Gesunde Lebensbedingungen werden durch die Umweltpolitik des Bundesumweltministeriums in den klassischen Bereichen wie Luftreinhaltung, Klima-, Boden- und Gewässerschutz, Chemikaliensicherheit oder Lärmschutz angestrebt bzw. gesichert. Als Bestandteil einer umfassenden Strategie nachhaltiger Entwicklung geht es dabei vor allem um vorbeugendes und nachhaltiges Vorgehen, weniger um reaktives Handeln bei Umweltproblemen.
Umweltschutz ist auch ein Standbein der Lebensmittelsicherheit. Umwelttechnik trägt dazu bei, im Zuge von Produktionsprozessen oder bei der Energieerzeugung Verunreinigungen der Umwelt zu vermeiden bzw. auf das unumgängliche Maß zu reduzieren. Ziel der Umweltpolitik ist es demnach auch, Voraussetzungen für die Produktion gesunder, weitestgehend unbelasteter Lebensmittel zu schaffen. Das Bundesumweltministerium ist folglich innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig für die Verhütung von gesundheitlichen Gefährdungen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die von Lebensmitteln ausgehen, die einer Einwirkung durch Verunreinigungen der Luft, des Wassers und des Bodens (sog. Umweltkontaminanten) ausgesetzt waren. Alle übrigen Angelegenheiten der Lebensmittelsicherheit werden federführend vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bearbeitet.
Aus wissenschaftlicher Sicht stellt falsches Essverhalten "zu viel, zu fett, zu süß" nach wie vor das größte nahrungsbedingte Risiko dar, gefolgt von Infektionen und Vergiftungen durch mangelnde Hygiene und Fehler im Temperaturmanagement beim Umgang mit Lebensmitteln bzw. durch natürliche Giftstoffe wie Schimmelpilze in Lebensmitteln. Gesundheitsschäden durch anthropogen bedingte Umweltkontaminanten in Lebensmitteln sind in Deutschland eher die Ausnahme.