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Umweltinnovationsprogramm

(BMU-Programm zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen - Pilotprojekte Inland)

Im Rahmen dieses Programms werden Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab gefördert, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen verwirklicht werden können. Ziele sind die Fortentwicklung des umweltrechtlichen Regelwerkes und des Standes der Technik sowie die Förderung von Maßnahmen mit hoher Demonstrationswirkung und der damit einhergehenden Multiplikatorwirkung auf freiwilliger Basis. Während in der Anfangsphase des Förderprogramms die Durchsetzung nachgeschalteter Reinigungstechnologien im Vordergrund stand, werden heute vor allem integrierte Umweltschutzmaßnahmen unterstützt. Vorrang bei der Förderung haben kleine und mittlere Unternehmen. Forschung und Entwicklung sind nicht förderfähig.

Die Förderkriterien sind in der Förderrichtlinie vom 04. Februar 1997 dargelegt. In der Regel wird vom BMU ein Zinszuschuss zu einem Darlehen der KfW Bankengruppe (www.kfw-mittelstandsbank.de) gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Investitionszuschuss bewilligt werden. Mit dem Vorhaben darf unabhängig von der Art der Förderung i.d.R. nicht vor der Förderzusage begonnen werden. Die Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabensbeginns ist auf Antrag möglich. Mit der verwaltungs- und finanztechnischen Abwicklung des Förderprogramms ist die KfW Bankengruppe betraut.

Der Antrag auf Förderung wird unter Verwendung eines speziellen Antragsformulars an die KfW-Bankengruppe, Niederlassung Bonn, Abteilung Umwelt - K II b, 53170 Bonn gerichtet. Antragsformulare sind über die KfW Bankengruppe zu beziehen. Alternativ kann zuerst eine Projektskizze bei der KfW Bankengruppe eingereicht werden, die eine fachliche Vorprüfung durchläuft. Bei direkter Antragstellung wird Zeit gespart.

Die fachliche Prüfung der Investitionsprojekte wird durch das Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.de) durchgeführt. Auf der Grundlage dieser fachlichen Bewertung unterbreitet die KfW dem BMU einen Fördervorschlag. Die Förderentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung förderpolitischer Gesichtspunkte sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch das BMU.

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