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Stand: 21.03.2013

Ergebnisse der EU-Ratstagung (Umwelt) vom 21. März 2013 in Brüssel

Weichenstellungen zu Biokraftstoffen, Umweltverträglichkeitsprüfung und der Nutzung genetischer Ressourcen

Bei dieser ersten Ratstagung (Umwelt) unter irischer Präsidentschaft standen drei Orientierungsdebatten auf der Tagesordnung:

  • zur Änderung der Kraftstoffqualitäts- und Erneuerbare-Energien-Richtlinien zwecks Vermeidung von indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC),
  • zur Änderung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie
  • zum Vorschlag für eine Verordnung über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der EU.

Weiterhin tauschten sich die Minister zur EU-Chemikalienverordnung REACH aus.

Deutschland war durch Frau Parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche vertreten. Die Pressemitteilung zum Rat (PDF, 206 KB, extern) kann im Internet abgerufen werden.

Zu den Tagesordnungspunkten im Einzelnen:

Vorschlag zur Vermeidung indirekter Landnutzungsänderungen

Übergang von Biokraftstoffen der ersten Generation zu fortschrittlicheren Biokraftstoffen beschleunigen

Wie zuvor schon die Energieminister befassten sich die Umweltminister mit einem Richtlinienvorschlag der Kommission vom Oktober zur Änderung der Kraftstoffqualitäts- und Erneuerbare-Energien-Richtlinien (PDF, 282 KB, extern) . Dieser dient insbesondere der Vermeidung sogenannter indirekter Landnutzungsänderungen (indirect land use change, ILUC). Indirekte Landnutzungsänderungen entstehen, wenn für den Anbau von Energiepflanzen Flächen genutzt werden, die zuvor für die Erzeugung von Nahrungsmitteln bestimmt waren. Man geht davon aus, dass aufgrund der begrenzten landwirtschaftlichen Fläche dann neue Flächen für den Anbau von Nahrungs- oder Futtermitteln angelegt werden, bspw. in ökologisch sensiblen Bereichen wie Regenwald, Mooren oder Feuchtgebieten.

Klimakommissarin Hedegaard mahnte eindringlich eine Lösung der ILUC-Problematik an. Ziel des Richtlinienvorschlags sei es, den Übergang von Biokraftstoffen der ersten Generation zu fortschrittlicheren Biokraftstoffen (bspw. aus Abfällen, Reststoffen) zu beschleunigen. Schlüsselelement sei die vorgeschlagene Obergrenze für "konventionelle" Biokraftstoffe (d.h. Biokraftstoffe aus Ölsaaten, Getreide, stärkereichen Pflanzen sowie Zuckerpflanzen) in Höhe von 5 % des Gesamtenergieverbrauchs im Verkehrssektor. Dies sei eine pragmatische Lösung, die die Balance zwischen Investitionssicherheit für Biokraftstoffe der ersten Generation und dem Umweltschutz wahre.

5 % entsprechen der Hälfte des für das Jahr 2020 geltenden 10 %-Ziels der EU für erneuerbare Energien im Verkehrssektor. Die zur Zielerreichung verbleibenden 5 % sollen erbracht werden durch Biokraftstoffe aus Abfällen, Reststoffen und zellulosehaltigem Material sowie Wasserstoff (aus erneuerbaren Energien) und erneuerbaren Strom, der in Elektrofahrzeugen und im Schienenverkehr genutzt wird.

Während Frau Parlamentarische Staatssekretärin Reiche und einige andere Mitgliedstaaten die 5 %-Obergrenze unterstützten, äußerten sich viele skeptisch bis ablehnend dazu.

Vorschlag zur Änderung der UVP-Richtlinie

Flexibilität für Mitgliedstaaten

Die Minister erörterten den im Oktober von der Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Änderung der UVP-Richtlinie (PDF, 284 KB, extern). Die Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützte die Ziele von Umweltkommissar Potočnik, die Verfahren zu verschlanken und die Qualität der Umweltprüfungen zu verbessern. Ebenso wie Deutschland bezweifelten jedoch die meisten, dass die konkreten Änderungsvorschläge hierfür geeignet sind.

Die Präsidentschaft stellte die folgenden Kommissionsvorschläge zur Diskussion:

  • verbindliche gemeinsame oder koordinierte Bewertung von Umweltauswirkungen eines Projekts in Fällen, in denen bspw. sowohl UVP- als auch Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung erforderlich sind ("one stop shop");
  • ein generell geltendes, verpflichtendes "Scoping". Beim "Scoping" wird vorab der inhaltliche und räumliche Untersuchungsrahmen einer UVP festgelegt;
  • Verpflichtung zur Einführung eines Akkreditierungssystems für UVP-Sachverständige.

Ebenso wie eine Vielzahl von Mitgliedstaaten forderte Frau Parlamentarische Staatssekretärin Reiche, dass diese Elemente optional, aber nicht allgemein verbindlich vorgesehen werden sollten. Dem Subsidiaritätsprinzip und abweichenden, ebenfalls gut funktionierenden Lösungen in den Mitgliedstaaten müsse Rechnung getragen werden. Beispielsweise sei die Qualität der Umweltberichte in Deutschland durch Vorhabenträger bzw. Planungsbüros mit hoher Expertise sowie fachkundige Behörden sichergestellt; ein Akkreditierungssystem sei nicht erforderlich. Der Vorsitz folgerte, dass die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität benötigten.

EU-Verordnungsvorschlag zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls

Vorteile aus der Nutzung von genetischen Ressourcen gerecht aufteilen

2010 verabschiedete die zehnte Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) das Nagoya-Protokoll (ABS-Protokoll, Access and Benefit-sharing). Es regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Verteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben. Konkret geht es z. B. um Heilpflanzen, die in Ländern mit hoher biologischer Vielfalt gefunden und aus denen in Industrieländern Arzneimittel oder Kosmetika hergestellt werden. Alle Staaten müssen gewährleisten, dass die im eigenen Land genutzten genetischen Ressourcen im Herkunftsland ordnungsgemäß erlangt wurden.

Mit dem Verordnungsvorschlag der Kommission vom Oktober 2012 (PDF, 277 KB, extern) soll das Protokoll einheitlich in der EU umgesetzt werden. Deutschland und andere unterstützten das Ziel von Umweltkommissar Potočnik, das Rechtsetzungsverfahren rechtzeitig abzuschließen, damit die EU und ihre Mitgliedstaaten das Protokoll vor dem ersten Treffen der Protokollparteien (voraussichtlich im Sommer 2014) ratifizieren können.

Der Verordnungsvorschlag beruht im Kern auf einem "Due-Diligence"-Ansatz. D. h. alle Nutzer von genetischen Ressourcen müssen die bei der Forschung und Entwicklung angemessene Sorgfalt walten lassen und dies dokumentieren. Den Mitgliedstaaten kommt die Aufgabe zu, die Einhaltung dieser Pflichten zu überwachen. Dabei sieht der Kommissionsvorschlag unter anderem Hausdurchsuchungen, die Beschlagnahme von illegal erlangten genetischen Ressourcen, Nutzungsuntersagungen sowie Sanktionen vor.

Hierzu zeigten sich in der Debatte divergierende Auffassungen: Während sich einige Mitgliedstaaten für noch strengere Kontrollen aussprachen, setzte sich Deutschland für eine schlanke und effiziente Umsetzung des Nagoya-Protokolls ein. Der Kommissionsvorschlag führe zu vermeidbarem Verwaltungsaufwand und großen Belastungen für die Nutzer genetischer Ressourcen.

Weiterhin setzte sich Deutschland dafür ein, dass in medizinischen Notfallsituationen einfach und schnell – mit vereinfachten Kontrollen – Zugang zu Pathogenen erlangt werden kann.

EU-Chemikalienverordnung

REACH funktioniert grundsätzlich gut

Große Einigkeit herrschte – wie im Februar bereits im Wettbewerbsfähigkeitsrat – hinsichtlich der Einschätzung der Kommission in ihrem Gesamtbericht zu REACH (PDF, 261 KB, extern), dass die Umsetzung der REACH-Verordnung grundsätzlich gut funktioniere; eine Änderung der Verordnung sei derzeit nicht erforderlich. Wie Deutschland teilten aber auch andere Mitgliedstaaten die Analyse der Kommission, dass es in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf gebe. Insbesondere müssten alle Beteiligten dazu beitragen, dass die Qualität der Registrierungsunterlagen künftig besser werde. Deutschland kritisierte darüber hinaus, dass die Informationen in der Lieferkette (vom Hersteller/Importeur über Händler bis zum Ver-wender) noch nicht zuverlässig weitergegeben würden.

Auch der Bericht der Kommission zu Nanomaterialien (PDF, 262 KB, extern) wurde positiv aufgenommen. Wie die Kommission sah die Mehrzahl der Mitgliedstaaten, auch Deutschland, in der REACH-Verordnung einen geeigneten Rechtsrahmen für Nanomaterialien. Begrüßt wurde die Ankündigung der Kommission, die REACH-Anhänge ändern zu wollen, um künftig mehr Informationen über diese Stoffe im Rahmen von REACH verfügbar zu machen. Deutschland bat die Kommission zu erwägen, dabei auch solche Stoffmodifikationen mit einzubeziehen, die charakteristische morphologische – d.h. die Form betreffende – oder toxische Eigenschaften haben, aber nicht unter die von der Kommission vorgeschlagene Definition von Nanomaterialien (1 bis 100 Nanometer) fallen.

Allgemein begrüßt wurde der Fahrplan der Kommission für besonders besorgniserregende Stoffe (PDF, 161 KB, extern) im Rahmen von REACH, der unter Sonstiges auf der Tagesordnung stand (substances of very high concern, SVHC – Stoffe, die z. B. krebserregend oder persistent, bioakkumulierend und toxisch sind). Darin schlägt sie vor, dass bis 2020 alle relevanten potenziellen SVHC einer Analyse der Risikomanagementoptionen unterzogen werden. Deutschland schloss sich einer Gruppe von Mitgliedstaaten ("Coalition of the Willing") an, die erhebliche Beiträge zu diesem Prozess zusagte und die anderen Staaten ebenfalls zur Beteiligung aufrief.

Ratspräsidentschaft

Seit Januar 2013 steht die Ratspräsidentschaft unter irischem Vorsitz. Informationen zur irischen Präsidentschaft finden sich im Internet auf der Seite www.eu2013.ie

Weitere Informationen

Rat der Europäischen Union

PSt'in Katherina Reiche mit dem dänischen Minister für Klima und Energie Martin Lidegaard

Der irische Umweltminister und Umweltrats-Präsident Phil Hogan

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik und der irische Umweltminister Phil Hogan

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