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Stand: 01.09.2012

Umweltforschungsplan 2013 und Forschungsrahmen des Bundesumweltministeriums

Das Bundesumweltministerium benötigt für die Umsetzung seiner umweltpolitischen Ziele wissenschaftlich fundierte Entscheidungsgrundlagen und –hilfen. Dazu leistet die Ressortforschung des BMU als Brücke zwischen Forschung und Bundespolitik einen wesentlichen Beitrag. Sie richtet sich an den Prioritäten und Zielsetzungen der Umweltpolitik aus. Der dazu erforderliche, mittelfristige Forschungsbedarf des BMU wird in dem folgenden Forschungsrahmen beschrieben.

Die Konkretisierung des Forschungsrahmens durch einzelne FuE-Vorhaben wird jährlich durch den Umweltforschungsplan (UFOPLAN) vorgenommen. Die aktuellen Forschungsvorhaben, die im Jahr 2013 beginnen sollen, sind nach der textlichen Darstellung des Forschungsrahmens als Übersicht - dem UFOPLAN 2013 - aufgeführt.

Die Darstellung des Forschungsrahmens und der wesentlichen Forschungsthemen zum UFOPLAN 2013 kann heruntergeladen und auch schriftlich beim Bundesumweltministerium (Referat ZG II 1, 11055 Berlin) angefordert werden.

Die jeweilige Vergabebehörde - Umweltbundesamt, Bundesamt für Naturschutz oder Bundesamt für Strahlenschutz sowie in Einzelfällen das Bundesumweltministerium - ist Ansprechpartner für Fragen, die sich auf die Forschungsvorhaben zum UFOPLAN 2013 beziehen.

Umweltbundesamt (UBA),
Sekretariat Z 6
Postfach 1406
06813 Dessau-Roßlau

Telefon: 0340/2103-0, Fax: 0340 2103-2228
Internet: www.umweltbundesamt.de

oder
Bundesamt für Naturschutz (BfN),
Konstantinstr. 110,
53179 Bonn

Telefon: 0228/8491-0, Fax: 0228/8491-1019
Internet: www.bfn.de

oderBundesamt für Strahlenschutz (BfS),
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter

Telefon: 030 - 18333-0, Fax: 030 - 18333-1885
Internet: www.bfs.de

Die Realisierung der geplanten Vorhaben erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Aufnahme eines Vorhabens in den UFOPLAN bzw. seine Erwähnung in dieser Veröffentlichung bedeutet somit noch nicht, dass es auch im Laufe des Jahres zur Vergabe kommt.

Der Teil der Vorhaben, für den eine Vergabe im wettbewerblichen Verfahren erfolgen soll, wird gesondert bekannt gemacht. Dazu werden die Projekte im Laufe des Jahres entweder öffentlich ausgeschrieben oder es wird ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Die jeweiligen Vergabebehörden können bei Bedarf auch ein Interessenbekundungsverfahren durchführen, um zu ermitteln, ob Bewerber ein Eigeninteresse an Projekten haben. Die betreffenden Vorhaben werden ggf. auf den jeweiligen Internetseiten bekannt gegeben.

In Einzelfällen werden Vorhaben auch vom Bundesumweltministerium selbst vergeben.

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