Der Beratungs- und Forschungsbedarf, der sich insgesamt aus den Ressortaufgaben des Bundesumweltministeriums ergibt, wird mit dem mittelfristigen Forschungsrahmen beschrieben und jährlich in einem Umweltforschungsplan (UFOPLAN) festgelegt. Er wird durch die Prioritäten und Zielsetzungen der Umweltpolitik bestimmt und liefert Entscheidungsgrundlagen und -hilfen für die Vorbereitung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Umsetzung umweltrechtlicher Regelungen sowie umweltpolitischer Konzeptionen.
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Das Bundesumweltministerium fördert auf Basis unterschiedlicher Förderprogramme zahlreiche Projekte, die das Ziel haben, Umweltbelastungen zu verringern. So werden beispielsweise im Inland als auch im Ausland vor allem integrierte Umweltschutzmaßnahmen unterstützt. Darüber hinaus werden Einnahmen aus dem Emissionshandel gezielt für Klimaschutzprojekte eingesetzt und durch das Marktanreizprogramm innovative Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien gefördert.
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