Stand: Juni 2009
Biozide dienen dazu, Schadorganismen zu töten oder abzuwehren. Sie wirken zum Beispiel darüber, dass sie das Nervensystem lähmen oder die Vermehrungsfähigkeit von Schadorganismen beeinträchtigen. Das macht sie gleichzeitig auch potenziell gefährlich für Mensch und Umwelt. Aufgrund ihrer Risiken dürfen Biozid-Produkte erst dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zugelassen worden sind (weitergehende Informationen).
In privaten Haushalten wird eine Vielzahl von biozidhaltigen Produkten verwendet, zum Teil ohne dass dies den Verbrauchern bewusst ist. Zu den Produkten gehören beispielsweise Holzschutzmittel, Insektensprays, Ameisengift, Ratten- und Mäusebekämpfungsmittel, Schimmelpilzwachstum verhindernde Wandfarben für Bad oder Küche, antibakterielle Haushaltsreiniger, aber auch Teppiche, die mit Bioziden behandelt wurden, um einen Motten- und Käferbefall zu verhindern.
Zunehmend werden Biozide auch zur antibakteriellen Ausrüstung von Alltagsgegenständen verwendet. Es werden beispielsweise körpernah getragene Textilien, wie Sport- und Freizeitkleidung, mit Silber, Isothiazolinen oder Triclosan ausgerüstet mit dem Ziel, der Geruchsbildung durch die bakterielle Zersetzung von Schweiß entgegenzuwirken. Unliebsame Folgen können allergische Reaktionen, die Beeinträchtigung der hauteigenen und für die Hautgesundheit wichtigen Bakterienflora sowie die Resistenzentwicklung von Krankheitserregern sein. Darüber hinaus kann es beim Waschvorgang durch die Auswaschung der bioziden Wirkstoffe zu deren erhöhtem Eintrag in die Umwelt kommen.Oftmals kann auf den Einsatz von Biozid-Produkten verzichtet werden, was am Beispiel der biozidbehandelten Sport- und Freizeitkleidung deutlich wird. Das regelmäßige Waschen der Kleidung wirkt ebenfalls einer Geruchsbildung entgegen. Im Biozidrecht hat sich auch der Gesetzgeber das Ziel gesetzt, dass zugelassene Biozid-Produkte möglichst wenig einzusetzen sind. Die Bundesregierung plant daher, ein Internet-Portal einzurichten, das die Öffentlichkeit auch über Alternativen zum Biozid-Einsatz nutzergerecht und gebündelt informiert.