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Stand: Oktober 2012

EU-weiter Verbraucherschutz vor Umweltkontaminanten in Lebensmitteln

Dioxine und Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Aktuell

Seit 1. Januar 2012 gelten europaweit neue rechtsverbindliche Höchstgehalte und freiwillig anzuwendende Auslösewerte (Frühwarnsystem) für die gesundheitsschädlichen Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) in verschiedenen Lebensmitteln tierischen Ursprungs, pflanzlichen Fetten und Säuglingsnahrung. Insbesondere die Harmonisierung der bislang geltenden verschiedenen einzelstaatlichen Höchstgehalte für nicht dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln, die eine Verschärfung gegenüber den bislang in Deutschland geltenden Grenzwerten bedeutet, und die aus Vorsorgegründen erfolgte Ausdehnung der Regelung auf Säuglings- und Kleinkindernahrung sind ein spürbarer Beitrag zur Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bzw. der Lebensmittelsicherheit.

Seit 1. Januar 2012 neue europaweit geltende Auslösewerte1 und Höchstgehalte2 für Dioxine und dioxinähnliche PCB (dl-PCB) in ausgewählten Lebensmittelgruppen

LebensmittelEU-Auslösewerte
pg WHO-TEQ/g Fett
EU-Höchstgehalt
pg WHO-TEQ/g Fett
 Dioxinedl-PCBDioxineDioxine + dl-PCB
Geflügel
Fleisch und Fleischerzeugnisse1,250,751,753
Öle und Fette--1,753
Hühnereier und Eiprodukte1,751,752,55
Rind und Schaf
Fleisch und Fleischerzeugnisse1,751,752,54
Öle und Fette--2,54
Milch- und Milcherzeugnisse
einschließlich Butterfett
1,7522,55,5
Schwein
Fleisch und Fleischerzeugnisse0,750,511,25
Öle und Fette--11,25
Tierische Produkte
Leber und ihre Verarbeitungs-
erzeugnisse von Geflügel, Rindern,
Schafen und Schweinen
--4,510
Gemischtes tierisches Fett10,751,52,5

Maßeinheit: 1 pg (Pikogramm) = 0,000 000 000 001 Gramm

1) Empfehlung der Europäischen Kommission vom 23. August 2011 zur Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und in Lebensmitteln (2011/516/EU; Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 218, S. 23-25)
2) Verordnung (EU) Nr. 1259/2011 der Kommission vom 2. Dezember 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte für Dioxine, dioxinähnliche PCB und nicht dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 320 vom 03.12.2011, S. 18-23)

Die Höchstgehaltregelung für Dioxine und für die Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB wird seit 1. Januar 2012 durch einen europaweit geltenden und gegenüber der nationalen Regelung strengeren Höchstgehalt für die ebenfalls gesundheitsschädlichen nicht dioxinähnlichen PCB in Höhe von 40 Nanogramm je Gramm Fett (1 Nanogramm entspricht 0,000 000 001 Gramm) unter anderem im Fleisch und in der Leber von Geflügel, Rindern, Schafen und Schweinen sowie in Kuhmilch, Eiern und gemischten tierischen Fetten ergänzt.

Dioxine und PCB in der Umwelt

Die gesundheitsschädlichen Dioxine und polychlorierten Biphenyle (PCB) können aus Luft und Boden sowie Sedimenten in Lebensmittel gelangen. Diese Verunreinigungen in Lebensmitteln werden daher auch "Umweltkontaminanten" genannt. Dioxine wurden nie gezielt technisch hergestellt. Dioxine entstehen als ungewollte bzw. unerwünschte Nebenprodukte bei chemischen Prozessen in der "Chlorchemie" und bei allen Verbrennungsprozessen in Anwesenheit von Chlor und organischem Kohlenstoff unter bestimmten Bedingungen, z.B. bei Temperaturen zwischen 250 °C und 800 °C und bestimmten Verweilzeiten. Im Gegensatz zu Dioxinen sind PCB früher für verschiedene Anwendungen zweckbestimmt hergestellt worden, in der Hauptsache als nicht brennende und den Strom nicht leitende zähe Flüssigkeiten in Transformatoren und in der Hydraulik (Bergbau).

Seit Mitte der 1980er Jahre sorgen zahlreiche regulatorische Maßnahmen für eine Minderung der Freisetzung von Dioxinen und PCB in die Umwelt. Die Dioxin-Emissionen aus bekannten Quellen konnten von 1990 bis 2004 bereits um mehr als 90 Prozent gesenkt werden. Bis zum Jahr 2010 ist ein weiterer Rückgang zu verzeichnen. Heute verursachen thermische Prozesse der Metallgewinnung und -verarbeitung sowie Kleinfeuerungsanlagen den größten Anteil an den verbleibenden Dioxin-Emissionen.

Übergang von Dioxinen und PCB in die Nahrungskette

Aufgrund ihrer Langlebigkeit sind Dioxine und PCB gleichwohl insbesondere als Altlasten nach wie vor allgegenwärtig in der Umwelt vorhanden, wenngleich meist auf einem niedrigen Niveau. Vor allem Böden und die Sedimente in den Gewässern sind einerseits Schadstoffspeicher, andererseits durch Remobilisierung die wesentlichen Quellen für den Übergang dieser Schadstoffe in die Nahrungskette. Auch fahrlässige Entsorgung von PCB-haltigen Altprodukten und Altgeräten verhindern den weiteren Rückgang dieser Schadstoffe in der Umwelt und damit auch in der Nahrungskette. Der in den vergangenen 20 Jahren deutlich verminderte Neueintrag von Dioxinen und PCB in die Umwelt spiegelt sich insbesondere aufgrund ihrer Langlebigkeit nicht in einer vergleichbaren Verringerung der Schadstoffgehalte in allen Lebensmittelgruppen aller Haltungsformen gleichermaßen wider.

Anreicherung von Dioxinen und PCB in der Nahrungskette

Quelle: Hennecke et al. 2010 nach Nau et al. 2007

Für das am umfangreichsten untersuchte Lebensmittel Milch ist festzustellen, dass die Dioxinbelastung zwischen 1987 und 2000 um rund 80 Prozent von ca. 2,3 auf ca. 0,4 Pikogramm Dioxin-Toxizitätsäquivalente je Gramm Milchfett (1 Pikogramm entspricht 0,000 000 000 001 Gramm) abgenommen hat und seitdem mit geringen Schwankungen auf niedrigem Niveau bleibt. Damit liegt die durchschnittliche Dioxinbelastung in Milch auch weit unter dem seit 1. Januar 2012 europaweit geltenden Auslösewert bzw. Höchstgehalt.

Abnahme der Dioxinbelastung in Milch von 1987 bis 2012

Quelle: Jahresberichte des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes sowie des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Freiburg, des Chemischen Landes- und des Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes Münster, des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Oldenburg und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Oberschleißheim und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Bundesweite Untersuchungsergebnisse der Länder dokumentieren jedoch, dass in Nischenlebensmitteln wie Leber von Lämmern, Schafen, Wild und vom Ostseedorsch sowie Muskelfleisch wildlebender Flussfische regelmäßig hohe Belastungen mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB oberhalb der EU-Höchstgehalte vorkommen und damit nicht verkehrsfähig sind. Ergänzend zu den Rechtsvorschriften hat das Bundesumweltministerium Verbrauchertipps zum gesundheitlichen Verbraucherschutz erarbeitet.

Bisherige Regelung

Bereits seit dem 1. Juli 2002 gelten Höchstgehalte für die gesundheitsschädlichen Dioxine und seit dem 4. November 2006 gelten zudem Höchstgehalte für die Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (PCB) in verschiedenen Lebensmitteln. Das bedeutet, dass Lebensmittel sowohl den Höchstgehalten für Dioxine als auch denen für die Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB genügen müssen. Diese Regelung gilt auch heute noch.

Aus der Grafik wird deutlich, dass 70 % der aus Lebensmitteln aufgenommenen Dioxine und PCB über die tierischen Lebensmittel Eier, Milch und Milchprodukte sowie Geflügel, Rinder und Schweinefleisch erfolgen. (Quelle: www.umweltbundesamt.de, modifiziert)

In Deutschland gelten bereits seit 1988 Höchstgehalte für sechs einzelne Verbindungen, sog. Kongenere, aus der Gruppe der ebenfalls gesundheitsschädlichen nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenyle (PCB) in Lebensmitteln, konkret für die PCB-Kongenere 28, 52, 101, 138, 153, 180. Diese sechs PCB-Kongenere sind annähernd repräsentativ für den Gesamt-PCB-Gehalt und werden daher auch „Indikator-PCB“ genannt. Die Werte sind im Abschnitt 4 der Anlage in der nationalen Kontaminanten-Verordnung (KmV) festgelegt. Die nationale Regelung wurde am 1. Januar 2012 unter anderem durch einen europaweit geltenden und gegenüber der nationalen Regelung strengeren Höchstgehalt in Höhe von 40 Nanogramm je Gramm Fett (1 Nanogramm entspricht 0,000 000 001 Gramm) für die Summe der Indikator-PCB im Fleisch und in der Leber von Geflügel, Rindern, Schafen und Schweinen sowie in Milch, Eiern und gemischten tierischen Fetten abgelöst.

Frühwarnsystem

Parallel zur europaweit geltenden rechtsverbindlichen Höchstgehaltregelung für Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) in verschiedenen Lebensmitteln wurden als weitere Maßnahmen zur Begrenzung des Vorkommens von Dioxinen und PCB in Lebensmitteln europaweit erstmals im Jahr 2002 rechtlich unverbindliche sog. Auslösewerte erlassen. Dioxine und dioxinähnliche PCB werden aus unterschiedlichen Quellen emittiert. Daher werden getrennte Auslösewerte für jede Stoffgruppe festgelegt. Die Auslösewerte sind je nach Lebensmittelgruppe zwischen 25 bis 30 Prozent niedriger als die Werte für die Höchstgehalte. Auslösewerte dienen als Frühwarnsystem und sollen überdurchschnittlich hohe Belastungen, also Belastungen oberhalb der für den Lebensmittelerzeuger unvermeidbaren so genannten Hintergrundbelastung, finden helfen. Die Anwendung der Auslösewerte trägt zur Verringerung des Gehalts an Dioxinen und PCB in Lebensmitteln bei. Sie dienen als Hilfsmittel, um Kontaminationsquellen ausfindig zu machen und diese einzuschränken oder zu beseitigen, bevor eine Höchstgehaltüberschreitung eintritt. Die Empfehlung 2011/516/EU der Kommission vom 23. August 2011 zur Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und in Lebensmitteln beinhaltet die seit dem 1. Januar 2012 geltenden Auslösewerte getrennt für die Stoffgruppe der Dioxine und die der dioxinähnlichen PCB.

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