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Stand: 01.10.2012

Kontaminanten-Verordnung

Nationaler Verbraucherschutz vor Umweltkontaminanten in Lebensmitteln

Am 27. März 2010 ist die Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln in Kraft getreten. Die sogenannte Kontaminanten-Verordnung ist eine gemeinsame Ministerverordnung von Bundesverbraucherschutzministerin und Bundesumweltminister. Aus Gründen der Rechtsklarheit und des Bürokratieabbaus wurden die bislang auf eine Reihe unterschiedlicher Rechtsvorschriften verteilten nationalen Regelungen zur Begrenzung von Verunreinigungen in Lebensmitteln in der Kontaminanten -Verordnung zusammengeführt. Auch die über das EU-Recht hinausgehenden Regelungsinhalte der Schadstoff-Höchstmengenverordnung mit seit dem Jahr 1988 geltenden Höchstmengen für sechs nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (sog. Indikator-PCB) in Lebensmitteln tierischer Herkunft und mit seit dem Jahr 1989 geltenden Höchstmengen für die Lösungsmittel Tetrachlorethen (Perchlorethylen), Trichlorethen (Trichlorethylen) und Trichlormethan (Chloroform) in allen Lebensmitteln wurden in die Kontaminanten-Verordnung überführt.

Die Schadstoff-Höchstmengenverordnung wurde durch den Artikel 5 Nr.3 der Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen aufgehoben.

Mit der Verordnung werden zudem Verstöße gegen die in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltenden EU-Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Begrenzung des Gehalts von Blei, Cadmium und Quecksilber sowie Dioxine, dioxinähnliche PCB und Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Lebensmitteln strafbewehrt.

Die Kontaminanten-Verordnung (KmV) wurde am 26. März 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 286) verkündet.

Erste Verordnung zur Änderung der Kontaminanten-Verordnung

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