Stand: Juni 2012
Zentrales Dach- und Rahmengesetz im Bereich der Lebensmittelsicherheit ist das am 7. September 2005 in Kraft getretene Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), in welches weite Teile des ehemaligen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) eingeflossen sind. Die Federführung für dieses Gesetz obliegt dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Gemäß § 13 Absatz 5 LFGB (ehemals § 9 Absatz 4 LMBG) ist das Bundesumweltministerium innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig für die Verhütung von Gefährdungen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die von Lebensmitteln ausgehen, die einer Einwirkung durch Verunreinigungen der Luft, des Wassers oder des Bodens (sog. Umweltkontaminanten) ausgesetzt waren. Alle übrigen Angelegenheiten der Lebensmittelsicherheit werden federführend vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bearbeitet. Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer.