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Kurzinfo

REACH - Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals

  • steht für eine EG-Verordnung zur Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien),
  • verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften (wie z.B. giftig, krebserregend, umweltgefährlich) von Stoffen (Chemikalien und Naturstoffe) und zur Abschätzung der Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt,
  • erfasst auch die Verwendung der Stoffe als Bestandteil von Produkten,
  • verbietet oder beschränkt bestimmte gefährliche Stoffe,
  • führt ein Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Stoffe ein,
  • verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Information sowohl über gefährliche Eigenschaften als auch über sichere Verwendungen der Stoffe,
  • verpflichtet gewerbliche Verwender eine eigene Sicherheitsanalyse durchzuführen, wenn der Verwender von den Empfehlungen des Herstellers oder Importeurs abweicht,
  • errichtet auf diese Weise ein dichtes Sicherheitsnetz bis auf die Ebene der Produkte,
  • wird seine Wirkung über einen längeren Zeitraum entfalten. Schätzungsweise 30000 Stoffe müssen über einen Zeitraum von 11 Jahren registriert werden. Zuerst sind diejenigen Stoffe an der Reihe, die in großen Mengen hergestellt werden oder bereits heute als besonderes gefährlich bekannt sind.

Weitere Informationen:

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