Stand: November 2009
1. Förderziele
In den seit 2004 neuen EU-Ländern und den EU-Beitrittskandidatenländern sollen Projekte, die gemeinsamen umweltpolitischen Zielen dienen, mit dem Programm "Pilotprojekte Ausland" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziell unterstützt werden. Dabei werden vor allem zwei Zielsetzungen verfolgt:
Dazu gehören:
Hervorzuheben ist, dass mit dem BMU-Programm "Pilotprojekte Ausland" in erster Linie eine umweltpolitische Zielsetzungen und keine Infrastrukturverbesserung (wie z.B. bei entsprechenden EU-Programmen) verfolgt wird.
2. Schwerpunkte der Förderung
Im Rahmen der unter 1.a) genannten Zielsetzung werden Projekte finanziell unterstützt, mit denen zum Beispiel die Schadstoffbelastung von Grenzgewässern (z. B. Elbe, Oder, Ostsee) oder die Luftbelastung von Grenzregionen (z. B. Erzgebirge) unmittelbar und messbar reduziert werden kann. Dabei soll zunehmend von nachgeschalteter Reinigungstechnologie zu integrierten Lösungen - einschließlich Konzepten zur effizienten Energienutzung - übergegangen werden. Neben einer Einbeziehung der vielfach auf kommunaler Ebene betriebenen Klein- und Fernwärmekraftwerke soll verstärkt der private Energieverbraucher erreicht werden, nachdem der technische Nachholbedarf zur Abgasreinigung bei Großfeuerungsanlagen inzwischen weitgehend gedeckt ist. Derartige Projekte sollen auch zukünftig vor allem in der Republik Polen und in der Tschechischen Republik unterstützt werden.
Im Rahmen der unter 1. b) genannten Zielsetzung sollen vor allem "Leuchtturmprojekte" Wege für eine klimaschutzverträgliche wirtschaftliche Entwicklung in den neuen EU-Ländern und den EU-Beitrittskandidatenländern aufzeigen. Dabei handelt es sich um Modellvorhaben, die in ihrer Gestaltung auf eine Multiplikatorwirkung ausgerichtet sind. Sie sollen dort die Bereitschaft zu eigenen Projekten fördern und ggf. Hinweise geben, die zum Abbau möglicher Hindernisse bei den Akteuren in Staat, Wirtschaft und Privatbereich beitragen.
Auch modellhafte Verkehrsvorhaben mit klimaschützender Wirkung kommen in Betracht.
3. Finanzierungsform
Die Projektförderung erfolgt durch Zinszuschüsse und durch Investitionszuschüsse. Eine angemessene Beteiligung der Betreiber der Anlagen wird vorausgesetzt.
Zinszuschüsse werden in Verbindung mit Darlehen zur Gesamtfinanzierung durch die KfW Bankengruppe (www.kfw-mittelstandsbank.de) zur Verfügung gestellt. Für die Durchführung von projektbezogenen Fortbildungs- und Austauschprogrammen können auch Investitionszuschüsse in begrenztem Umfang bereitgestellt werden.
Die KfW Bankengruppe übernimmt dabei für das BMU im Rahmen eines Treuhandverhältnisses die gesamte Abwicklung der betreffenden Projekte.
Weitere Einzelheiten können dem entsprechenden BMU/KfW-Merkblatt und der BMU/KfW-Checkliste entnommen werden.
4. Antragsverfahren
Die an einer Förderung im Rahmen des o.g. Programms interessierten Investoren sollten sich mit ihren Projektideen zuerst an das Umweltministerium oder ein anderes zuständiges Ressort im betreffenden Zielland wenden. Von dort sollte nach Prüfung des Projektvorschlages eine schriftliche Förderanfrage an das Bundesumweltministerium gerichtet werden. Die Förderentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung umweltpolitischer Gesichtspunkte sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch das Bundesumweltministerium.
Zur Umsetzung eines Projekts werden ein Ressortabkommen zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Partnerressort im Zielland sowie weitere Verträge zwischen dem Fördernehmer, den Banken und einem Generalunternehmer (siehe Grafik) für das betreffende Umweltschutzpilotprojekt geschlossen.
Zur Vereinfachung des Verfahrens hat das BMU mit dem Umweltressorts der Tschechischen Republik, der Republik Lettland, der Republik Polen und der Republik Türkei in den Jahren 2004 bis 2006 Rahmenressortabkommen geschlossen, die unabhängig von Einzelprojekten die Grundsätze der bilateralen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet regeln und damit einzelne Ressortabkommen überflüssig machen. Das übrige Antragsverfahren bleibt davon unberührt.
5. Bisher durch das Bundesumweltministerium geförderte Umweltschutzpilotprojekte
Das BMU hat seit 1992 für insgesamt 17 Umweltschutzpilotprojekte in der Tschechischen Republik, in der Republik Polen und in der Republik Lettland Fördermittel in Höhe von rund 65,6 Mio. Euro bereitgestellt (siehe Liste weiter unten).
Mit den in den Jahren 2004 bis 2006 geschlossenen Rahmenressortabkommen mit der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Lettland und der Republik Türkei ist die Umsetzung weiterer Umweltschutzpilotprojekte vereinfacht worden. Häufig jedoch bleibt die Gestaltung und Realisierung von Projekten für die Beteiligten im Zielland aus verschiedenen Gründen schwierig. Deshalb konnten leider auch mehrere schon vereinbarte Projekte nicht umgesetzt werden. Durch ausführliche Auswertungen von erfolgreichen Projekten hinsichtlich auch der aufgetretenen Hindernisse versucht das BMU gemeinsam mit den Partnerministerien der Zielländer Empfehlungen zur Vereinfachung von Folgeprojekten zu geben (Siehe dazu z.B. das Projekt "Initiative energetische Wohnungssanierung").
Über die jüngeren Vorhaben wird in nachfolgender Übersicht informiert. Durch Anklicken der Projektbezeichnung kann die jeweilige Kurzbeschreibung aufgerufen werden.
| Ressortabkommen zwischen BMU | Projektbezeichnung | BMU-Förderung in Höhe von bis zu | |
| und | vom | (EURO) | |
| Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik | 23.10.00 | Sanierung und Ertüchtigung der Abwasserbehandlungsanlagen Most-Chanov und Teplice/Bystrany | 4.700.000 |
| Ministerium für Regional- entwicklung der Tschechischen Republik | 21.11.00 | Fonds Luftreinhaltung | 490.000 |
| Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik | 10.12.02 | Wiederaufbau der Gewässergütemessstationen Obristvi und Zelcin sowie des Zentrallabors in Prag | 1.000.000 |
| Ministerium für Umwelt der Republik Lettland | 17.03.03 | Initiative energetische Wohnungssanierung | 1.983.000 |
| Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik | 02.12.03 | Windpark Loucná/Wiesenthal | 812.500 |
| Rahmenressortabkommen zwischen BMU und dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik vom 25.02.2004 | Projektbezeichnung | BMU-Förderung in Höhe von bis zu | |
| Fördervertrag mit | vom | (EURO) | |
| Green Lines Rusová s.r.o. | 11.07.05 | Windpark Rusová | 2.000.000 |
| Rahmenressortabkommen zwischen dem BMU und dem Ministerium für Umwelt der Republik Lettland vom 27.05.2004 | Projektbezeichnung | BMU-Förderung in Höhe von bis zu | |
| Fördervertrag mit | vom | (EURO) | |
| SIA Jelgavas Kogeneracija. | 20.10.05 | Erneuerung der zentralisierten Wärmeversorgung der Stadt Jelgava | 1.200.000 |
| Rahmenressortabkommen zwischen BMU und dem Ministerium für Umwelt der Republik Polen vom 02.02.2005 | Projektbezeichnung | BMU-Förderung in Höhe von bis zu | |
| Fördervertrag mit | vom | (EURO) | |
| Zgorzeleckie Przedsiebiorstwo Energetyki Cieplnej w Zgorzelcu Sp. z.o.o. | 02.07.08 | Modernisierung des Fernwärmesystems einschließlich der Entstaubungsanlage im Heizwerk ul. Groszowa in Zgorzelec, der Nachbarstadt von Görlitz | 2.076.000 |
Pilotprojekte im Ausland
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Die Projekte Nr. 11, 12, 13, 14, 15, 17 und 18 aus den Ressortabkommen vom 08.12.1999 bzw. 18.06.2001 mussten storniert werden.