aus dem Verkehr genommen werden.

Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse aus dem Lebensmittel-Monitoring im Jahr 2005 hat das Bundesumweltministerium auf EU-Ebene darauf gedrängt, intensive Beratungen zur Begrenzung des Gehalts von Blei und Cadmium in bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln aufzunehmen (PDF-Dokument, 160 KByte).
Im Februar 2008 haben die Experten aus Finnland darauf hingewiesen, dass auf dem finnischen Markt gesundheitsschädliche ayurvedische Produkte mit einem Gehalt von 25 bis 40 mg Quecksilber je Kilogramm vorgefunden wurden und haben die Festsetzung eines Höchstgehalts auch für Quecksilber in Nahrungsergänzungsmitteln angeregt. Die Beratungsergebnisse auf EU-Expertenebene mündeten in die Verordnung (EG) Nr. 629/2008 der Kommission vom 2. Juli 2008, in der eine Höchstgehaltregelung für Blei, Cadmium und Quecksilber in Nahrungsergänzungsmitteln festgesetzt ist. Danach müssen mit Blei, Cadmium und Quecksilber hoch belastete Nahrungsergänzungsmittel - nach einer Übergangszeit - ab dem 1. Juli 2009 europaweit vom Markt genommen werden. Damit wurde der gesundheitliche Verbraucherschutz weiter verbessert.

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